Formular G510 - wie richtig ausfüllen?

M
Ich beziehe nun seit 4 Monaten Krankengeld. Meine Reha wurde mir zum 02.06 nun bewilligt und nun muss ich noch Papierkram erledigen.

Meine Frage (weil ich widersprüchliche Antworten erhalten habe): Teil B Entgeldbescheinigung zur Berechnung des Übergangsgeldes: muss diese vom Arbeitgeber ausgefüllt werden, obwohl ich derzeit Krankengeld bezieh und die Krankenkasse mir Tei. C bescheinigt hat??

Die Dame von der TK meine Teil B kann in den Müll ! Die Dame von der Rentenversicherung sagte am Telefon Ja, wir benötigen das Formular

Was ist nun richtig?

19.05.2010 15:14 • #1


H
Wenn du in die Reha gehst, dann bekommst du Übergangsgeld von der DRV. In der Zeit ruht das Krankengeld von der Krankenkasse.

Diesen Teil B brauchst du ausgefüllt, damit die DRV dein Übergangsgeld berechnen kann.

LG Heike

19.05.2010 17:13 • #2


A


Hallo Malsi,

Formular G510 - wie richtig ausfüllen?

x 3#3


M
Hallo Malsi,
wenn du Krankengeld bekommst, musst du nur das von der Krankenkasse ausfüllen lassen. Mein AG hat NICHTS ausfüllen müssen vor meiner Reha im letzten Jahr!!!
.

19.05.2010 17:16 • #3


C
Hallo Malsi,

wie Heike schon schrieb, wirst Du während der Reha Übergangsgeld erhalten. Dazu benötigt die DRV sowohl die Unterlagen des AG als auch der Krankenkasse. Bei mir ist der Teil des Arbeitgebers irgendwo auf dem Weg zwischen AG und DRV verloren gegangen, was zur Folge hatte, das ich mehrere Wochen hinter dem Übergangsgeld hinterher rennen durfte.

Liebe Grüße

Charly

20.05.2010 15:01 • #4


M
Hallo Malsi,

habe hier mal das Formular eingestellt.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... f/G0510_GD

auf der Seite 4 unter Nummer 2: Angaben zum Versicherungsverhältnis steht WAS WEM vorzulegen ist(Teil C der Krankenkasse und Teil B ist NICHT dem AG vorzulegen) unter der Voraussetzung das du Arbeitsunfähigkeit bist und Krankengeld beziehst.
Vielleicht hat sich die Verwirrung jetzt gelöst.

Richtig ist, dass du währen der Reha Übergangsgeld von der DRV erhälst und das Krankengeld ruht, danach geht es mit Krankengeld weiter sofern du weiter Arbeitsunfähigkeit bist.

20.05.2010 17:23 • #5


M
Herzlichen Dank für Eure Infos ! Ich habe jetzt mal alles weggeschickt und hoffe das am Ende nicht noch was fehlt !

Gruss
Martina

21.05.2010 10:28 • #6

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