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Gutachtertermin gleich Ablehnung der EU Rente ?

K
Hallo liebe Forenmitglieder


Ich habe vor über einem Jahr ein Antrag auf EU Rente gestellt. Anstatt das mir der versprochene EU Bescheid ( telefonisch ) habe ich nun einen Termin beim Gutachter.
Aber aus zuverlässlicher Stelle wurde mir gesagt, dass ein Gutachtertermin praktisch schon eine Absage der Rente ist. Diese Leute haben es selber erfahren und deren Bekannten e.t.c. auch. Ich wollte mal erfahren ob ihr auch diese Erfahrung machen musstet.

Und noch eine kleine Frage . Ich bin jetzt ausgesteuert und ALG Empfänger und bin krankschrieben ( 2 Jahre ) wurdet ihr in dieser Zeit auch so lange krankschrieben, alo gut geht es mir absolut nicht.Aber das nur nebenbei

13.01.2023 19:00 • #1


Greta
Liebe @kobra
Zitat von kobra:
dass ein Gutachtertermin praktisch schon eine Absage der Rente ist

Na, so ganz stimmt das sicher nicht. Vielmehr versucht die Rentenversicherung sich durch das Gutachten ein besseres Bild deiner Erkrankung zu machen. Das ist ihr gutes Recht, zumal die Befunde der Ärzte oft wenig aussagekräftig im Hinblick auf dein Restleistungsvermögen sind.
Fakt ist natürlich auch, dass ein Großteil der EM-Rentenanträge beim ersten Mal abgelehnt werden.
Keine Ahnung, warum
Aber vielleicht hast du ja Glück und dein Antrag wird gleich bewilligt. Das kommt durchaus auch vor.
Anderenfalls legst du eben Widerspruch ein.
Zitat von kobra:
auch so lange krankschrieben,

Ich selbst bin seit November 2020 arbeitsunfähig und seit einem guten halben Jahr ebenfalls ausgesteuert.
ALG1-Bezug, so wie du. EM-Rentenantrag läuft gerade im Widerspruchsverfahren.
Die Rentenversicherung hat mir nun immerhin eine Reha angeboten (wurde 2019 schon mal abgelehnt). Die mache ich jetzt und dann werde ich weitersehen.

Liebe Grüße
Greta

13.01.2023 19:21 • x 2 #2


A


Hallo kobra,

Gutachtertermin gleich Ablehnung der EU Rente ?

x 3#3


K
Da haben wir beide fast dasselbe Los gezogen und die Geschichteähnelt sich, oder der Leidensweg. Darf ich fragen, as für eine Reha es ist ? Meine Reha habe ich vor Antragstellung gemacht.

13.01.2023 20:02 • #3


Dys
Zitat von kobra:
Meine Reha habe ich vor Antragstellung gemacht.

Was hat man denn im Abschlussgespräch zu Dir bezüglich deiner Erwerbsfähigkeit gesagt?
Wenn es eine Reha der Rentenversicherung war, wird deren Bericht ja an die Rentenversicherung gesendet und Du solltest ja auch eine Kopie bekommen (haben).

14.01.2023 10:32 • #4


Dys
@kobra
Du hast jetzt ja schon öfter deine Bedenken wegen einem Termin beim Gutachter geäußert.
Wenn Du deine Annahme mal unter die Lupe nimmst, müsstest Du zur Erkenntnis kommen, das jeder der beim Gutachter war, eine Ablehnung der EMR bekommt. Sorry, aber das ist doch Quatsch.

