GdB erhöht von 40 auf 50. Muss ich meinen AG informieren?

F
Ich bekam heute den heiß ersehnten Brief vom Amt für Soziales, ich hatte einen Antrag auf Verschlimmerung gestellt - GdB von 50. Ich mußte dem Mitarbeiter einen persönlichen Bericht über meinen Zustand zuschicken. Das ist jetzt ca. sechs Wochen her. Und nun wurde ich von 40 auf 50 hochgestuft. Ich kann das kaum fassen. Und ich kriege jetzt einen Schwerbehindertenausweis und weiß damit gar nix anzufangen?

Nun meine Frage: muss ich meinem Arbeitgeber davon Bescheid geben, obwohl ich im EU-Rentenverfahren bin? Ich lese immer etwas von Gleichstellung, muss ich da jetzt auch etwas unternehmen?

Wolfgang, ich will dich nicht überstrapazieren, ich weiß, du hast hier genug zu tun und diese Frage sicherlich schon TAUSENDMAL beantowrtet, aber mein Hirn nimmt z. Zt. so viel Geschriebenes einfach nicht auf. ich bin so aufgeregt, dass ich die Zeilen und Threads hier gar nicht aufnehmen kann. Ich gucke drauf und verstehe gerade nichts.

Soll auch das Sozialgericht Nachricht kriegen? Meine Klage läuft ja bereits, und ich war bereits bei drei von vier Gutachtern. Ich hatte heute einen Termin bei einer Psychiaterin und bin jetzt noch völlig hyperaktiv im Kopf, weil sie mir so viel Gutes sagte und meinen Antrag auf EU-Rente unterstützen wird. Sie sagte z. B. auch, dass sie eh nicht verstehe, warum ich klagen müsse, die Sachlage sei doch völlig klar. Mir stünde auf jeden Fall die Rente zu.

Heute ist irgendwie ein guter Tag (und das sah gestern noch ganz anders aus) ...

LG
Angelika

15.01.2010 16:50 • #1


T
also erstmal glückwunsch

wieso gleichstellung???

nein, 50 % bringen dir schon mal einen eingetragenen freibetrag für lohnsteuer!!! ich glaube 520 euro!!

dann kündigungsschutz und 5 tage mehr urlaubsanspruch!!

zumindest es das, was ich über meinen schwerbehindertenausweis von 50 % weiß!!!

also, guuuuuuuuuuut ist das auf jeden fall!!!

ich wollte dir erst nur mal mut machen!!!!

tinerl

15.01.2010 17:15 • #2


A


Hallo FrolleinMau,

GdB erhöht von 40 auf 50. Muss ich meinen AG informieren?

x 3#3


M
Hallo Angelika,

super, dass du die 50 % Hürde geschafft hast.

Ich würde es schon dem AG mitteilen, denn dir stehen ja schließlich die 5 Urlaubstage zu. Da du ja weiter noch Arbeitsunfähigkeit bist, würden diese dann auch ausgezahlt werden, wenn du nicht mehr arbeiten gehst wegen eventueller Rentenbewilligung.

Und wie Tinerl schon schreibt, ist das steuerlich auch von Vorteil.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, läuft deine Klage über den VDK, denen würde ich eine Kopie vom Bescheid zukommen lassen, vielleicht kannt es noch zur Klageschrift nachgereicht werden.

Ich drücke dir die Daumen, dass es für dich positiv ausgeht, denn die Aussage der Pschyaterin ist doch schon sehr zu deinem Vorteil.

Schöne Grüße
mag

15.01.2010 19:24 • #3


F
Hallo, ihr Lieben ... vielen Dank, ich freue mich immer noch so ...

Zitat von tinerl60:

wieso gleichstellung???
nein, 50 % bringen dir schon mal einen eingetragenen freibetrag für lohnsteuer!!! ich glaube 520 euro!!
dann kündigungsschutz und 5 tage mehr urlaubsanspruch!!
tinerl



Tja, ich frage manchmal doof, weil ich manches nicht kapiere, irgendwie fehlt mir da jegliche Logik. Manches muss man mir so oft erklären, bis ich es verstehe. Und vieles verstehe ich oft nicht sofort ... Deshalb war ich grad soooo erschrocken über die 3 Fragezeichen , ich habe wohl was ganz Blödes gefragt? Aber ich glaube, du hast das für mich ganz verständlich erklärt, tinerl ... Das mit dem Freitbetrag für die Lohnsteuer habe ich direkt dem Gatten weitergeleitet, der hat auch nicht so wirklich Ahnung davon und legt das einfach seinem Steuerberater vor.

und so komme ich dann zu deinem Satz, liebe mag:

Zitat:
Ich würde es schon dem AG mitteilen, denn dir stehen ja schließlich die 5 Urlaubstage zu. Da du ja weiter noch Arbeitsunfähigkeit bist, würden diese dann auch ausgezahlt werden, wenn du nicht mehr arbeiten gehst wegen eventueller Rentenbewilligung.


