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Herausgabe der Patientenakte / Krankenakte - Rechtsanspruch?

Pyxidis
die Frage paßt nicht ganz in dieses Unterforum, aber ich habe kein passenderes gefunden...also sie kann gerne verschoben werden.

Ich wechlse meine Neurologin und habe gerade in der alten Arztpraxis angerufen, damit sie mir eine Kopie aller Arztunterlagen aushändigen, um diese mit zu meiner neuen Neurologin mitzunehmen.

Die Sprechstundenhilfe weigert sich, sie sagt sie würde die Unterlagen nur an die neue Praxis mit Schweigepflichtserklärung von mir gesendet von der neuen Praxis, weiterleiten.

Ich habe ihr die gesetzliche Lage erklärt:

Herausgabe von Arztunterlagen

    *Ein Arzt muss die Arztakten in Kopie gegen Erstattung der Kopierkosten herausgeben (AG Paderborn 53 C 501/03)

Sie meinte das gelte nur für objektive Unterlagen wie einen MRT-Bericht und nicht für die Aufzeichnungen von der Neurologin.

Auch würde auf meinem Klinikbericht stehen, daß dieser niemandem ausgehändigt werden darf.

Ich finde das doof, weil es könnte ja sein, daß ich noch gar keine neue Praxis habe und überhaupt will ich wissen, was da drin steht. Und überhaupt geht das meine alte Neurologin gar nichts an, wo und ob ich mich jetzt behandeln lasse.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Und stimmt das, daß das Gesetz nur für die objektiven Unterlagen gilt.

Vielen Dank schon jetzt und viele Grüße
Scorpio

PS: Und ich habe noch etwas gefunden:

Vielleicht muß ich jetzt einen Brief vom Anwalt an meine Praxis schreiben, um meine Patientenakte zu bekommen. Blöd.

15.12.2009 10:08 • x 1 #1


A
Danke dass Du diese Frage stellst.

Bei mir ist es auch so - aber da will die Ärztin selbst mir die Akten nicht aushändigen.

Bin auch gespannt auf Antwort!

15.12.2009 11:59 • #2


A


Hallo Pyxidis,

Herausgabe der Patientenakte / Krankenakte - Rechtsanspruch?

x 3#3


Albarracin
Experte

15.12.2009 15:40 • #3


F
Hallo Scorpio,

hast du deine Unterlagen dann erhalten ?

Gruß fly

15.01.2010 13:35 • #4


Pyxidis
Liebe fly,

da die Zeit zu knapp war, habe ich den Vorschlag der Arzthelferin angenommen und sie hat die Akten an die neue Praxis gesendet.

Das Thema ist bei mir jedoch auch noch nicht vom Tisch, da ich mit dem Gedanken spiele noch einmal meine Neurologin zu wechseln oder vorerst überhaupt keinen Termin mehr wahrzunehem und aus diesem Grund und weil ich einfach auch wissen will, was in meinen Klinikberichten steht, mir die Unterlagen aushändigen zu lassen. Im Notfall habe ich sie dann und könnte sie zum Beipiel auch in eine Ambulanz mitnehmen.

Lange Rede kurzer Sinn; ich berichte weiter, wie ich an meine Akten gekommen bin.

Außerdem habe ich eine Freundin, die Rechtsanwältin ist und diese wollte sich sobald sie Zeit hat auch nochmal dem Thema annehmen.

Liebe Grüße
Scorpio

15.01.2010 14:15 • #5

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