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Kostenerstattung Privatklinik GKV

B
Liebe alle,

hat jemand Erfahrungen mit Anträgen auf Kostenerstattung für Privatkliniken als GKV-Patientin?

Ich bekomme Krankengeld und bin in ambulanter psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung. Da meine Behandler und ich der Meinung sind, dass ein stationärer Aufenthalt in einer Psychosomatik vielleicht helfen könnte, habe ich eine Einweisung dafür bekommen und mich bei Kliniken auf Wartelisten setzen lassen. Die Wartezeiten sind ja z.T. sehr lange und deshalb überlege ich, eine Kostenerstattung für eine Privatklinik zu beantragen. Vielleicht hilft die ambulante Behandlung aber auch genug weiter und ich muss doch nicht stationär behandelt werden. Weiß man momentan noch nicht.

Wenn ich jetzt einen Antrag auf Kostenerstattung für eine Privatklinik bei der Krankenkasse stelle, kann die Krankenkasse dann verlangen, dass ich auch tatsächlich in eine Klinik gehe? Würde ich meine Mitwirkungspflicht verletzen, wenn ich mich dann doch dagegen entscheide, in eine Klinik zu gehen? Könnte ich dann mein Krankengeld gestrichen bekommen?

Ich kann Stand heute einfach noch nicht sicher sagen, ob ich in 8 oder 12 Wochen in eine Klinik gehen kann/muss und habe Sorge, dass ich mit dem Antrag auf Kostenerstattung schlafende Hunde wecke.

Hat jemand Erfahrungen oder Tipps?

Vielen Dank!

Bebra

04.05.2023 09:18 • #1


Dys
Was „vielleicht“ sein wird, weißt Du ja nicht. Üblicherweise sucht man sich eine Klinik aus, die einen zeitnah nehmen mag. Dann stellt man den Antrag, der so einfach aber auch nicht genehmigt wird, denn da muss schon eine Dringlichkeit bestehen und keine Alternative bestehen. Sollte er genehmigt werden, dann wohl für diese Klinik. Und sollte man sich dann doch nicht dort in Behandlung begeben, dann ist das so und die Krankenkasse spart Geld.

Selbstverständlich kann man dann trotzdem bei Bedarf jederzeit mit einer Einweisung in eine Klinik für gesetzlich Versicherte gehen. Kurzum, beantragen kann man alles mögliche. Was dann dabei heraus kommt, sieht man hinterher.

04.05.2023 11:12 • x 1 #2


A


Hallo Bebra,

Kostenerstattung Privatklinik GKV

x 3#3


Dys
Ps. Die Mitwirkungspflicht bezieht sich auf das, wozu Dich die Krankenkasse auffordert. Das ist beispielsweise einen Reha Antrag zu stellen oder zu Gutachtern zu gehen. Das Krankengeld wird erst dann eventuell gefährdet sein, wenn Du solchen Aufforderungen nicht nachkommst.
Was Du freiwillig beantragst, hat mit deiner Erkrankung, die Dir ja dein Arzt mit einer Arbeitsunfähigkeit bescheinigt erstmal nichts zu tun.

04.05.2023 11:17 • x 1 #3


B
Danke Dir!

Zitat von Dys:
Was Du freiwillig beantragst, hat mit deiner Erkrankung, die Dir ja dein Arzt mit einer Arbeitsunfähigkeit bescheinigt erstmal nichts zu tun.


Die stationäre Therapie hat ja schon mit derselben Erkrankung zu tun.

Zitat von Dys:
Und sollte man sich dann doch nicht dort in Behandlung begeben, dann ist das so und die Krankenkasse spart Geld.


Das hätte ich eigentlich auch gedacht, mein Krankengeld ist ja ein Bruchteil der Klinikkosten (1 Monat Krankengeld entsprechen knapp 3 Tagen in einer normalen Klinik). Trotzdem ist es ja so, dass der Arztbericht und die Einweisung natürlich signalisieren, dass es medizinisch notwendig ist. Und daher meine Sorge, dass die ggf sagen, dass ich nicht mitmache, wenn ich dann nicht hingehe. Aber wie Du sagst: ich weiß nicht, was vielleicht sein wird und hoffe noch, dass es ohne Klinik geht.

04.05.2023 12:41 • x 1 #4


Dys
Also ich habe schon einige Kliniken besucht, mit entsprechenden Einweisungen, aber eben immer freiwillig. Damit meine ich, keine von einem Gericht angeordnete. Wenn Du freiwillig in eine Klinik gehst und wie ich, auch schon mal nach einigen Tagen abgebrochen habe, ist das nicht relevant fürs Krankengeld. Das ist bei einer ambulanten Therapie übrigens auch so, wobei es natürlich gute Gründe haben sollte. Aber wenn es nicht passt, dann passt es nicht.

Wichtig fürs Krankengeld ist, dass Du nahtlos krankgeschrieben bist und dies macht ja dein behandelnder Arzt. Die Mitwirkungspflicht bedeutet ja nur, dass Du im Rahmen des Dir möglichen, den konkreten Aufforderungen der Krankenkasse nachkommst. Das ist wie gesagt der Fall, wenn Du einen Rentenantrag oder einen Antrag für eine Reha stellen sollst, über den dann aber die Rentenversicherung letztlich entscheiden würde. Klar ist, dass die Krankenkasse dazu auffordert um einen Wechsel des Kostenträgers zu erwirken. Es geht also primär auch nur ums Geld. Irgendwann ist es eh vorbei mit Krankengeld und dann kommt die Aussteuerung und dann muss man bei der AfA vorstellig werden und wiederum gemäß deren Vorgaben mitwirken.

Das Krankengeld könnte gefährdet sein, wenn dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse es nicht mehr plausibel erscheint, weshalb Du Krankgeschrieben bist. Zum Beispiel, wenn der keine diesbezüglichen Befunde deiner Ärzte bekäme und quasi nach (nicht vorhandener) Aktenlage entscheiden würde, du wärst arbeitsfähig.

Das war mal bei mir der Fall und dem habe ich widersprochen. Dann habe ich meinem Arzt etwas Druck gemacht, dass er den Befund endlich an den MD schicken soll, was er dann auch tat. Mein Krankengeld wurde anstandslos weiter bezahlt. Das bedeutet halt, Du darfst einfach nichts unkommentiert schleifen lassen, denn dann wirkst Du tatsächlich nicht mit.

Abgesehen davon, ist man ja auch nicht automatisch gesund, nur weil man in einer Klinik war. Also besteht ja unter Umständen die Arbeitsunfähigkeit weiter und dementsprechend auch Anspruch auf Krankengeld.

04.05.2023 13:56 • x 1 #5


Albarracin
Experte

04.05.2023 17:13 • x 1 #6


B
Vielen Dank für Eure Antworten!
Hatte bei einer Beratungsstelle etwas verunsichernde Infos bekommen, da wurde es als unnötig riskant dargestellt, mit so einem Antrag bei der Kasse auf sich aufmerksam zu machen, vor allem, falls man dann doch nicht in die Klinik geht. Daher meine Sorgen mit dem Krankengeld streichen. Sie meinten, dass es sicherer wäre, in eine GKV-zugelassene Klinik zu gehen, da in dem Fall die Kasse erst beim Antritt der Behandlung etwas mitbekommt und das dann unkomplizierter sei.

(Der MD war übrigens eh schon aktiv und hat eine ambulante Therapie empfohlen, um die ich mich dann auch gekümmert habe. Bzgl. Reha kam bisher noch nichts.)

04.05.2023 17:39 • #7

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