Dein Hausarzt hat Recht. Er kann das nicht ewig, weil die Kasse jetzt ihn ansprechen wird. Und wenn Du den (Haus-)Arzt nun noch wechselst, verschlimmerst Du es wahrscheinlich noch.
Ich denke mir, dass die Kasse beim Facharzt im Rahmen ihres Fallmanagements angefragt haben wird, wie die Behandlung voranschreitet und welche Therapien noch geplant sind.
Wenn Du Dich in Psychotherapie befindest, stellt das allein noch keinen Grund für eine Arbeitsunfähigkeit dar. Vielmehr kommt es auf's Gesamtbild an.
Bekommst Du Medikamente und nimmst diese regelmäßig? Wenn nein, könnte beispielsweise schon ein Indiz vorliegen, dass Du nicht dazu bereit bist alles erdenkliche zu tun, um die Heilung voranzubringen. Klingt blöd, ist aber leider nun mal die allgemeine Annahme. Ein kleines Pillchen und die Probleme sind weg. (Nicht meine Meinung!)
Wenn Du nun also noch zu einem anderen Hausarzt gehst, kann die Kasse schlimmstenfalls die Arbeitsunfähigkeit aufheben lassen, nach Begutachtung (ggf. nach Aktenlage). Dann bekommst Du einen netten Brief mit den Worten: "… , somit endet Ihre Arbeitsunfähigkeit zum xx.xx.x.." Ab dem Tag musst Du dann erst einmal wieder arbeiten gehen.
Im besten Fall schicken sie Dir eine Aufforderung, einen Rehaantrag zu stellen. (Einschränkung des Dispositionsrechts.) Ggf. nach vorheriger, persönlicher Begutachtung.
Mal ganz abgesehen davon, was der Arbeitgeber wohl denkt, wenn bei jeder neuen AU-Bescheinigung ein anderer Arzt als Aussteller dient.
Bei den Leistungen der GKV geht es in erster Linie darum, alles zum Gesundheitserhalt Nötige zu leisten. Das ist dann leider nicht immer ein Wunschkonzert. Und das machen die Kassen den Ärzten dann auch schon mal klar. Hart, ist aber in einer Solidargemeinschaft nun mal so.
Viel Erfolg!
03.09.2022 13:15 •
x 1 #17