Hallo mag,
Zitat:Zitat von mag:Hallo hamsterI,
mit einem GdB 50 (unbefristet) geht man 2 Jahre vor dem regulären Altersrentenbeginn in Rente.
diese Art des Rentenbeginns wäre mir neu. Da 50 % Schwerbehinderung Voraussetzung sind, handelt es da nicht um EU-Rente ?
1. EURente hat mit Schwerbehinderung nichts zu tun.
siehe
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _node.htmlhier findest Du die Infos zur EURente
2. das eine früherer Rentenbeginn mit Schwerbehinderung möglich ist, wurde bereits in den vorherigen Beiträgen geschrieben, insoweit kann ich Deine Frage nicht nachvollziehen. Welche weiteren Voraussetzungen erforderlich sind (z.B. 35 Beitragsjahre) findest Du hier
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _node.htmlaußerdem ist die Aussage aus dem Zusammenhang gerissen. Es ging um die Aussage, dass man mit einer Schwerbehindreung 2 Jahre früher abschlagsfrei in die Altersrente gehen kann, es aber keine Hochrechnung erfolgt.
Zitat:Zitat:(Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente. Hier wird bis zum zum Alter 60 hochgerechnet.Besonderheiten -Jahrgang -Vertrauensschutz etc. hierzu Fachleute befragen, die kennen sich aus).
Hier stellt sich für mich auch die Frage, was hat der Vertrauenschutz mit der EU-Rente zu tun ?
Beide Sätze beziehen sich auf die Altersrente, ok ich hätte auch einen Spiegelstrich setzten können
also
-Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente. Hier wird bis zum zum Alter 60 hochgerechnet.
- Besonderheiten bei der Altersrente wie z.B. -Jahrgang -Vertrauensschutz etc. sind von der Person abhängig und würde das Forum sprengen-dafür gibt es Berater
Zitat: Zitat: Außerdem ist zu beachten, dass durch die vorzeitige Rentenleistung Beitragszeiten fehlen, die ansonsten die Altersrente erhöht hätten.
Das ist eine logische Berechnung, wenn ich nichts einzahle, kann ich auch keinen höheren Bezug erwarten. Aber eine EU-Rente bezieht man ja schließlich, weil man nicht arbeitsfähig ist und da ist doch wohl die Gesundheit wichtiger!!!!
Sorry, auch hier hast Du den Ausschnitt aus den Zusammenhang gerissen, diese Aussage bezieht sich auf die Rentenleistung bei Altersrente und nicht auf die EURente.
Bitte die unterschiedlichen Betrachtungen und Berechnungen von EURente und Altersrente nicht in einen Topf werfen. Das sind 2 Paar Schuhe!!!!
Bei der EURente wird wird nämlich i.d.Regel hochgerechnet sogenannte Zurechnungszeit
siehe Seite 4 auf
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... A7ED.cae02
02.01.2012 12:18 •
#12