EUGH-Urteil Urlaubsanspruch und Dauerrente

E
Hallo Wolfgang!

Ich würd mich sehr freuen, wenn du mir antwortest.

Ich bin seit 05/2007 krank und habe aus dem Jahr 2007, 2008 und 2009 noch meinen kompletten Urlaub. Meine Ansprüche zwecks dieses Urteils habe ich bei meinem AG geltend gemacht. Mein AG hat auch reagiert. Nun habe ich rückwirkend zum 1.3.2008 meine Rente als Dauerrente bewilligt bekommen.

Soll ich jetzt meinen AG um Auszahlung bitten und wenn ja für welches Jahr?

DANKE und Gruß
Eini

24.05.2009 20:27 • #1


E
Hallo Wolfgang!

Hast du mich übersehen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr sehr freuen.

Gruß
Eini

27.05.2009 20:38 • #2


A


Hallo Eini95,

EUGH-Urteil Urlaubsanspruch und Dauerrente

x 3#3


Albarracin
Experte

28.05.2009 07:20 • #3


E
Hallo Wolfgang!

Mein AG hat reagiert und mir folgenden Brief geschrieben:

entsprechend dem EuGH-Urteil wird Ihr Urlaub aus den Jahren 2007, 2008 sowie 2009 abgegolten, da Sie mit Ablauf des 31.05.2009 aus Ihrem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind und Sie Ihren Urlaub aufgrund von Krankheit nicht fristgerecht nehmen konnten. Die Abgeltungsregelung betrifft nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen pro Jahr, wobei bereits genommener Urlaub abzuziehen ist.

Die Abgeltung von tariflichem (Mehr-) Urlaub sowie dem gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist nach derzeitiger Rechtsprechung nicht vorgesehen.

Demnach stehen Ihnen zur Abgeltung für das Jahr 2007 7 Tage, für das Jahr 2008 20 Tage sowie anteilig für das Jahr 2009 8,3 Tage Urlaub zu. Den finanziellen Ausgleich für insgesamt 35,3 Tage i.H.v. 2363,21 Euro werde ich zum technisch nächstmöglichen Zeitpunkt auf Ihr Konto überweisen.

MfG...

Wolfgang was sagst du dazu?

Ich war seit Juni 2007 krank und habe in 2007 nicht einen Tag Urlaub genommen. Normal habe ich 29 Tage Jahresurlaub. Und ich bin 60 % schwerbehindert. Da gibt es doch jährlich 5 Tage zusätzlich Urlaub.

Ist das mit den 20 Tagen jährlich richtig nach diesem Urteil?

Würd mich freuen, wenn ich dazu Antworten bekomme.

Gruß
Eini

02.09.2009 21:20 • #4


B
Hallo Eini,

dieses Urteil scheint bei den Arbeitgebern so ausgelegt zu werden, wie es grade passt!

Auch ich habe über meinen Anwalt beantragt den mir zustehenden Resturlaub aus 2008 zu übertragen, da ich seit Juni 08 krankheitsbedingt nicht mehr gearbeitet habe. Sie teilten damals mit, dass das Urteil derzeit noch von einer eigens dafür gebildeten Arbeitsgruppe geprüft würde...
Bin sehr gespannt, was dabei heraus kommen soll!

Ich drück Dir jedenfalls die Daumen!

03.09.2009 06:19 • #5


Albarracin
Experte

03.09.2009 12:57 • #6


E
Hallo Wolfgang!

Danke für deine Antwort!

Na da muss ich mich wohl mal schlau machen. Ich habe im § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz nachgelesen. Da steht nichts von 20 Tagen, sondern grundsätzlich Abgeltung. Wo steht denn das mit den 20 Tagen. Weißt du das?

Soll ich erstmal Einspruch einlegen oder sollte ich gleich einen Anwalt beauftragen. Was meinst du?

Gruß
Eini

04.09.2009 12:42 • #7


Steffi
Hallo Eini

nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der bezahlte Urlaub mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche.
Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch umgerechnet zwanzig Arbeitstage (bei 4-Tage-Woche: 16, bei 3-Tage-Woche: 12, bei 2-Tage-Woche: 8, bei 1-Tage-Woche: 6 Arbeitstage).

Die EUGH-Entscheidung betrifft nun den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz und bezieht sich auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dein Arbeitgeber hält hieran offenbar strikt fest.

