Hallo Wolfgang!
Mein AG hat reagiert und mir folgenden Brief geschrieben:
entsprechend dem EuGH-Urteil wird Ihr Urlaub aus den Jahren 2007, 2008 sowie 2009 abgegolten, da Sie mit Ablauf des 31.05.2009 aus Ihrem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind und Sie Ihren Urlaub aufgrund von Krankheit nicht fristgerecht nehmen konnten. Die Abgeltungsregelung betrifft nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen pro Jahr, wobei bereits genommener Urlaub abzuziehen ist.
Die Abgeltung von tariflichem (Mehr-) Urlaub sowie dem gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist nach derzeitiger Rechtsprechung nicht vorgesehen.
Demnach stehen Ihnen zur Abgeltung für das Jahr 2007 7 Tage, für das Jahr 2008 20 Tage sowie anteilig für das Jahr 2009 8,3 Tage Urlaub zu. Den finanziellen Ausgleich für insgesamt 35,3 Tage i.H.v. 2363,21 Euro werde ich zum technisch nächstmöglichen Zeitpunkt auf Ihr Konto überweisen.
MfG...
Wolfgang was sagst du dazu?
Ich war seit Juni 2007 krank und habe in 2007 nicht einen Tag Urlaub genommen. Normal habe ich 29 Tage Jahresurlaub. Und ich bin 60 % schwerbehindert. Da gibt es doch jährlich 5 Tage zusätzlich Urlaub.
Ist das mit den 20 Tagen jährlich richtig nach diesem Urteil?
Würd mich freuen, wenn ich dazu Antworten bekomme.
Gruß
Eini
02.09.2009 22:20 •
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