Greta
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Liebe Forumer*innen,
meine Anspruch auf Krankengeld endet zum 14.05.2022.
Aktuell läuft mein Widerspruch zur Ablehnung der EM-Rente.
Da ich nach wie vor nicht arbeiten kann, werde ich mich jetzt bei der Arbeitsagentur melden müssen.
Nun las ich im Netz, dass die Nahtlosigkeitsregelung bei einer angelehnten EM-Rente nicht greift; auch dann nicht, wenn der Widerspruch läuft.
Stimmt das?
Und wie geht es dann weiter?
Liebe Grüße
Greta
meine Anspruch auf Krankengeld endet zum 14.05.2022.
Aktuell läuft mein Widerspruch zur Ablehnung der EM-Rente.
Da ich nach wie vor nicht arbeiten kann, werde ich mich jetzt bei der Arbeitsagentur melden müssen.
Nun las ich im Netz, dass die Nahtlosigkeitsregelung bei einer angelehnten EM-Rente nicht greift; auch dann nicht, wenn der Widerspruch läuft.
Stimmt das?
Und wie geht es dann weiter?
Liebe Grüße
Greta