GdB 50% bei paranoider Schizophrenie?

R
Hallo zusammen!

Im Jahr 2008 erkrankte ich an o. a. Krankheit und war deshalb ziemlich genau ein Jahr krankgeschrieben. Seit 2009 wurde ich über die Rentenkasse bei einem neuen Arbeitgeber wieder neu eingegliedert.(Dauer 1/2 Jahr) Seitdem arbeite ich normal in der Firma. Gleichzeitig stellte ich Antrag auf GdB.
Im Dezember bekam ich 40% genehmigt und legte auf Anraten des VdK Widerspruch ein. Dieser ist nun abgelehnt worden.
Hat es nun Sinn, Klage einzureichen?
Ich war jetzt in dem Jahr Berufstätigkeit vielleicht 2 Wochen krank, aber immer wg. was anderem (erkältung). Spielt auch das eine Rolle? War ich zu gesund? Hätte ich mehr krankfeiern müssen.
Mein Arzt sah wg. meinen teils massiven Problemen im sozialen/zwischenmenschlichen Bereich die 50% als begründet...und die hab ich ja nun mal seit mehr als über ein halbes Jahr...

Was nun?
Viele Grüße
Rumpelstilzchen

31.05.2010 18:32 • #1


M
Hallo Rumpelstilzchen,

die 50 % Hürde beim Versorgungsamt zu erreichen ist mittlerweile sehr schwierig geworden.

Wenn du in letzter Zeit wegen deiner Erkrankung wenig in Behandlung warst, kann ich mir vorstellen, dass eine Klage
wenig Sinn macht. Was sagt der VDK oder dein Arzt dazu ?

Vielleicht wäre es sinnvoller in einem halben Jahr einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.

31.05.2010 19:16 • #2


A


Hallo rumpelstilzchen,

GdB 50% bei paranoider Schizophrenie?

x 3#3


N
Hallo Rumpelstielzchen

Da du wieder im vollen Arbeitsleben stehst, sieht das Versorgungsamt keine Notwendigkeit dir 50% zu geben, was in meinen Augen auch völlig Ok ist, weil ich mich gerade frage, entschuldige bitte die direktheit, warum du die unbedingt haben möchtest,du kannst Arbeiten und hast feste Strukturen, und wenn du nicht Regelmäßig krank bist mit der Diagnose, kannst du die Klage knicken.

Ausser 5 Tage mehr Urlaub bringts eh nix.

Iris

02.06.2010 18:48 • #3


M
Hallo Iris,
Zitat:
Da du wieder im vollen Arbeitsleben stehst, sieht das Versorgungsamt keine Notwendigkeit dir 50% zu geben,
so kann man das nicht sehen, die Schwerbehinderung hat nichts damit zu tun, ob man noch im vollen Arbeitleben steht. Die Prozente werden auf die Erkrankungen gegeben. Es gibt genug Vollzeitbeschäftigte, die weit über die 50 %-Hürde liegen.

Probleme könnte es geben, wenn man mit seiner Erkrankung zu wenig in Behandlung ist.

Zitat:
Ausser 5 Tage mehr Urlaub bringts eh nix.
Auch das ist nicht ganz richtig, man hat schließlich einen gewissen Kündigungsschutz sowie Steuerermäßigung.

02.06.2010 19:08 • #4


Albarracin
Experte

02.06.2010 19:45 • #5


N
Hallo Wolfgang

Hm so meinst du, ich musste sehr viele Jahre Kämpfen um den Grad von 70% mit G und B zu bekommen, also erzähl du mir nicht wovon ich Ahnung habe oder nicht, ebenfalls ist es nicht so das du einen Kündigungsschutz hast, der greift bei 50% nicht.Oh doch Wolfgang ich habe sehr viele Gutachten über mich ereghen lasen müssen angefangen vom Psychater bis hin zu den Knochendocs ich hab das dingen jetzt seit 10 Jahren und musste jedes Jahr zurn Überprüfung.Also sag mir nicht wovon ich Ahnung habe oder nicht.
Ich hab meinen Ausweis auf MPS/DISS Polyarthrose,Elefantiasis,Angststörungen und Panikattacken,Skoliose.Komm ma wieder runter von deinem Ross auf den Boden zurück.

Iris

02.06.2010 20:58 • #6


M
Hallo Iris,

was fährst du denn hier für Geschütze auf ?

Wolfgang hat total recht, du gibst hier Informationen, die so nicht stimmen und verunsichern. Sich dann noch damit brüsten man hätte Ahnung. Na ja, mehr möchte ich dazu nicht sagen.

02.06.2010 21:09 • #7


H
aber selbstverständlich habe ich einen besonderen Kündigungsschutz bei 50 % Schwerbehinderung. Den habe ich sogar.

Und ich habe 40 % und bin - allerdings - gleichgestellt (einem Schwerbehinderten). Damit habe ich den Status eines besonderen Kündigungsschutzes.

Bitte erst informieren.

02.06.2010 21:23 • #8


Albarracin
Experte

03.06.2010 07:23 • #9


N
Hallo Wolfgang

Nein habe ich nicht, denn ich hatte den Ausweis schon als ich im Arbeitsleben stand und wurde damit trotzdem gekündigt,deswegen habe ich das geschrieben.Mir selber wurde vom Versorgungsmat gesagt, das ich bei 50% lediglich die 5 Tage mehr Urlaub bekomme, nicht aber den gesonderten Kündigungsschutz.Das war 1999.Glaubst du wirklich ich würde das schreiben , wenn ich diese Erfahrung nicht gemacht hätte?
SeitIhr allwissend, das Ihr mir dieses absprechen wollt.

Danach kam dann die Berentung im Jahr 2000.

Iris

03.06.2010 09:54 • #10


G
Kannst du dir vorstellen, dass sich die Gesetzeslage in den letzten 10 Jahren vielleicht etwas verändert hat. Deine Erfahrungen sind einfach auch recht alt. Und es ist auch ein Unterschied, ob sich jemand mit dieser Thematik beruflich jeden Tag auseinandersetzt oder das ganze gerade mal vor 11 Jahren am eigenen Leib erfahren hat und nur seine eigene Sichtweise präsentieren kann. Das ist nicht objektiv!

03.06.2010 10:48 • #11


A


Hallo rumpelstilzchen,

x 4#12


Albarracin
Experte

03.06.2010 17:57 • #12

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