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Frage an die Therapieprofis

blossom79
Hallo Ihr,

ich bräuchte Euren Erfahrungswert bzw. Tipps und Ideen.

Ich mache seit Jahren ambulante Verhaltenstherapie. Vergangenen Wint3 hab ich in der Klinik ja CBASP kennen gelernt und sehr davon profitiert!
Das würde ich jetzt gerne weiter ambulant machen. Nur hat meine Therapeutin diese Zusatzqualifikation nicht. Außerdem hab ich noch 3 Termine bei ihr, dann ist die VT ausgeschöpft.

Theoretisch muss ich nun 2 Jahre warten um wieder eine VT beantragen zu können.

Kann ich das umgehen, weil CBASP ja eine spezialisierte VT ist? Meine Ärztin aus der Klinik konnte mir dazu leider nicht weiter helfen.

Hat hier jemand eine Idee?

19.08.2024 12:30 • x 2 #1


Dakota
Theoretisch muss man 2 Jahre warten, es sei denn ...
Du machst eine andere Therapieform (anstelle VT tiefenpsychologisch Therapie) oder
es besteht die Notwendigkeit, jetzt im Anschluss zeitnah wieder eine Therapie zu machen (muss der oder die Therapeutin im Antrag aber gut und ausführlicher begründen, daher machen das viele nicht so gern).

Wenn die Notwendigkeit besteht, hat der / die Versicherte ein Recht auf Behandlung. CBASP ist allerdings keine eigenständige Therapieform wie VT oder tiefenpsychologisch, sondern eher eine Weiterbildung (die zumeist VT Theras haben).

P.S. Solltest Du Dich entscheiden, noch bei Deiner alten Therapeutin zu bleiben, dann gibt es noch die Option der sog.
PT - Stunden. Eine Art Nachsorge (die für die Therapeutin etwas geringer vergütet wird). Das sind 20 Stunden. Man muss mind. 1 x im Quartal ein Gespräch haben, ansonsten legt man die Intervalle individuell fest.

Ansonsten ja, wenn die Notwendigkeit der Behandlung und speziell durch CBASP gegeben ist, dann kannst Du eine Therapie dort machen, allerdings muss der / die Thera wie gesagt im Antrag auf Kostenübernahme sehr gut begründen, dass jetzt direkt nach Ende der einen ambulanten Therapie eine neue notwendig ist. Möglich ist das .

19.08.2024 12:44 • x 3 #2


A


Hallo blossom79,

Frage an die Therapieprofis

x 3#3


ZeroOne
Auch, wenn dein VT-Kontingent ausgeschöpft ist, muss dir die Krankenkasse weiterhin die üblichen Probatorik-Stunden bezahlen.
In diesem Rahmen könntest du dir Therapeuten mit CBASP-Qualifikation suchen und Termine vereinbaren, um das weitere zu besprechen.

Bei den aktuellen Wartezeiten kann es aber auch durchaus sein, dass du die Sperrzeit von 2 Jahren sowieso ungewollt absitzen wirst, bis du einen Wunsch-Therapieplatz bekommst.

Wie @Dakota schon angesprochen hat, kannst du die Sperrzeit aber auch mit anderen Therapien überbrücken, die davon ausgenommen sind, wobei man dort kurz- und mittelfristig wahrscheinlich auch schwer Plätze bekommt.

Z.B. mind. 36 Stunden systemische Therapie, 60 Stunden Tiefenpsychologie, 160 Stunden Analytik.

19.08.2024 13:03 • x 2 #3


Oli
Bei mir ist es so, dass der Gutachter weniger Stunden genehmigt hat, als normalerweise mit der Begründung, ich hätte schon viele VTs gehabt, die keine Fortschritte gebracht hätten.

Die Therapeutin findet nicht, dass ich schon viele VTs in Anspruch genommen hätte und ich denke, dass für mich eine Therapie schon sinnvoll ist, wenn sich mein Zustand nicht verschlechtert.

Ich muss aber dazu sagen, dass ich nicht in der GKV bin, sondern beihilfeberechtigt, was hinsichtlich Psychotherapien sowieso leider vieles schwieriger macht.

21.08.2024 12:47 • #4

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