Ob und in welchem Umfang die Urlaubsansprüche umfasst sind, ob diese ggf. der Verjährung unterliegen usw. wird wohl noch zu klären sein. Bislang gibt es noch kein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hierzu. Ich würde Dir empfehlen, gleich einen Anwalt einzuschalten und dessen Meinung zu hören. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrecht) übernimmt diese die Kosten einer Beratung. Im anderen Fall entsteht eine Erstberatungsgebühr, die nicht über 190 € hinausgehen darf.

Liebe Grüße
Steffi

04.09.2009 14:28 • #8


Albarracin
Experte

05.09.2009 10:25 • #9


Steffi
habe mich offenbar missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, dass es eben zu der Frage der über den Mindesturlaub hinausgehenden Ansprüche meines Wissens noch keine Entscheidung gibt.

05.09.2009 10:32 • #10


E
Hallo Wolfgang und Steffi!

Danke für eure Antworten.

Ich habe ein Urteil gefunden, BAG Düsseldorf - glaub vom 02.02.2009, wo der Urlaub als Schwerbehinderter mit entschädigt wird. Also ich kümmere mich um einen Anwalt und berichte hier weiter.

Gruß
Eini

05.09.2009 22:19 • #11


Albarracin
Experte

06.09.2009 09:46 • #12


E
Hallo!

Wollte hier mal berichten, wie es weitergegangen ist.

Also mein AG hat mir den Mindesturlaub von 20 Tagen - aber nur mit Hilfe einer Anwältin - ausgezahlt.
Den Schwerbehindertenurlaub leider nein. Meine Anwältin hat Klage eingereicht und mein AG bittet um Klagerücknahme.

So ist der derzeitige Stand!

Ich berichte weiter!

LG von Eini

28.03.2010 22:00 • #13


F
Verstehe ich das jetzt richtig, dass man den zustehenden Urlaub geltend machen kann, wenn man mehrere Jahre Arbeitsunfähigkeit ist? Ich bin auch seit 9/2007 Arbeitsunfähigkeit. Oder erst wenn die Rente bewilligt ist? Oder wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist? Hier kriegt man ja jeden Tag neue Inputs ... Es wird wahrscheinlich wieder eine Zeit brauchen, bis ich das hier verstehe ...

LG
Angelika

29.03.2010 11:05 • #14


M
Hallo Angelika,

schau hier mal nach, Wolfgang hat hier einiges erläutert.

Hallo Enie,

schön, dass du uns informierst, ist doch schon mal ein Teilerfolg, weiter so

29.03.2010 12:28 • #15


F
Danke, mag, dann werde ich wohl mal die Formulierung von eini aus dem anderen Thread übernehmen, ein bißchen mulmig ist es mir jedoch schon dabei ... ich muß jetzt erstmal alle Daten zusammen suchen.

Wie gut, dass es euch hier gibt.

DANKE.

Angelika

29.03.2010 12:38 • #16


F
Ich habs gerade getan und bin gespannt auf Reaktionen ... wahrscheinlich flattert dann gleichzeitig die Kündigung mit ins Haus ...

29.03.2010 13:11 • #17


M
Hallo Angelika,
Zitat:
wahrscheinlich flattert dann gleichzeitig die Kündigung mit ins Haus
wäre das so schlimm ?

Wie ich in Erinnerung habe, willste doch dort nicht mehr arbeiten und bei einer Kündigung hast du das Problem gelöst und wenn du gut verhandelst, wäre dann eine Abfindung auch drin oder weiß dein AG, dass du einen Rentenantrag gestellt hast ?

29.03.2010 14:35 • #18


F
Hallo, liebe mag, was ich jetzt fühle, kann ich nicht ganz klar machen. Sicherlich war es mein Ziel, dass ich dort kündige. Jetzt, wo es denn evtl. passieren kann, macht es schon wieder so ein Murksen in der Bauchgegend. Einerseits wäre ich ENDLICH frei und könnte ungezwungen durch die Welt wandeln, ich habe immer das Gefühl, dass ich mich erklären muß, wenn ich Kollegen treffe. Deshalb gehe ich auch nicht so viel raus.

