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GdB 50 ohne Nachteilsausgleichen?

Mas83
Hallo liebe Mitglieder,

Ich habe gerade - 4 Monaten nach meinen Antrag auf GdB- mein Feststellungsbescheid bekommen.

Dies lautet:Ihr Grad der Behinderung beträgt 50. Gesundheitliche Merkmale für den Inspruchnahme von Nachteilsausgleichen liegen nicht vor.

Heh? Verstehe ich es jetzt richtig, dass ich einen GdB von 50 bekommen habe, ohne dass ich den Vorteilen wie Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage, Steuervorteile usw. bekomme? Wie kann dass sein?

Kann jemand mir vielleicht aufklären was dies genau bedeutet? Und ob ich einen Wiederspruch einlegen sollte?

Die Begründung für die GdB ist eine psychische Störung (die Depression halt) und Nierenfunktionseinschränkung (die durch die Einnahme von Antidepressiva entstanden ist) .

Vielen lieben Dank.

20.03.2021 17:03 • #1


Hoffnung21
Hallo Mas
Du hast nur kein Merkzeichen bekommen wie G für gehbehindert. Ansonsten sind es 50% GdB.

Da würde ich keinen Widerspruch einlegen, außer du wolltest ein Merkzeichen bekommen.

LG Eis

20.03.2021 18:35 • #2


A


Hallo Mas83,

GdB 50 ohne Nachteilsausgleichen?

x 3#3


Mas83
Hallo @eis,

Vielen lieben Dank für deine Antwort. Das hat mir wirklich geholfen. Dann lass ich es so

Wie geht es dir?

LG
Mas

21.03.2021 09:03 • x 1 #3


Hoffnung21

21.03.2021 10:36 • #4

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