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Gleichstellungsantrag abgelehnt - was ist jetzt zu tun?

N

02.09.2008 13:31 • #1


Albarracin
Experte

02.09.2008 20:00 • #2


A


Hallo Norge,

Gleichstellungsantrag abgelehnt - was ist jetzt zu tun?

x 3#3


N
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort .
Deine Antwort überrascht mich schon . Im ersten Moment.
Deine Argumentation verstehe ich und was meine Fehlzeiten der letzten drei Jahre angeht: seit mehr als 1 Jhar (b seit Mitte Juli 2007) bin ich arbeitsunfähig.
Das habe ich der Arbeitsagentur auch ausdrücklich mitgeteilt.
Ohne Deine Antwort hätte ich denen vertraut und die Antwort so hingenommen. Ich bin total froh Euch hier gefunden zu haben. Und es macht mich umso wütender, wenn ich denke, wie viele Menschen da draussen alles von Ämtern kommt so hinnehmen. Menschen in Notsituationen.

Hat die Arge vielleicht auch Planzahlen, wieviele Bescheide abzuschmettern sind ??
Ich habe hier z.B. Unterstützung gefunden, aber wieviel Menschen mit psychischen Erkrankungen können das gar nicht.
Ich finde dieses Prozedere hundsmiserabel...

Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen... !!!

Ganz herzlichen Dank erstmal,

Jenny.

02.09.2008 20:32 • #3


N
Hallo ,
nun habe ich eine Antwort auf meinen Widerspruch von der Arge bekommen. Sie haben nochmal geprüft und bleiben bei Ihrer Ablehnung meines Antrages. Aber : sie haben den Fall an Ihre übergeordnete Stelle Abteilung Recht SG weitergegeben.
Ich kann noch weitere mündliche oder schriftliche Darstellung dazu machen.

Ich bin echt fertig. Warum erkennen die die Fakten nicht an ? Allerdings war es mir so , als wenn ich mal gehört habe,dass nur BGH bzw. Urteile der übergeordneten höchsten Stellen Grundsatzurteile sind.

Ich überlege mir, ob und wann ich zum Anwalt gehen sollte. Eine Rechtschutzversicherung habe ich. Allerdings läuft mein Widerspruch beim Versorgungsamt auch noch. Inzwischen weiss ich von einigen Bekannten , dass sie auf die Diagnose emotional instabile Persönlichkeitsstörung mindestens 50 % GdB bekommen haben.
Notfalls würde ich dort auf jeden Fall bis zum Sozialgericht gehen.

Ich bin überfordert. Vielleicht fällt Euch noch etwas ein ?

herzliche Grüße, Jenny.

23.09.2008 13:54 • #4


Albarracin
Experte

23.09.2008 20:22 • #5


S

17.12.2019 23:11 • x 1 #6


Mabaja
Hallo saga,
möchtest du nun selbst Widerspruch einlegen?

17.12.2019 23:40 • #7


S
Hallo Julienne,

nein, ich möchte nicht selbst Widerspruch einlegen, sondern mit Hilfe von SovD oder einen direkten Anwalt. Wie du wahrscheinlich im Text lesen konntest, bin ich unentschieden ob ein Anwalt oder SovD/VDK die bessere Alternative ist.

18.12.2019 00:14 • #8


Mabaja
Ja, das konnte ich lesen und ich konnte lesen, dass der Jurist beim SoVD dir unmotiviert erschien und ein Anwalt noch nicht eingeschaltet ist - daher meine Frage, ob DU erstmal Widerspruch einlegen möchtest, um zumindest die Frist zu wahren und dir Freiraum zu verschaffen.

18.12.2019 00:37 • #9


S
Ja, der Jurist beim SovD hat mir gesagt, man kann erst den Widerspruch einlegen und die Begründung später nachreichen. Bin halt sehr unsicher was Sozialverbände (VDK/SOVD) betrifft. Es gibt sehr viele u. schlechte Bewertungen über VDK z.B. Es gibt das Sprichwort: Was nichts kostet, ist nichts wert. Ich weiss ja nicht wie hoch meine Erfolgsaussichten sind bei der Gleichstellung?

18.12.2019 00:41 • #10


Mabaja
Also: mir hat der Jurist beim SoVD nicht geholfen. Er lehnte es rigoros ab, einer Beamtin bei einem Widerspruch zu helfen. Kostenlos sollte die Hilfe auch nicht sein, denn zunächst wäre der Jahresbeitrag einkassiert worden.

Ich musste mir selbst helfen und legte selbst den Widerspruch ein und kündigte an, dass die Begründung folgen würde.

Ich erhielt meine Gleichstellung. Das Widerspruchsgremium setzt sich ja aus anderen Personen zusammen als denen, die über den Antrag entschieden hatten.

