EUGH-Urteil Urlaubsanspruch und Dauerrente

E
Hallo Wolfgang!

Ich würd mich sehr freuen, wenn du mir antwortest.

Ich bin seit 05/2007 krank und habe aus dem Jahr 2007, 2008 und 2009 noch meinen kompletten Urlaub. Meine Ansprüche zwecks dieses Urteils habe ich bei meinem AG geltend gemacht. Mein AG hat auch reagiert. Nun habe ich rückwirkend zum 1.3.2008 meine Rente als Dauerrente bewilligt bekommen.

Soll ich jetzt meinen AG um Auszahlung bitten und wenn ja für welches Jahr?

DANKE und Gruß
Eini

24.05.2009 21:27 • #1


E
Hallo Wolfgang!

Hast du mich übersehen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr sehr freuen.

Gruß
Eini

27.05.2009 21:38 • #2


A


Hallo Eini95,

EUGH-Urteil Urlaubsanspruch und Dauerrente

x 3#3


Albarracin
Experte

28.05.2009 08:20 • #3


E
Hallo Wolfgang!

Mein AG hat reagiert und mir folgenden Brief geschrieben:

entsprechend dem EuGH-Urteil wird Ihr Urlaub aus den Jahren 2007, 2008 sowie 2009 abgegolten, da Sie mit Ablauf des 31.05.2009 aus Ihrem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind und Sie Ihren Urlaub aufgrund von Krankheit nicht fristgerecht nehmen konnten. Die Abgeltungsregelung betrifft nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen pro Jahr, wobei bereits genommener Urlaub abzuziehen ist.

Die Abgeltung von tariflichem (Mehr-) Urlaub sowie dem gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist nach derzeitiger Rechtsprechung nicht vorgesehen.

Demnach stehen Ihnen zur Abgeltung für das Jahr 2007 7 Tage, für das Jahr 2008 20 Tage sowie anteilig für das Jahr 2009 8,3 Tage Urlaub zu. Den finanziellen Ausgleich für insgesamt 35,3 Tage i.H.v. 2363,21 Euro werde ich zum technisch nächstmöglichen Zeitpunkt auf Ihr Konto überweisen.

MfG...

Wolfgang was sagst du dazu?

Ich war seit Juni 2007 krank und habe in 2007 nicht einen Tag Urlaub genommen. Normal habe ich 29 Tage Jahresurlaub. Und ich bin 60 % schwerbehindert. Da gibt es doch jährlich 5 Tage zusätzlich Urlaub.

Ist das mit den 20 Tagen jährlich richtig nach diesem Urteil?

Würd mich freuen, wenn ich dazu Antworten bekomme.

Gruß
Eini

02.09.2009 22:20 • #4


B
Hallo Eini,

dieses Urteil scheint bei den Arbeitgebern so ausgelegt zu werden, wie es grade passt!

Auch ich habe über meinen Anwalt beantragt den mir zustehenden Resturlaub aus 2008 zu übertragen, da ich seit Juni 08 krankheitsbedingt nicht mehr gearbeitet habe. Sie teilten damals mit, dass das Urteil derzeit noch von einer eigens dafür gebildeten Arbeitsgruppe geprüft würde...
Bin sehr gespannt, was dabei heraus kommen soll!

Ich drück Dir jedenfalls die Daumen!

03.09.2009 07:19 • #5


Albarracin
Experte

03.09.2009 13:57 • #6


E
Hallo Wolfgang!

Danke für deine Antwort!

Na da muss ich mich wohl mal schlau machen. Ich habe im § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz nachgelesen. Da steht nichts von 20 Tagen, sondern grundsätzlich Abgeltung. Wo steht denn das mit den 20 Tagen. Weißt du das?

Soll ich erstmal Einspruch einlegen oder sollte ich gleich einen Anwalt beauftragen. Was meinst du?

Gruß
Eini

04.09.2009 13:42 • #7


Steffi
Hallo Eini

nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der bezahlte Urlaub mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche.
Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch umgerechnet zwanzig Arbeitstage (bei 4-Tage-Woche: 16, bei 3-Tage-Woche: 12, bei 2-Tage-Woche: 8, bei 1-Tage-Woche: 6 Arbeitstage).

Die EUGH-Entscheidung betrifft nun den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz und bezieht sich auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dein Arbeitgeber hält hieran offenbar strikt fest.

Ob und in welchem Umfang die Urlaubsansprüche umfasst sind, ob diese ggf. der Verjährung unterliegen usw. wird wohl noch zu klären sein. Bislang gibt es noch kein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hierzu. Ich würde Dir empfehlen, gleich einen Anwalt einzuschalten und dessen Meinung zu hören. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrecht) übernimmt diese die Kosten einer Beratung. Im anderen Fall entsteht eine Erstberatungsgebühr, die nicht über 190 € hinausgehen darf.

Liebe Grüße
Steffi

04.09.2009 15:28 • #8


Albarracin
Experte

05.09.2009 11:25 • #9


Steffi
habe mich offenbar missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, dass es eben zu der Frage der über den Mindesturlaub hinausgehenden Ansprüche meines Wissens noch keine Entscheidung gibt.

05.09.2009 11:32 • #10


E
Hallo Wolfgang und Steffi!

Danke für eure Antworten.

Ich habe ein Urteil gefunden, BAG Düsseldorf - glaub vom 02.02.2009, wo der Urlaub als Schwerbehinderter mit entschädigt wird. Also ich kümmere mich um einen Anwalt und berichte hier weiter.

Gruß
Eini

05.09.2009 23:19 • #11


Albarracin
Experte

06.09.2009 10:46 • #12


E
Hallo!

Wollte hier mal berichten, wie es weitergegangen ist.

Also mein AG hat mir den Mindesturlaub von 20 Tagen - aber nur mit Hilfe einer Anwältin - ausgezahlt.
Den Schwerbehindertenurlaub leider nein. Meine Anwältin hat Klage eingereicht und mein AG bittet um Klagerücknahme.

So ist der derzeitige Stand!

Ich berichte weiter!

LG von Eini

28.03.2010 23:00 • #13


F
Verstehe ich das jetzt richtig, dass man den zustehenden Urlaub geltend machen kann, wenn man mehrere Jahre Arbeitsunfähigkeit ist? Ich bin auch seit 9/2007 Arbeitsunfähigkeit. Oder erst wenn die Rente bewilligt ist? Oder wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist? Hier kriegt man ja jeden Tag neue Inputs ... Es wird wahrscheinlich wieder eine Zeit brauchen, bis ich das hier verstehe ...

LG
Angelika

29.03.2010 12:05 • #14


A


Hallo Eini95,

x 4#15


M
Hallo Angelika,

schau hier mal nach, Wolfgang hat hier einiges erläutert.

Hallo Enie,

schön, dass du uns informierst, ist doch schon mal ein Teilerfolg, weiter so

29.03.2010 13:28 • #15

Weiterlesen »




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag