Pyxidis
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die Frage paßt nicht ganz in dieses Unterforum, aber ich habe kein passenderes gefunden...also sie kann gerne verschoben werden.
Ich wechlse meine Neurologin und habe gerade in der alten Arztpraxis angerufen, damit sie mir eine Kopie aller Arztunterlagen aushändigen, um diese mit zu meiner neuen Neurologin mitzunehmen.
Die Sprechstundenhilfe weigert sich, sie sagt sie würde die Unterlagen nur an die neue Praxis mit Schweigepflichtserklärung von mir gesendet von der neuen Praxis, weiterleiten.
Ich habe ihr die gesetzliche Lage erklärt:
Herausgabe von Arztunterlagen
Sie meinte das gelte nur für objektive Unterlagen wie einen MRT-Bericht und nicht für die Aufzeichnungen von der Neurologin.
Auch würde auf meinem Klinikbericht stehen, daß dieser niemandem ausgehändigt werden darf.
Ich finde das doof, weil es könnte ja sein, daß ich noch gar keine neue Praxis habe und überhaupt will ich wissen, was da drin steht. Und überhaupt geht das meine alte Neurologin gar nichts an, wo und ob ich mich jetzt behandeln lasse.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Und stimmt das, daß das Gesetz nur für die objektiven Unterlagen gilt.
Vielen Dank schon jetzt und viele Grüße
Scorpio
PS: Und ich habe noch etwas gefunden:
Vielleicht muß ich jetzt einen Brief vom Anwalt an meine Praxis schreiben, um meine Patientenakte zu bekommen. Blöd.
Ich wechlse meine Neurologin und habe gerade in der alten Arztpraxis angerufen, damit sie mir eine Kopie aller Arztunterlagen aushändigen, um diese mit zu meiner neuen Neurologin mitzunehmen.
Die Sprechstundenhilfe weigert sich, sie sagt sie würde die Unterlagen nur an die neue Praxis mit Schweigepflichtserklärung von mir gesendet von der neuen Praxis, weiterleiten.
Ich habe ihr die gesetzliche Lage erklärt:
Herausgabe von Arztunterlagen
- *Ein Arzt muss die Arztakten in Kopie gegen Erstattung der Kopierkosten herausgeben (AG Paderborn 53 C 501/03)
Sie meinte das gelte nur für objektive Unterlagen wie einen MRT-Bericht und nicht für die Aufzeichnungen von der Neurologin.
Auch würde auf meinem Klinikbericht stehen, daß dieser niemandem ausgehändigt werden darf.
Ich finde das doof, weil es könnte ja sein, daß ich noch gar keine neue Praxis habe und überhaupt will ich wissen, was da drin steht. Und überhaupt geht das meine alte Neurologin gar nichts an, wo und ob ich mich jetzt behandeln lasse.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Und stimmt das, daß das Gesetz nur für die objektiven Unterlagen gilt.
Vielen Dank schon jetzt und viele Grüße
Scorpio
PS: Und ich habe noch etwas gefunden:
Vielleicht muß ich jetzt einen Brief vom Anwalt an meine Praxis schreiben, um meine Patientenakte zu bekommen. Blöd.