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Fristlose Kündigung wegen Belästigung

L
Zitat von Pessimist:
Und in der Tat . von alleine hätte ich bestimmt nichts geändert, erst dann wenn ich wirklich umgefallen wäre. Alleine schon vor dem Hintergrund das ich seit geraumer Zeit täglich 4 verschiedene Medikamenten gegen Bluthochdruck nehmen muss !


So gesehen ein Glücksfall, dass alles so gekommen ist, auch wenn die Art und Weise nicht die feine Art war, aber daraus kann man lernen, nämlich wie manche Menschen agieren. Vielleicht ist es doch besser nicht immer nur das Gute im Menschen zu sehen. Erlebe ich leider auch immer wieder und sicher nicht ganz ohne Grund.

01.03.2020 12:48 • x 1 #16


Albarracin
Experte

01.03.2020 13:13 • x 3 #17


A


Hallo Pessimist,

Fristlose Kündigung wegen Belästigung

x 3#3


Pessimist
Als erstes muss ich aber unbedingt zum Psychiater . der wird mich krankschreiben ! Das wollte er vorletzte Woche schon, und vor einigen Monaten schon, ich habe aber immer abgelehnt, weil ich zu gutgläubig war !
Die Gesundheit hat höchste Priorität . das habe ich die ganzen Jahre total vernachlässigt . jetzt ist Schluss damit !
Danach sofort zum Anwalt und mit ihm alles weitere besprechen. Habe dennoch eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Aber zum Amt gehe ich dennoch !
Zum Anwalt damit ich auch nichts falsch mache . ist ja Anwalt für Arbeitsrecht.

Vielen Dank !

01.03.2020 14:31 • #18


Pessimist
Sorry . ganz vergessen ! Im Media Markt ist ein Betriebsrat nicht erwünscht !

01.03.2020 14:33 • #19


Pessimist
Och . ich sehe es auch als Glücksfall. Muss jetzt so einiges jedoch gerichtlich klären lassen !

01.03.2020 14:34 • #20


O
Zitat von Pessimist:
Habe dennoch eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.


Bei fristloser Kündigung gibt es keine Kündigungsfrist.
Die Krankmeldung bringt dir erstmal recht wenig, wichtiger wäre die Vorstellung beim Arbeitsamt.
Wird dir eine körperliche oder verbale s. Belästigung vorgeworfen. Gibt es Zeugen die deine Unschuld beweisen?

Grüße Oliver

01.03.2020 15:07 • x 1 #21


Pessimist
Kläre ich morgen alles mit dem Anwalt ! Genaueres wurde mir nicht mitgeteilt ! Natürlich habe ich keine Zeugen . und laut Anwalt muss ich gar nichts beweisen !
In dem Schreiben, welches ich NATÜRLICH NICHT unterschrieben habe, stand an zweiter Stelle etwas von:
Hilfsweise kündigen wir das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht

Und man hat mir gedroht, wenn ich diese ausserordentlich Kündigung nicht unterschreiben würde, dann würde das sofort wegfallen ! Hätte ich unterschrieben, so würde ich allem zustimmen und das mache ich nicht, weil ich nämlich niemanden belästigt habe ! Das ist der Punkt !

Der Arzt hat mir schon einige Male gesagt, dass er mich für längere Zeit aus dem Verkehr ziehen würde, aber ich war so dumm und blauäugig, dass ich ihm gesagt habe, dass ich erst noch eine Weile abwarten und arbeiten wolle !
Das war noch vorletzte Woche ein großer Fehler von mir, den ich jetzt aber umkehren werde !

Und . vorzuwerfen habe ich mir gar nichts ! Das Einzige was ich befürchte ist, dass man einen Komplott gegen mich starten könnte, aber wie gesagt, der Anwalt ist ja auch noch da !

Laut Anwalt von gestern wird es auch noch eine Gegenanzeige geben !

01.03.2020 15:50 • x 1 #22


L
Ja, unbedingt sofort zum Arbeitsamt. Sonst hast du Probleme mit deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld.

