
Mabaja
- 1788
- 23
- 2357
ich hoffe mit dir, dass du den Wohnungsgeberschein bald erhältst, damit du die Ummeldung erledigen und dich wieder besser fühlen kannst. Dein Vermieter ist dazu verpflichtet und hätte ihn dir bereits innerhalb der ersten zwei Wochen nach Einzug ausstellen müssen.
Wenn du der Behörde gegenüber aufrichtig deine Gründe für die Verspätung darlegst, wird das Bußgeld vermutlich nicht bis zum Höchstmaß ausgereizt werden
Mir war es jedenfalls immer extrem unangenehm, Anzeigen zu schreiben und damit Ehrlichkeit zu bestrafen.
Liebe Grüße,
Julienne