Ich bin ja nicht wirklich Arbeitsunfähigkeit geschrieben, oder zählt das, was ich jetzt bin als Arbeitsunfähigkeit? (Vorsicht, weitere doofe Frage). Meine Ärzte haben mich schon ewig nicht mehr Arbeitsunfähigkeit geschrieben, ich glaube, das endete mit der Entscheidung, die EU-Rente zu beantragen. Habe ich da jetzt irgend etwas falsch gemacht? Mir erzählte nämlich eine Bekannte, die in der gleichen Situation ist wie ich, dass sie sich bis heute noch immer eine Arbeitsunfähigkeit aushändigen lassen würde. Meinen Arbeitgeber hatte ich seinerzeit über das Beantragen der EU-Rente informiert und seither höre ich nichts mehr von denen ...

Der Brief an den VDK werde ich gleich tippen mit der Bitte, das zur Klagebegründung nachzureichen. Die sind schon recht aufmerksam vom VDK, hier in Duisburg.

Außerdem hat mich mein Mann vorhin direkt in die Stadt zum Fotografen gefahren und ich habe schreckliche Passfotos machen lassen für besagten Ausweis . Muss man den jetzt eigentlich immer mit sich tragen? Habe ich durch das Vorlegen des selben irgend welche Vorteile? ... frei nach N. Hagen Ich kann mich doch gar nicht entscheiden,
Ist alles so schön bunt hier!

15.01.2010 21:50 • #4


T
paßfotos für den schwerbehindertenausweis!!!!

wenn du meinen sehen könntest, würdest du mir aaaaaalllllleeeeesssss glauben!!!

ich sehe da vielleicht aus!!! allerdings war ich da voller Antidepressiva und cortison wegen meiner lunge!!!!!
also da sehe ich auf jeden fall krank aus!!!!!

ich habe aufgrund der psyche 50 % und wegen der copd 20 %, unbefristet, es bleibt aber bei den 50 %.

einmal habe ich ihn vorgelegt, bei einem museumsbesuch und hab mir von dem gesparten euro ganz bewußt einen cappuccino geleistet!!!!

war das erste und bisher einzige mal!!!

natürlich nimmst du den immer mit!!! den legst du zu deinem perso!!!

und umsonst haben wir den nicht, meine liebe !!!

ich freu mich immer noch für dich!!!!

und süße, dumme fragen gibt es nicht., das ist unsere konzentrationsscwäche unser überlastetes hirn eben

tinerl

15.01.2010 23:29 • #5


M
Hallo zusammen,
habe mich neu angemeldet und hätte mal eine Frage zum GdB 50%.
Bin seit ca. einem Jahr Arbeitsunfähigkeit und habe vor einem halben Jahr die 50% also Schwehrbehinderung bekommen.
Jetzt las ich, das man dem Arbeitgeber dies sagen sollte, wegen dem zusätzlichen Urlaubsanspruch.

Mein letztjähriger UA ist aber, oder wird im März verfallen, so war es bisher. Gilt das auch während der Arbeitsunfähigkeit, oder bleibt der Anspruch erhalten solange ich krank bin.
Was passiert denn im Falle der Aussteuerung mit den Urlaubstagen?

Oh, das waren ja schon zwei Fragen

Schon mal danke für die Antworten!

Liebe Grüße

maja

17.01.2010 13:44 • #6


Albarracin
Experte

17.01.2010 18:30 • #7


F
Zitat von Albarracin:

@Angelika

Ein AN hat immer die Pflicht, dem AG seine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen, gerade auch dann, wenn der AN ausgesteuert ist oder gar wg. Krankheit ALG I bezieht. Während des Bezuges von Krankengeld reicht idR eine Kopie des Auszahlscheines, aber auf Wunsch des AG muß der Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellen. Allerdings hat der Arzt die Möglichkeit, eine AU-Bescheinigung bis auf Weiteres auszustellen.