Ich habe ja gelernt, mich nicht zu erklären, aber auch das kostet zunächst Kraft, weil es sich noch nicht so gesetzt hat, diese Sicherheit um das Thema. Da ich meine, an ihren Reaktionen ihre Gedanken lesen zu können. Ganz so abgehärtet bin ich halt auch noch nicht gegen manche Eindrücke. Und dann ist da ja mein Thema Sicherheitsanspruch. Ohne Arbeit ! ... obwohl ich ja auch Ziele habe, dreht sich da gerade ein Gedankenkarussell. Loslassen wäre jetzt der nächste Schritt. Loslassen von Vertrautem.

Mein Mann meinte gerade, die würden mich nach meinem Brief heute wahrscheinlich nicht kündigen, weil sie nun ahnen könnten, dass es um eine Abfindung gehen könnte. Ja, und ich habe es damals mitgeteilt, dass ich die EU-Rente beantrage. Macht wahrscheinlich jetzt auch gar keinen Sinn, zu verhandeln?

LG
Angelika

29.03.2010 15:29 • #19


M
Hallo Angelika,

ich kann gut nachvollziehen, was du durchmachst, habe es ja selbst erlebt. Laß einfach alles auf dich zukommen und dann kannst du reagieren. Man neigt dazu, immer zu denken bzw. zu grübeln, was wird, wenn..... und schließlich kommt doch alles anderes als man denkt.

Diesen Weg des Abwartens in Bezug auf AG oder Rente ist leider für einen sehr stressig und da du eine Kämpfernatur bist und nicht alles schleifen läßt, wird es schon werden.

29.03.2010 17:23 • #20


F
Heute bekam ich Nachricht von meinem Arbeitgeber:

Ihre Urlaubsansprüche bleiben gem. EuGH v. 20.01.09 bestehen.

Eine finanzielle Abgeltung von Urlaub ergibt sich jedoch nur bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Sollten Sie wieder gesund werden, haben Sie die Möglichkeit den gesamten Resturlaub zu nehmen.

War ja ein netter Gedanke, mal ein paar Kröten in die Hand zu bekommen ...

LG
Angelika

31.03.2010 13:47 • #21


F
Ich hatte einer Bekannten, die auch beim ähnlichen AG (dem öffentlichen Dienst angelehnt) wie ich arbeite, darüber informiert, da sie auch schon eine Weile krank ist. Sie hat direkt Formulare von dem Vertreter der Mitarbeiterversammlung bekommen und den Hinweis, dass 24 Tage pro Jahr angerechnet werden. Sie hat auch im ersten Anlauf ohne irgendeinen Kampf die EU-Rente erhalten mit der Diagnose PTBS und Eßstörung. Ich gönne es ihr, frage mich jedoch langsam, warum sich das bei mir so kompliziert gestaltet ... , ich hatte mich direkt an die Personalabteilung gewandt, vielleicht hätte ich auch ...

Ich bin gespannt, wie es bei ihr ausgehen wird ...

31.03.2010 17:45 • #22


E
Hallo Frollein Mau!

Ja ich war seit 2007 krank und bin in 2009 rückwirkend zu 2008 berentet worden. Mein Arbeitsverhältnis endete dann in 2009. Da ich 2007 keinen Urlaub genommen hatte, habe ich 2007, 2008 und 2009 anteilig den Urlaub bezahlt bekommen. Aber nicht den tariflichen Urlaub, sondern den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen.

Meine Rechtsanwältin meinte, es seien noch Fälle offen, die es klären sollten, ob Mindesturlaub oder Tarifurlaub und das die Zeit für uns arbeitet.

Viel Erfolg bei deiner Urlaubsdurchsetzung!!!

Gruß
Eini

31.03.2010 19:41 • #23


A


Hallo Eini95,

x 4#24


E
Hallo!

Also meine Urlaubsabgeltungsgeschichte ist jetzt bei Gericht per Vergleich beendet worden.

Bei mir fehlte ja nur noch die Abgeltung des Schwerbehindertenurlaubs. Da ich 2007 nach Juli 2007 schwerbeschädigt wurde, gab es für 2007 den Schwerbehindertenurlaub nur anteilig. Für 2008 für alle 5 Tage und 2009 auch anteilsmäßig, da aufgrund der Berentung ja mein Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Endlich wieder mal eine Odyssee beendet, aber mein AG hat sich mit Händen und Füßen gesträubt.
Aber ebend auch wieder mit Rechtsanwalt. Was bin ich froh, dass ich eine Rechtschutzversicherung habe. Das ist absolut eine wichtige Versicherung!!!

Gruß von Eini

20.11.2010 16:15 • #24

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