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GdB 50 Antrag auf Schwerbehinderung erfolgreich - und nun?

snab
Moin,
ich habe nach langem warten nun endlich das Ergebnis meines Antrages auf Schwerbehinderung.
Mein GdB beträgt 50. Ohne irgendeinen Buchstaben dahinter.

Nun meine Frage, was bringt mir dieses alles?

Hätte ich bei einer Arbeitsaufnahme besonderen Kündigungsschutz?
Hätte ich Anspruch auf mehr Urlaubstage?
Hätte ich Anspruch auf Mehrbedarf?
Hätte ich bei Bahn,Bus oder anderen Tickets Vergünstigungen?

Ich habe der Zeit eine Gesundheitsprüfung (musste so ein Antrag an den medizinischen Dienst abgeben) bei der Agentur für Arbeit. Die dann sehen wollte in wie fern und ob überhaupt ich noch arbeitsfähig bin. Ich muss denen auch noch mitteilen, dass mein Antrag nun durch ist. Wollte nun schon mal von euch wissen, was ich mit dieser GdB 50 so einfordern kann oder was ich auch zu beachten habe etc.

Bin da völlig neu drin.

24.06.2019 10:02 • x 1 #1


Hoffnung21
Du hast auf jeden Fall einen besonderen Kündigungsschutz und mehr Urlaub. Du kannst dich von Mehrarbeit über 8h befreien lassen, bekommst Steuervergünstigungen und in etlichen Einrichtungen vergünstigte Tarife, ob hier Bus/Bahn dabei ist weiß ich nicht.

VG Eis

24.06.2019 14:15 • x 3 #2


A


Hallo snab,

GdB 50 Antrag auf Schwerbehinderung erfolgreich - und nun?

x 3#3


Cleofee
Um die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos oder vergünstigt benutzen zu können, benötigt man zusätzlich einen Kennbuchstaben.

24.06.2019 14:44 • x 3 #3


Alexandra2
Wir haben keinen Kennbuchstaben, den gibt's bei Gehbehinderung, Erblindung etc.
Aber es gibt einen Freibetrag in der Steuererklärung und wir können Eingliederungshilfe der ambulanten Sozialpsychiatrie bekommen, um den Umgang mit den Beeinträchtigungen zu lernen.
Und Du kannst früher in Rente gehen.

25.06.2019 16:21 • x 4 #4


Albarracin
Experte

27.06.2019 09:43 • x 3 #5


W
du kommst in die meisten Museen, schwimmbäder, Opernhäuser, Theater, manche Kinos (Programmkinos) vergünstigt rein. In meiner Stadt sind es bei Oper und schauspiel 50 % Ermässigung.

27.06.2019 17:38 • x 3 #6


Alexandra2
Und wie weist man den GB ohne Kennzeichen nach? Einen Ausweis habe ich nicht

27.06.2019 18:17 • #7


Cleofee
Einen Ausweis bekommt man nur bei einem GdB von 50 oder mehr.

27.06.2019 19:56 • x 2 #8


Alexandra2
Vom Versorgungsamt, muss ich den extra beantragen?

27.06.2019 21:30 • #9


Hoffnung21
Soweit ich weiß bekommst du den Ausweis beim Versorgungsamt oder der Kommunalverwaltung bei GdB ab 50.

27.06.2019 23:19 • x 1 #10


Albarracin
Experte

28.06.2019 07:29 • x 3 #11


Mandinka
Die Befristung ist etwas, die mich kürzlich sehr nervös machte.

Mein Sohn hat GdB 50 seit ca fünf Jahren aufgrund A-D-S, Asperger etc. und somit auch einen Schwerbehinderten-Ausweis. Für ihn ist das bisher wichtig gewesen, weil er über das Reha-Team des Arbeitsamtes Unterstützung und eine Ausbildung vermittelt bekam. Kürzlich lief der Ausweis ab und ich/wir mußten neu beantragen. Ich hatte solche Angst, daß man ihm den verweigern könnte bzw. ihn einfach runter stuft. Wieder mußte ich Ärzte angeben und eine Begründung schreiben, was mich unglaublich stresste, weil ich eben auch Befürchtungen hatte. A-D-S/Asperger sind angeboren und nicht heilbar. Man kann den Leidensdruck und die Schwierigkeiten therapeutisch lindern, aber das Grundproblem besteht ein Leben lang. Wir bekamen relativ schnell einen neuen Ausweis, der wieder nur befristet ist für zwei/drei Jahre und einen neuen Schrieb dazu.

28.06.2019 08:44 • x 3 #12


G
Das ist schon seltsam. Ich habe zwar was anderes aber ebenfalls nicht heilbar und habe sofort im ersten Anlauf einen GdB von 50 bekommen und unbefristet. Das scheint irgendwie von Lust und Laune der Bearbeiter abzuhängen

13.08.2019 19:08 • #13


bones
Muss man ,wenn man einen Ausweis bekommt, zum Finanzamt extra geh'n oder wird das vom zuständigen Amt weitergeleitet ans Finanzamt?

Frage deswegen weil ich den schwerbehindertenausweis beantragt hab.

13.08.2019 19:55 • #14


G
Gib es bei der Steuererklärung einfach an. Leg eine Kopie des Ausweis (Vorder- und Rückseite) dazu das reicht. Weitergeleitet wird nichts

13.08.2019 20:10 • x 1 #15


ZeroOne
Wieso Finanzamt, @bones ?

Was an dieser Stelle zu holen ist, machst du (oder dein Steuerberater) über die jährliche Steuererklärung.

LG
ZeroOne

13.08.2019 20:11 • x 1 #16


bones
Ah ok. Hab mal Info holen wollen und nix dazu gefunden.wobei ich nun noch ne Frage dazu hätte.

Bei einer Beschäftigung muss ich dann mein Ausweis dem Arbeitgeber vorliegen oder? Ich blicke da nicht so richtig durch.

13.08.2019 20:21 • #17


Alexandra2
Ausweis? Gibt's den nicht nur mit Merkzeichen?

13.08.2019 21:13 • #18


Hoffnung21
@bones

Es ist DEINE Entscheidung, ob du deinem AG den Ausweis vorlegst, aber wenn du irgendwelche Vergünstigungen beim AG beanspruchen möchtest solltest du es tun.

Ich selbst hab GdB 30 und Gleichstellung. Ich hab das dann beim AG angegeben als ich eine maximale Tagesarbeitszeit von 8h erreichen wollte. Das ist damit möglich. Tage mit über 8h machen mich fertig und das kann man damit ausschließen. Außerdem hast du einen besseren Kündigungsschutz. Bei GdB 50 hast du auch mehr Urlaub.

LG Eis

13.08.2019 21:49 • x 1 #19


Hoffnung21
@Alexandra2

Soweit ich weiß gibt es den Ausweis ab GDB 50, egal ob Merkzeichen oder nicht.

LG Eis

13.08.2019 21:51 • #20


G
Ja ab 50 GdB gibt es einen Ausweis. Den musst du aber extra anfordern. Das ist auf dem Antrag ein extra Feld und du musst ein Passbild beilegen. Das kannst du aber auch hinterher noch machen

14.08.2019 06:15 • #21


A


Hallo snab,

x 4#22


Alexandra2
Wow, Danke

14.08.2019 06:49 • x 1 #22

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