Theoretisch muss man 2 Jahre warten, es sei denn ...
Du machst eine andere Therapieform (anstelle VT tiefenpsychologisch Therapie) oder
es besteht die Notwendigkeit, jetzt im Anschluss zeitnah wieder eine Therapie zu machen (muss der oder die Therapeutin im Antrag aber gut und ausführlicher begründen, daher machen das viele nicht so gern).
Wenn die Notwendigkeit besteht, hat der / die Versicherte ein Recht auf Behandlung. CBASP ist allerdings keine eigenständige Therapieform wie VT oder tiefenpsychologisch, sondern eher eine Weiterbildung (die zumeist VT Theras haben).
P.S. Solltest Du Dich entscheiden, noch bei Deiner alten Therapeutin zu bleiben, dann gibt es noch die Option der sog.
PT - Stunden. Eine Art Nachsorge (die für die Therapeutin etwas geringer vergütet wird). Das sind 20 Stunden. Man muss mind. 1 x im Quartal ein Gespräch haben, ansonsten legt man die Intervalle individuell fest.
Ansonsten ja, wenn die Notwendigkeit der Behandlung und speziell durch CBASP gegeben ist, dann kannst Du eine Therapie dort machen, allerdings muss der / die Thera wie gesagt im Antrag auf Kostenübernahme sehr gut begründen, dass jetzt direkt nach Ende der einen ambulanten Therapie eine neue notwendig ist. Möglich ist das .
19.08.2024 11:44 •
x 3 #2