Experte
Hallo,
Zitat:Frage: Muss ich - wenn ich mich bewerbe - dem neuen Arbeitgeber auch meine Diagnosen mitteilen?
Diagnosen gehen nur den Betriebsarzt etwas an und der darf die nicht an den AG weitergeben.
Zitat:Fragen beantworten, wenn es um solchee gesundheitlichen Einschränkungen geht, die deine Fähigkeit, die Arbeit zu machen, einschränken.
Das ist exakt richtig
Zitat:Du musst dem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass du schwerbehindert bist.
Auch das ist richtig
Zitat:Wie verhalte ich mich, wenn er mich nach meiner Behinderung fragt?
Nach Einführung des AGG gibt es die weit überwiegende Rechtsmeinung, daß die alte Rechtsprechung des BAG (wahrheitsgemäße Antwort) überholt ist und die Bewerberin lügen darf. Allerdings hat das BAG noch keinen Fall höchstrichterlich seit Einführung des AGG zur Entscheidung bekommen.
Mein Rat ist: wenn man weiß, bei wem man sich bewirbt und es sich um eine größere Firma handelt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß diese eine SBV hat. Da die SBV bei Vorliegen von Bewerbungen Schwerbehinderter/Gleichgestellter am kompletten Verfahren inkl. Bewerbergespräche beteiligt werden muß, ist es ratsam zu versuchen, herauszufinden, ob es tatsächlich eine SBV gibt - ggfs. durch einen entsprechenden Anruf (Guten Tag, xx mein Name, könnte ich mal bitte die SBV sprechen ?). Gibt es eine SBV, sollte diese über die Bewerbung informiert werden und die Tatsache der Schwerbehinderung/Gleichstellung in der Bewerbung offembart werden.
Zitat:gilt die Gleichstellung bei dir nicht nur für den Arbeitsplatz , für den sie beantragt worden ist?
Das ist eine juristisch umstrittene Praxis, die nur von wenigen AA's - überwiegend in NRW - praktiziert wird. Das Gesetz (§ 2 Abs. 3 SGB IX)kennt diese Form eigentlich nicht.
Zitat:Denn dafür ist sie ja gedacht, daß der Arbeitsplatz erhalten bleibt, falls er wegen der Krankheit in Gefahr war.
Das stimmt nicht. Eine Gleichstellung soll auch zur Erlangung eines Arbeitsplatzes ausgesprochen werden, wenn man z. B. gkrankheitsbedingt ekündigt wurde. Schließlich schließt ja auch eine Gleichstellung eine krankheitsbedingte Kündigung nicht vollkommen aus, sondern erschwert sie nur.
15.01.2009 22:00 •
#3