01.03.2020 16:10 • #23


L
Zitat von Pessimist:
In dem Schreiben, welches ich NATÜRLICH NICHT unterschrieben habe, stand an zweiter Stelle etwas von:
Hilfsweise kündigen wir das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht

Und man hat mir gedroht, wenn ich diese ausserordentlich Kündigung nicht unterschreiben würde, dann würde das sofort wegfallen ! Hätte ich unterschrieben, so würde ich allem zustimmen und das mache ich nicht, weil ich nämlich niemanden belästigt habe ! Das ist der Punkt !


OK, du hast also nicht unterschrieben. Das liest sich alles jetzt doch sehr kompliziert. Langweilig wird es dir die nächste Zeit wohl nicht werden. So lernt man auch wieder viel dazu.

Ich wünsche dir ganz viel Kraft und dass du die richtigen Entscheidungen triffst.

01.03.2020 16:16 • x 1 #24


L
Also ich würde dem Arbeitsamt auf alle Fälle zumindest telefonisch Bescheid geben. Es geht ja auch um Geld, das dir zusteht!

01.03.2020 16:17 • #25


O
Eine außerordentliche Kündigung ist ohne Unterschrift des Arbeitnehmers gültig! Hilfsweise auch ordentlich ist eine Absicherung des Arbeitgebers, wenn die fristlose Kündigung nicht greift. Näheres vom Fachanwalt.

01.03.2020 16:22 • #26


Pessimist
In der Tat . verwirrend ist das ganze !

Oben steht: Fristlos mit sofortiger Wirkung

Einen Absatz darunter steht wortwörtlich: ! Hilfsweise kündigen wir ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin

Hätte ich unterschrieben, dann hätte ich logischerweise dem zugestimmt, hätte noch 6 Monate Gehalt bei Freistellung, dann aber keine Abfindung. Und eine Abfindung kommt denen sehr teuer zu stehen bei dem Gehalt und den 16 Jahren !

Also wird man mit solchen haltlosen Anschuldigungen eingeschüchtert und wenn man unterschreibt stimmt man zu und für die ist der Fall nach 6 Monaten erledigt. Und ich hätte wohl immer diesen gelogenen Vorwurf der S. Belästigung für immer an der Backe ! Und dem ist definitiv nicht so und Punkt !

01.03.2020 17:04 • x 1 #27


E
Seit wann muß man eine Kündigung seitens des AG, fristlos oder fristgerecht, unterschreiben?

Und bei fristloser Kündigung kann eine Sperrung von ALG1 drohen.

Sollte dein Arzt dich also als arbeitsunfähig einstufen, dann nimm das an, denn dann bist du erst mal wirtschaftlich grundversorgt, weil du Krankengeld bekommst, und kannst dich dann um alles andere kümmern.

Warum solltest du eine Abfindung bekommen?

01.03.2020 17:04 • x 1 #28


Pessimist
Lieben Dank . ich wiederhole gerne . bin seit 30 Jahren in Behandlung wegen Depressionen und genauso lange bekomme ich Antidepressiver !
Mein Psychiater hat mir mehrmals in den letzten Monaten gesagt, dass er mich für lange Zeit aus dem Verkehr ziehen würde, ich müsste nur früh Morgens kommen und dann würde das laufen. Und weil ich ein dummer Mensch bin habe ich so blauäugig wie ich bin gesagt: nein Danke, es geht noch

Weil es bei uns so vereinbart ist, dass man nach einer ordentlichen Kündigung eine Abfindung geben würde !
Genau deshalb sollte ich doch diese ausserordentliche Kündigung unterschreiben ! Und da ich NICHT unterschrieben habe und den Anwalt mit einbeziehe will ich das das ORDENTLICH regeln !

Ja, ich bin dumm und naiv, aber ich unterschreibe doch nicht sowas ohne Anwalt ! Man will mich auf diesem Wege los werden ! Aber bitte nicht so !

01.03.2020 17:40 • x 1 #29


A


Hallo Pessimist,

x 4#15


Pessimist
Habe soeben erfahren, dass das auch online geht. Morgen sind eh schon 2 Termine . Psychiater und Anwalt.
Na ja . Zeit habe ich ja nun auf jeden Fall

01.03.2020 17:54 • x 1 #30

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