Experte
Hallo anima,
Zitat:Was mir total unsicher macht ist einfach die Tatsache, ob man einem Mitarbeiter einfach so eine Stellenfuktion mündlich aberkennen kann, wenn seit über 15 Jahren eine schriftliche Bestätigung und eine Stellenbeschreibung vor liegt, die ich unterschreiben musste.
Natürlich geht so was nicht einseitig und auch nicht mündlich. Liegt eine konkrete und von beiden Seiten unterschriebene Aufgabenbeschreibung vor - wie von Dir geschildert - gehen wesentliche Änderungen bei Aufgaben, Funktionen und/oder Bezahlung nur durch eine Änderungskündigung gem. § 2 KSchG:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.htmlAuch für diese Kündigung ist die Schriftform gem. § 623 BGB zwingend vorgeschrieben:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.htmlDu mußt da auch nicht auf der Stelle aktiv werden, es reicht, wenn Du Dir nächste oder übernächste Woche Rat holst.
Du solltest aber den BR informieren, denn hier sind höchstwahrscheinlich die Mitbestimmungsrechte des BR (Versetzung bzw. Änderungskündigung) verletzt. Der BR hat das Recht, die Umsetzung dem AG zu untersagen.
Wichtig ist aber der Antrag auf Schwerbehinderung. Der ist nicht so schwer, wie er auf den ersten Blick aussieht.
Du kannst ihn am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
http://www.versorgungsaemter.de/Antrags ... stantr.pdfDu mußt selbst keine Erläuterungen schreiben - die werden von den meisten VA's eh' ignoriert - oder Arztberichte selbst besorgen, sondern lediglich auf Seite 2 unter II.1 die Krankheiten einzeln aufführen.
Immer auch das ja bei II.2 ankreuzen.
Dann mußt Du die behandelnden Ärzte unter III.1 und III.2 angeben und per Ankreuzen den Krankheiten zuordnen. Dasselbe machst Du ggfs. mit Krankenhäusern und/oder Kliniken unter III.3 bzw. III.4 auf Seite 3.
Dann ab mit Einschreiben/Rückschein. Auch wenn ein Amt in Urlaub ist, ist immer jemand da, um den Posteingang zu bestätigen. Ab dem Empfangsdatum auf dem Rückschein + 3 Wochen beginnt der vorläufige Rechtsschutz gem. § 69 SGB IX.
Die Ärzte und Kliniken werden vom VA angeschrieben und um aktuelle Befunde bzw. Stellungnahmen gebeten.
Informiere die angegebenen Ärzte und sage ihnen, daß es auf die aktuellen
persönlichen (privat
und beruflich)Einschränkungen ankommt. Langatmige Therapieverläufe und Röntgenbilder sind idR überflüssig. 2-3 knackige Sätze reichen aus.
29.12.2011 16:51 •
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