...

Wenn die Rente bewilligt wird, muß der AG über Rentenbeginn und (bei Befristung) Ende informiert werden. Das Arbeitsverhältnis ruht dann.



Hallo, Wolfgang,

das haut mich gerade wieder mal aus den Socken. Also hänge ich jetzt hier zu Hause ab und habe vieles falsch gemacht, so verstehe ich das.

Ich weiß nur noch, dass ich dem Arbeitgeber seinerzeit mitteilte, dass ich Krankengeld beziehen würde und dass man mir empfehlen würde, den EU-Rentenantrag zu stellen. Die Dame von der Personalabteilung sagte mir damals dann wisse sie Bescheid. Eine Arbeitsunfähigkeit wurde nicht mehr eingefordert. Weiter hörte ich dann auch nichts mehr. Sie wollen nur jedes Jahr meine Steuerkarte. Sie signalisierte mir seinerzeit, dass das Arbeitsverhältnis ruhen würde. Ist das bei einem kirchl. Träger vielleicht anders? Ich bin jetzt total verunsichert.

Mein behandelnder Arzt sagte mir damals auch, dass ich nur noch sporadisch zu ihm kommen müsse. Es bräuchte keine weitere Arbeitsunfähigkeit erfolgen, da ich mich im Rentenverfahren befinde.

Eine andere Bekannte, die den selben Arzt hat wie ich und die den gleichen Weg geht wie ich, aber schon die EU-Rente erhält, bestätigte mir grad, dass sie auch in einer kirchlichen Einrichtung arbeite und sie habe nach der Aussteuerung auch keine Arbeitsunfähigkeit mehr eingereicht.

Außerdem hatte mir die Dame vom Arbeitsamt gesagt, ich dürfe nicht Arbeitsunfähigkeit sein, da ich sonst kein ALG I kriegen würde, ich müsse dem AA zur Verfügung stehen. Meine letzte ALG-Zahlung ist diese Woche erfolgt.

Was mach ich denn jetzt?

Eine ratlose oder unkluge Angelika

17.01.2010 19:05 • #8


M
Hallo Wolfgang,

vielen lieben Dank für die schnelle Info.
Ist ja toll, dass du schon die neuesten rechtlichen Urteile kennst und weiter gibst

Ich habe meinem Arbeitgeber, den ich seit Februar 2009 nicht mehr gesprochen habe, noch nichts gesagt. Auch nicht, dass ich mittlerweile schwehrbehindert bin.

Weiß gar nicht, wie ich ihm das jetzt alles mitteilen soll. Na am besten brieflich per Einschreiben/Rückantwort.
Muss ich da irgend ein Schreiben vom Versorgungsamt mitschicken? Und wie schreibe ich das am besten mit dem Urlaubsanspruch?

LG
maja

17.01.2010 19:38 • #9


Albarracin
Experte

17.01.2010 21:40 • #10


F
Lieber, Wolfgang, im Vorbeirauschen auch von mir ein dickes DANKE ... und dieses bis auf Weitere stand auf der letzten Arbeitsunfähigkeit ... (ich habe in der Praxis meines Arztes nachgefragt)

LG
Angelika

18.01.2010 16:37 • #11


M
Hallo Wolfgang,
in meinem Arbeitsvertrag steht drin, dass der Urlaubsanspruch nach Rücksprache mit dem AG in das neue Jahr mitgenommen werden kann. Nach dem 31.03. verfällt er dann ersatztlos.

Leider habe ich bis heute nicht nachgefragt beim AG, ob ich den Urlaub mit ins neue Quartal nehmen kann.
Ich werde ihm morgen eine neue Krankmeldung und den Bescheid über die Schwerbehinderung zusenden.

Hoffe, es gibt keinen Ärger, weil ich den Bescheid schon im letzten Jahr August bekommen habe!! Auch habe ich nachdem ich aus der Reha kam, die Bescheinigung, dass ich weiter arbeitsunfähig bin als letztes dem AG vorgelegt. Das war im September letzten Jahres. Werde dann morgen eine neue Arbeitsunfähigkeit schicken und hoffen, das die o.k. ist.

LG
maja

18.01.2010 17:00 • #12


A


Hallo FrolleinMau,

x 4#13


Albarracin
Experte

18.01.2010 19:20 • #13

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