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Nelly30
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Guten Tag,
Ich spiele mit dem Gedanken, einen Grad der Behinderung zu beantragen. Dann bekomme ich wahrscheinlich 30 , behandlungsbedürftige psychische Erkrankung.
Ich möchte dies, um meinen Chancen für eine Stelle zu verbessern, beeinträchtigt bin ich ja auch wircklich trotzdem. Die Frage ist, hilft mir das , oder schade ich mir damit eher. Aktuell habe ich einen Arbeitgeber, möchte jedoch da weg aus gesundheitlichen Gründen. Beantrage ich den GDB und es klappt nicht mit meiner Wunsch-Stelle. hab ich mir vieleicht selbst ins Fleisch geschnitten weil ich diesen ja dann nicht verschweigen kann bei zukünftigen Bewerbungen und das ist dann dort ein Ausschlusskriterium.
Und der aktuelle Arbeitgeber könnte, würde er mir richttig eins auswischen wollen, darauf bestehen, dass ich einen möglichen Grad der Behinderung offen lege ( Vorgesetzte weiss von meinen psychischen Schwierigkeiten ) . aber kann mir das schaden ? denn ich habe diesen ja während des Arbeitsverhältnisses beantragt , und nicht mit Beginn des Vetrages verschwiegen.
Ich spiele mit dem Gedanken, einen Grad der Behinderung zu beantragen. Dann bekomme ich wahrscheinlich 30 , behandlungsbedürftige psychische Erkrankung.
Ich möchte dies, um meinen Chancen für eine Stelle zu verbessern, beeinträchtigt bin ich ja auch wircklich trotzdem. Die Frage ist, hilft mir das , oder schade ich mir damit eher. Aktuell habe ich einen Arbeitgeber, möchte jedoch da weg aus gesundheitlichen Gründen. Beantrage ich den GDB und es klappt nicht mit meiner Wunsch-Stelle. hab ich mir vieleicht selbst ins Fleisch geschnitten weil ich diesen ja dann nicht verschweigen kann bei zukünftigen Bewerbungen und das ist dann dort ein Ausschlusskriterium.
Und der aktuelle Arbeitgeber könnte, würde er mir richttig eins auswischen wollen, darauf bestehen, dass ich einen möglichen Grad der Behinderung offen lege ( Vorgesetzte weiss von meinen psychischen Schwierigkeiten ) . aber kann mir das schaden ? denn ich habe diesen ja während des Arbeitsverhältnisses beantragt , und nicht mit Beginn des Vetrages verschwiegen.