Experte
Hallo Iris,
Zitat:ich hatte den Ausweis schon als ich im Arbeitsleben stand und wurde damit trotzdem gekündigt,
Besonderer Kündigungsschutz heißt nicht, daß Du vollkommen unkündbar bist.
Zitat:nicht aber den gesonderten Kündigungsschutz.Das war 1999.
Den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gibt es unverändert seit den 70er Jahren. Seit 2001 ist es § 85 SGB IX, davor war es § 15 SchwbG (dieses Gesetz wurde in das SGB IX überführt)
Zitat:Glaubst du wirklich ich würde das schreiben , wenn ich diese Erfahrung nicht gemacht hätte?
Ich gehe davon aus, daß Du falsch beraten warst und niemals jemanden gefragt hast, der Ahnung von der jeweiligen Materie hat. Deswegen war wahrscheinlich auch Deine Kündigung möglich. Arbeits- und Sozialrecht ist derart umfangreich und kompliziert, daß es aus gutem Grund zwei verschiedene Fachanwaltsausbildungen sind. Viele, die in diesen Bereichen arbeiten, haben nur einen Tunnelblick in ihrem eng umgrenzten Bereich und können auf keinen Fall zu anderen Bereichen qualifizierte Auskünfte geben (tun es aber leider manchmal trotzdem). Das dies auch z. B. sehr oft für Ärzte gilt, war in diesem Forum schon oft genug Thema. Auch ich habe hier immer mal wieder bei bestimmten Themen geschrieben,. daß ich nicht weiterhelfen kann.
Zitat:SeitIhr allwissend, das Ihr mir dieses absprechen wollt.
Niemand ist allwissend, aber vielleicht solltest Du, bevor Du individuelle Erfahrungen generalisierst, mal darauf achten, wer Dir hier mit welchem Background widerspricht (und meinen Background kannst Du ja nachlesen.
Da ich ggü. den Kolleginnen und Kollegen, die mich gewählt haben, Rechenschaft ablegen will, führe ich sowieso kleine Statistiken über meine Fälle. Ich habe 2009
- ca. 35 Anträge auf GdB bearbeitet (z. T. mit Widerspruchsverfahren)
- ca. 25 Anträge auf Gleichstellung bearbeitet
- und ca. 60 Fälle mit Problemen am Arbeitsplatz, davon 23 offizielle Integrationsverfahren mit dem Integrationsamt, bearbeitet, bei denen es um das gesamte arbeitsrechtliche Spektrum bis hin zur Kündigungsdrohung ging.
Und Du willst mir erzählen, daß ich die wichtigsten Vorschriften in meinem Job nicht beherrsche bzw. kenne ?
03.06.2010 17:57 •
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