Experte
Hallo sundflower,
gegen Deinen Willen kann Dich der AG nur mit einer Änderungskündigung, gegen die Du wie bei einer sonstigen Kündigung vorgehen kannst, von Vollzeit auf Teilzeit herabsetzen. Du darfst deshalb auf keinen Fall Dich ohne Beratung auf irgendetwas einlassen oder gar vereinbarungen unterschreiben.
Bei Problemen am Arbeitsplatz muß dein AG rechtlich zwingend (§ 84 Abs. 1 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html )
vor irgendwelchen Maßnahmen das Integrationsamt (IA) und - wenn vorhanden - die Schwerbehindertenvertretung einschalten. Ohne diese Beteiligung sind alle einseitigen Maßnahmen des AG schwebend unwirksam.
Solltest Du tatsächlich eine geminderte Leistungsfähigkeit haben, hat das IA z. B. die Möglichkeit, diesen Nachteil dem AG finanziell auszugleichen.
Du selber hast die Möglichkeit, Dich jetzt schon an den Integrationsfachdienst (IFD) Deines Kreises zu wenden.
(
http://www.integrationsaemter.de/webcom ... 153/i.html )
Der IFD kann Dich bei Konflikten und Problemen am Arbeitsplatz begleiten und beraten. Das ist für Dich kostenlos.
Unabhängig davon solltest Du aber in jedem Fall überprüfen, ob Du einen Rechtsschutz in Arbeits-
und Sozialrecht hast, z. B. durch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Private Rechtsschutzversicherungen sind gerade im Sozialrecht oft unzureichend, da sie erst ab Klageerhebung leisten, nicht jedoch bei Antragstellung und Widerspruchsverfahren.
16.05.2009 16:47 •
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