@Felidae
Solltest du noch immer keine Bescheinigung erhalten haben, geh halt ohne zur Meldebehörde. Sie werden erstmal versuchen, dich abzuwimmeln, aber das ist nicht richtig. Laut Bundesmeldegesetz bist du zur Anmeldung verpflichtet und ja, die Wohnungsgeberbescheinigung gehört dazu. Aber: Du hast ja versucht, eine zu bekommen, auch wenn dies streng genommen gar nicht mehr möglich ist, da der Wohnungsgeber gewechselt hat. Die Bescheinigung soll das tatsächliche Einzugsdatum bestätigen, um Scheinmeldungen und falsche Einzugsdaten zu verhindern. Dein jetziger Vermieter kann aber nicht bestätigen, was er nie gesehen hat.
Wie gesagt, du hast dich ja drum bemüht. Entsprechende E-Mails oder Chatverläufe könntest du evtl. als Nachweis vorlegen?
Ich würde an deiner Stelle darauf bestehen, dass die Anmeldung ausnahmsweise ohne die Bescheinigung von der Behörde angenommen wird. Sollte die Meldebehörde weiterhin auf die Bescheinigung pochen, soll sie sie selbst vom neuen Vermieter einfordern. Deine Anmeldung muss trotzdem vorher erledigt und bestätigt werden.
Schieb es nicht noch länger vor dir her. Mach einfach und du wirst dich besser fühlen
19.03.2021 16:37 •
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