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Trauerklößchen.
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Hallo,
ich habe seit 2008 wegen diversen psychischen Erkrankungen einen GdB von 30. Nun wurde mir nach Psychitrieaufenthalten geraten einen Antrag auf Erhöhung zu stellen, da aufgrund meiner Erkrankungen, die sich auch verschlechtert haben und neue Diagnosen dazu gekommen sind, ein GdB von 30 zu niedrig ist.
Das sehe ich auch so.
Nun wurde der Erhöhungsantrag wieder abgelehnt. War in einer REHA, dort haben wir zusammen Widerspruch eingelegt formal und als Begründung den REHA-Bericht angegeben.
Reicht das aus, oder muss das auch noch anders begründet werden ?
Der REHA Bericht ist schon aussagekräftig.
Danke für eine Rückinfo.
PS: schon 2008 hatte ich Widerspruch eingelegt, der abgelehnt wurde, dann wäre es zur Klage gekommen und ich habe Angst bekommen, dass ich das nicht packe und habe die Klage zurückgezogen.
ich habe seit 2008 wegen diversen psychischen Erkrankungen einen GdB von 30. Nun wurde mir nach Psychitrieaufenthalten geraten einen Antrag auf Erhöhung zu stellen, da aufgrund meiner Erkrankungen, die sich auch verschlechtert haben und neue Diagnosen dazu gekommen sind, ein GdB von 30 zu niedrig ist.
Das sehe ich auch so.
Nun wurde der Erhöhungsantrag wieder abgelehnt. War in einer REHA, dort haben wir zusammen Widerspruch eingelegt formal und als Begründung den REHA-Bericht angegeben.
Reicht das aus, oder muss das auch noch anders begründet werden ?
Der REHA Bericht ist schon aussagekräftig.
Danke für eine Rückinfo.
PS: schon 2008 hatte ich Widerspruch eingelegt, der abgelehnt wurde, dann wäre es zur Klage gekommen und ich habe Angst bekommen, dass ich das nicht packe und habe die Klage zurückgezogen.