Die meisten Anträge dürften rein nach Aktenlage abgelehnt werden. Da ist ein Termin beim Gutachter eigentlich ein „gutes“ Zeichen. Ich war dreimal bei Gutachtern der Rentenversicherung. Einmal wegen einer Reha, die nach Aktenlage abgelehnt wurde und nach Widerspruch und Gutachter dann doch genehmigt wurde. Dann war ich wegen meiner EMR bei zwei Gutachtern und mir wurde anschließend eine teilweise EMR bewilligt und zwischenzeitlich auch verlängert, ohne weitere Gutachten. Damals sagte einer der Gutachter, der für die körperlichen Aspekte zuständig war, dass er keine EM bei mir festzustellen könnte und das war auch korrekt. Der psychiatrische Gutachter, erkannte aber schon, dass ich nicht mehr voll Leistungsfähig bin und daher bekam ich dann auch die teilweise EMR, denn halbtags arbeiten hätte ich damals tatsächlich auch können und das wollte ich auch.

Eine Bekannte von mir, die es wesentlich schlimmer erwischt hat, als mich, bekam nach dem Besuch beim Gutachter sofort die volle EMR. Mein Schwager nach Reha und Gutachter auch. Natürlich sind deren und meine EMR zunächst befristet und es kann spätestens beim Antrag auf eine Verlängerung oder bei einer Verschlechterung jederzeit wieder ein Gutachten fällig werden.

Ich denke, ein Gutachter wird Dir eine EMR nicht streitig machen, wenn Du sie benötigst und falls doch, gibt es die Möglichkeit auch da zu widersprechen und sich rechtlich vertreten zu lassen, wenns nötig ist.

Also hab bitte keine Panik vor dem Gutachterbesuch.

14.01.2023 11:04 • x 1 #5


K
Das hört sich ja gut an. Vielleicht ist es bei mir wirklich nur die Panik vor dem Gutachter, dass ich so negativ denke. Ich war nur 5 Tage auf der Reha . Da ich im Vorfeld eine Aneurysma OP hatte am Kopf und ges. Probleme bekam musste ich zum Arzt in den Heimatort. Ein Abschlussgespräch gab es nicht, auch habe ich nur einen Arzt bei der Aufnahme gesehe auf der Reha, keinen Therapeuten e.t.c. Die Reha leugnet alles. Dann weiter Beschwerde bei der DRV, aber man kommt nicht dagegen an. Nach 6 Wochen , nach Abbruch kam die Einschätzung mit dem Satz volle Leistungsfähigkeit. Damit war die Sache erledigt

14.01.2023 11:14 • #6


Dys
@kobra Okay, dann lief das natürlich mit der Reha suboptimal. War die Reha wegen der Psyche oder war das eine AHB wegen der Op? Oder anders gefragt, war die Reha wegen deinem Krankheitsbild, weswegen du jetzt EMR beantragt hast, oder aus einem anderen Grund? Das nach 5 Tagen, solch eine Abschlusseinschätzung der Rehaklinik kommt, ist schon seltsam, aber ich kenne die Umstände nicht. Wurde nicht angeboten, die Reha fortzuführen, wenn Du es wieder könntest?

14.01.2023 11:31 • x 1 #7


K
Es war eine psychiatrische Reha, sie hatte nichts mit der OP zu tun.Es überschlug sich damals alles. Rehaantrag lief vor der OP schon lange. Angeboten wurde mir das nicht, die Weiterführung. Hätte ich aber auch nicht gewollt, da ich von dem Verhalten der Ärzte und den Zuständen dort so enttäusch war

14.01.2023 11:40 • x 1 #8


Dys
@kobra warst Du zum Zeitpunkt als Du in die Reha bist, Arbeitsunfähigkeit geschrieben?

14.01.2023 12:00 • #9


K
ja.... und nach der Abbruch der Reha auch gleich beim Arzt erneute Krankschreibung. Das war Oktober 2021 und bin heute noch krankgeschrieben.

14.01.2023 13:15 • #10


Dys
Okay. Schon seltsam, das die Rehaklinik sich so lapidar geäußert hat, ohne Begründung erstrecht und vor allem nach 5Tagen. Aber nun ist es womöglich auch ein bisschen spät, das zu hinterfragen oder näher erläutern zu lassen.

