Halbe EM-Rente, soll ich Arbeitsplatz dann kündigen?

N
Hallo, bei mir steht Ende des Jahres der erste Verlängerungsantrag der EM-Rente an. Ich schiebe jetzt schon Panik vor dem Gutachtertermin.
Von einer Bekannten habe ich gehört, dass ich damit rechnen muss, nur noch die halbe EM-Rente zu bekommen, auch wenn es mir nicht anders geht als vor 2 Jahren.

Nun habe ich eine Frage dazu, ich habe nicht gekündigt bei meinem alten Arbeitgeber , mein Arbeitsverhältnis würde bei halber Rente dann doch wiederaufleben , oder ?
Das Problem ist, dass der Betrieb keinen für mich in irgendeinerweise geeigneten Arbeitsplatz mehr hat. Oder haben will, wie auch immer. Ich bin mir im klaren, dass ich im alten Betrieb nie wieder arbeiten werde.
Müsste ich bei halber EM-Rente den Arbeitsplatz kündigen ?
Seinerzeit hat man mir empfohlen nicht zu kündigen , ich nehme an wegen der Lücke im Lebenslauf bzw. etwaiger Besserung meiner Erkrankungen.

Freundliche Grüße,
Norge.

27.05.2010 09:28 • #1


Albarracin
Experte

27.05.2010 10:33 • #2


A


Hallo Norge,

Halbe EM-Rente, soll ich Arbeitsplatz dann kündigen?

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M
Hallo Norge,
Zitat:
Von einer Bekannten habe ich gehört, dass ich damit rechnen muss, nur noch die halbe EM-Rente zu bekommen, auch wenn es mir nicht anders geht als vor 2 Jahren.
Wolfgang hat dir ja einiges schon geschrieben und ich kann dir bzgl. der Verlängerungsantrages sagen, dass mein Verlängerungsantrag in unbefristete Rente verlängert wurde. Die Aussage deiner Bekannte kannste wirklich in die Tonne kloppen.

27.05.2010 12:48 • #3


N
Hallo, vielen Dank für die Antworten.

In meinem Arbeitsvertrag , der über 25 Jahre alt ist , steht nichts. Der für mich geltende TV ist der BAT , auch wenn das Unternehmen inszwischen nicht mehr zum öffentl. Dienst gehört . § 59 BAT sagt auch nichts aus , finde ich. Es steht immer was von Erwerbsunfähigkeit drin, nicht der neue Begriff Erwerbsminderung , also auch teilweise EM.

Ich habe einen Grad der Behinderung von 30, hatte versucht eine Gleichstellung zu bekommen , nach dem abgelehnten Widerspruch. Mein Arbeitnehmer hat die Gleichstellung nicht befürwortet.
Im Unternehmen sah es so aus, dass die Quote der schwerbehinderten Beschäftigten über erfüllt ist und sie sich eher frei kaufen würden als weitere Arbeitsplätze dort zu schaffen.

Inzwischen sind immer mehr Unternehmensteile ausgegliedert , so dass es nur noch Arbeitsplätze im Verkauf gibt. Und das kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr !

Dementsprechend könnte ich dort nicht mehr arbeiten, wenn es mir gesundheitlich besser ginge.

Liebe Grüße , Norge.

27.05.2010 20:45 • #4


N
Und noch ein Zusatz, lieber Wolfgang, liebe MAG,

vielen lieben Dank für Eure Kompetenz und MAG, ich freue mich mit Dir dass Du jetzt die unbefristete Rente durch hast,


LG,Norge.

27.05.2010 20:47 • #5


Albarracin
Experte

27.05.2010 21:28 • #6

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