18.12.2019 01:07 • x 1 #11


S
Dennoch ist der Mitgliedsbeitrag bei SOVD/VDK viel niedriger als die Gebühr für einen einzigen Beratungstermin für einen direkten Anwalt. Also wo ich wohne gibt es zuerst eine kostenlose max. 30minütige Erstberatung beim SoVD. Danach kann man sich entscheiden, ob man den SOVD beitritt. Das ist von Region, Stadt/Bundesland unterschiedlich

D.h. wie ich es verstanden habe, ging es bei deiner Gleichstellung um Erhaltung eines Arbeitsplatzes bei einer Beamtin? Nicht wie bei mir um Erlangen eines Arbeitsplatzes bei arbeitslosen Antragsstellern?

Hast du nicht zusätzlich deine Akte angefordert von der BA während des Widerspruchs um zu schauen, warum der Antrag bei dir abgelehnt wurde? Wie lange hast du gewartet während des Widerspruchverfahrends bis du eine Entscheidung erhalten hast?

Ich weiss auch nicht was du für eine Krankheit hast, das ist ja bei jeden individuell. Musstest du während des Widerspruchs einen Termin beim Ärztlichen Dienst beim Arbeitsamt wahrnehmen oder haben die nach Aktenlage entschieden?

Eine letzte Frage: Hast du eine befristete oder unbefristete Gleichstellung erhalten?

18.12.2019 01:18 • #12


Mabaja
Genau, mir ging es um die Sicherheit der Gleichstellung, falls mir der Beamtenstatus genommen würde. Denn das war das Ziel meines Arbeitgebers.

Nein, eine Akte hatte ich nicht angefordert, weil ich von dieser Möglichkeit gar keine Kenntnis hatte.

Wegen der Dauer des Widerspruchs verfahrens müsste ich erst nachschauen. Ich glaube, es war ein halbes Jahr - vielleicht auch schneller. Bei mir war Niedersachsen zuständig.

Bei mir ging es um eine psychisch (seelische) Behinderung, die auf GdB 30 eingestuft wurde.

Nee, ich hatte keine ärztliche Untersuchung während oder wegen des Widerspruchs.
Es liegt schon ein paar Jahre zurück und wenn ich mich recht erinnere, kam es nicht einmal dazu, dass ich eine Begründung nachgereicht habe.

So, ich hab nachgeschaut. Das Widerspruchsverfahren dauerte drei Monate und die Gleichstellung wurde nicht befristet.

18.12.2019 01:35 • x 1 #13


Albarracin
Experte

18.12.2019 09:51 • x 2 #14


K
Hallo,

ich poste mal hier und mache kein neues Thema auf, obwohl mein Gleichstellungsantrag noch nicht abgelehnt wurde. Ich habe aber ein Schreiben erhalten, indem ich dazu aufgefordert worden bin, eine Auflistung meiner Krankenkasse über alle Fehlzeiten einzureichen. Ich hatte behelfsweise Kopien meiner Durchschläge der AUs beigelegt, sind also dieselben Informationen, aber was soll's. Rauben wir halt der Krankenkasse Porto und Zeit.

Und ich soll ein ärtzliches Attest vorliegen - sind die A*Us nicht auch schon Atteste? Was soll dieses Doppel-Gemoppel? Es steht doch überall das gleiche drin? Und sind das nicht eher Infos, die das Versorgungsamt bekommt und angeht?

Ich soll aber zudem, und das macht mich eigentlich stutzig, nochmal (!) darlegen, inwieweit mein Arbeitsplatz gefährdet ist. Dies hatte ich im Ursprungsantrag schon gemacht, aber hier gab es nur drei, vier Zeilen. Nun habe ich einen Bogen voll mit Zeilen bekommen. Ich bin etwas ratlos...

Ratlosa bin ich auch, weil mein Arbeitsplatz eh schon so gut wie weg ist. Man wollte mir ein Einschreiben zustellen, hat aber nicht funktioniert. Nun muss ich morgen zur Post und das Ding abholen. Es kann eigentlich nur die Kündigung sein...

23.08.2020 15:00 • #15


Albarracin
Experte

24.08.2020 09:32 • #16


K
Danke für die freundliche Ansprache. Ich hatte lediglich versucht, pragmatisch zu sein, zumal ich keine überdurchschnittlichen Fehlzeiten geltend gemacht habe. Daher dachte ich, dass es zumutbar ist, mit zwei Belegen statt einem klarzukommen.

Nein, bei meinem AG gibt es weder Betriebsrat noch SBV.

24.08.2020 11:30 • x 1 #17


A


Hallo Norge,

x 4#18


Albarracin
Experte

24.08.2020 12:48 • x 1 #18

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