Eloise
- 704
- 7
- 2
Meine Kasse hat mich aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen, was ich auch getan habe. Gegen den ersten Bescheid musste ich Widerspruch einlegen, da mein Wunsch- und Wahlrecht komplett ignoriert wurde. Nun hab ich die Reha, die ich wollte. Träger ist die Rentenversicherung. Einen Termin für den Antritt der Maßnahme habe ich nun auch bekommen, der allerdings erst Anfang nächsten Jahres ist. Und da kommen wir dann auch endlich zu meiner Frage:
Sollte sich in dieser Zeit eine Jobmöglichkeit für mich ergeben (ich möchte auf jeden Fall eine andere Stelle und das auch in Teilzeit, also maximal 30 Stunden in der Woche), kann ich dann die Reha einfach absagen, ohne dass es Konsequenzen hat und bis wann vor dem Termin kann ich das tun?
Es ist klar, dass die Rentenversicherung und die Kasse das Geld gerne sparen, jedoch frage ich mich, ob mir die Krankenkasse keinen Strick daraus drehen wird, sollte ich wegen der gleichen Erkrankung nochmal ausfallen. Sie haben mich ja aufgefordert eine Reha zu machen und ich habe die Befürchtung, dass man bei der Kasse durchaus in der Lage ist, mir bei einer erneuten Erkrankung das Krankengeld zu streichen mit der Begründung, dass ich die Reha ja hätte antreten können und dann gefestigter gewesen wäre. Ist der Gedanke total abwegig oder ist das wirklich möglich?
LG
Eloise