N
Nani
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Hallo,
ich habe jetzt von meiner Krankenkasse einen Rehabilitationsantrag zugeschickt bekommen. Ich war 2009 in einer Klinik, damals lief das Ganze über die Krankenkasse. Heute ist der Rentenversicherungsträger zuständig.
Man sagte mir, dass in Ausnahmen auch unterhalb der 4Jahre Wartezeit eine Reha erneut stattfinden kann.
Nun liegt der Antrag vor mir.
Kann mir jemand sagen was der Unterschied zwischen
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
und
2. Medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit
ist? Welches soll/musas ich beantragen?
Vielen Dank.
ich habe jetzt von meiner Krankenkasse einen Rehabilitationsantrag zugeschickt bekommen. Ich war 2009 in einer Klinik, damals lief das Ganze über die Krankenkasse. Heute ist der Rentenversicherungsträger zuständig.
Man sagte mir, dass in Ausnahmen auch unterhalb der 4Jahre Wartezeit eine Reha erneut stattfinden kann.
Nun liegt der Antrag vor mir.
Kann mir jemand sagen was der Unterschied zwischen
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
und
2. Medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit
ist? Welches soll/musas ich beantragen?
Vielen Dank.