Aber um beim Thema zu bleiben, gerade da ist es ja nicht verkehrt, wenn ein Gutachter eben auch feststellen kann, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, die vielleicht schon durch die vorliegenden Befunde anzunehmen ist, aber vielleicht wegen einem wenig aussagekräftigen Bericht der Rehaklinik Zweifel aufkommen ließe.

14.01.2023 15:32 • x 1 #11


K
Das hoffe ich auch, dass ich das Thema dort ein bisschen aufklären und erlautern kann. Bis jetzt haben mich die Beschwerden über das Vorgehen in der Reha nicht weitergebracht und die DRV nie zugehört, trotz Beschwerden über die Reha. Ich danke dir für diene Antworten.

14.01.2023 19:14 • #12


Greta
Zitat von kobra:
Darf ich fragen, as für eine Reha es ist ?

Es ist eine psychosomatische Reha.
Die Klinik hat aber auch eine orthopädische Abteilung.
Psychosomatik und Orthopädie arbeiten eng zusammen, und so hoffe ich, dass man sich in der Reha auch ein bisschen um meine orthopädischen Probleme kümmert.

Nach meinem ersten heftigen Zusammenbruch hatte ich 2019 schon mal eine Reha beantragt, die mir aber von der DRV im Widerspruchsverfahren abgelehnt wurde.
Ende 2020 bin ich dann endgültig zusammengeklappt und dauerhaft arbeitsunfähig.
Ich hatte daraufhin einen Antrag auf EM-Rente gestellt, der ebenfalls abgelehnt wurde und sich jetzt im Widerspruch befindet.
Nachdem die DRV auch nach einem halben Jahr noch nicht auf meinen Widerspruch reagiert hatte, hat der VdK mehrmals angemahnt, woraufhin die DRV mir eine Reha anbot.

Mein Eindruck ist, dass die DRV versucht, das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Nächstes Jahr werde ich 63 und könnte dann die Altersrente mit Abschlägen beantragen. Bis dahin habe ich noch Anspruch auf ALG1.
Das wäre für die DRV die billigere Variante.

Die angebotene Reha habe ich dennoch gleich angenommen.
Zum Einen, damit man mir nicht mangelnde Mitwirkung vorwerfen kann.
Aber vor allem auch, weil ich hoffe, dass es mir danach wieder besser geht und ich wieder mehr Energie habe.
Kein Geld der Welt und deshalb auch keine Rente kann die fehlende Lebensqualität einer Erkrankung ausgleichen.

Liebe Grüße
Greta

16.01.2023 11:51 • x 1 #13


Dys
@Greta Wenn ich mich nicht täusche, würde deine EMR, so sie doch noch bewilligt wird rückwirkend ab dem 7. Monat nach Antragstellung gezahlt. Wenn es dann eine volle EMR sein sollte, hättest Du keinen Anspruch auf ALG1 und müsstest das zurückzahlen. Auch geht die EMR mit Abschlägen auf die Altersrente einher, die zwar nicht sehr hoch und auch bei 10.8 % gedeckelt sind. Glaube es sind 0,3 % pro Jahr, in dem man die EMR erhält. Wäre da die Rente mit 63 und bis dahin ALG1 nicht vielleicht sogar finanziell die bessere Variante? Hast Du dir das mal ausrechnen lassen?

17.01.2023 02:21 • #14


A


Hallo kobra,

x 4#15


Greta
Hallo @Dys,

bevor ich den Antrag auf EMR stellte, habe ich mich bei der DRV beraten lassen.
Danach ist für mich die EMR tatsächlich die beste Variante.

Für den Fall, dass die volle EMR bewilligt wird, hat die AfA zwar einen Erstattungsanspruch.
Allerdings nach §145 Absatz 3 SGB III nur gegen die Rentenversicherung (lt. SoVD).

Bei mir würde die volle EMR überdies tatsächlich höher ausfallen als das derzeitige ALG1.
Das liegt daran, dass ich über lange Zeit recht gut verdient habe, dann aber vor einigen Jahren meine Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen reduzieren musste.

Liebe Grüße
Greta

17.01.2023 05:56 • x 1 #15

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