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Krank - WE abgebrochen - was jetzt?

blossom79
Hallo Ihr,

ich brauche euer Schwarmwissen!

Die Wiedereingliederung habe ich abgebrochen. Ich habe erkannt, dass ich an meinem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten kann wegen fehlender Stresstoleranz.
Diese Einsicht hat lange gedauert, aber jetzt ist sie ja da.
Ich bin ja schon seit Sommer 2020 krank geschrieben.
Die Krankenkasse weiß über den Abbruch Bescheid.

Was passiert jetzt, bzw. was muss ich jetzt tun?
Kündigen soll ich nicht. Muss ich jetzt die Begutachtung vom MDK abwarten.
Oder muss ich einen Antrag auf "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" stellen?
Oder einen Antrag auf EU-Rente?

01.09.2021 18:52 • #1


Greta
Liebe Blossom79,

habe ich das richtig in Erinnerung, dass du kürzlich in der Tagesklinik warst?
Mit welchem Ergebnis wurdest du entlassen?

Ich denke, die Krankenkasse wird sich bei dir melden.
Entweder schicken sie dich zum MDK oder sie fordern dich auf, einen Reha-Antrag zu stellen.

Ich war gestern beim Gutachter wegen meiner EU-Rente, und der meinte, wenn noch keine Reha erfolgt ist, sind die Behandlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft und die DRV wird den Rentenantrag ablehnen.

Liebe Grüße
Greta

01.09.2021 19:12 • x 1 #2


A


Hallo blossom79,

Krank - WE abgebrochen - was jetzt?

x 3#3


blossom79
Liebe @Greta,

Deine Erinnerung ist richtig.
Ich wurde aus der Tagesklinik entlassen, um direkt daran anschließend die Wiedereingliederung zu versuchen.

Ich möchte ungern jetzt noch eine Reha machen, gibt es denn keine andere Möglichkeit, meine Arbeitsfähigkeit zu begutachten?
Ich bin ehrlich: ich kann ja noch arbeiten, nur kann ich nicht mehr einschätzen, in welchem Maße ich noch belastbar bin bzw. wie viele Stunden ich täglich noch schaffe

01.09.2021 22:03 • #3


Greta
Liebe @blossom79

vielleicht hilft dir das hier weiter:

https://www.integrationsaemter.de/Fachl...index.html

Du könntest bei der Rentenversicherung oder beim Arbeitsamt nachfragen.

Gab es in der Tagesklinik eine Art Sozialberater? Evtl. kann du dort auch noch mal anrufen.

Wie schätzen denn deine Ärzte deine Leistungsfähigkeit ein? Was hat man dir in der Tagesklinik dazu gesagt?

Liebe Grüße
Greta

03.09.2021 05:12 • x 1 #4


blossom79
Liebe @Greta,

meine Arbeitsfähigkeit haben sie in der Tagesklinik für gut eingeschätzt.
Ich denke, es hängt einfach mit dieser Firma und dem amerikanischen Arbeitstum zusammen - als ich dort angefangen hatte waren die Arbeitsbedingungen ja nicht annähernd so extrem wie jetzt.

Ich muss aber dazu sagen, dass ich ja im Überspielen meiner wahren Befindlichkeit ein Weltmeister bin und ich das in der Tagesklinik bis zuletzt nicht komplett abgelegt habe.

Jetzt daheim ist es so, dass ich nur einen Termin pro Tag wahrnehme, mehr schaffe ich nicht. Und das gestehe ich mir auch zu, auch wenn manch einer um mich rum deswegen gerade ziemlich angepisst reagiert, weil ich nicht mehr sofort abrufbar bin.

03.09.2021 09:58 • #5


Greta
Zitat von blossom79:
Ich denke, es hängt einfach mit dieser Firma und dem amerikanischen Arbeitstum zusammen

Das ist wirklich schwierig. Es wäre tatsächlich unklug, jetzt den Job zu kündigen, so lange du nicht weißt, wie belastbar du wirklich bist. Denn wohlmöglich geht es dir in einer anderen Firma nicht besser.

In einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben könntest du herausfinden, wie gut du das mit dem Arbeiten tatsächlich noch schaffst.
Aber:
Zitat von blossom79:
dass ich nur einen Termin pro Tag wahrnehme, mehr schaffe ich nicht.

Das ist wirklich nicht viel. Bist du sicher, dass du in dieser Situation arbeiten kannst?

03.09.2021 10:16 • x 1 #6


blossom79
Liebe @Greta,

ich muss einfach wieder anfangen zu arbeiten.
Ich werde jetzt den Antrag auf LTA stellen in der Hoffnung, es wird mir eine Überprüfung meiner Leistungsfähigkeit bewilligt.
Wenn nicht, muss ich mir einen Teilzeitjob suchen. Ich denke mal eine 50% Stelle ohne viel Stress und Druck.

03.09.2021 10:41 • #7


sundancere20j
Zitat von blossom79:
Was passiert jetzt, bzw. was muss ich jetzt tun?
Kündigen soll ich nicht. Muss ich jetzt die Begutachtung vom MDK abwarten.
Oder muss ich einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen?
Oder einen Antrag auf EU-Rente?

Guten Morgen,

eine Eigenkündigung wäre/ist, ich meine das nicht persönlich gegen Dich gerichtet, einfach das Dümmste was einem einfallen könnte. Deswegen würde Dir jede/r bestätigen, dass Du das nicht machen solltest.

Warum soll man seinem Arbeitgeber den Kündigungsschutz einfach so vor die Füße schmeißen? Diesbezüglich solltest Du Dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, wie man sich zumindest das vergolden lassen kann, Stichwort Abfindung.

Das kannst Du ja im Zweifel jetzt schon mal anstoßen und Dich beraten lassen, dass Du vorbereitet bist. Den Schritt musst/solltest Du dann jedoch noch nicht gehen, aber Dir zeigt schon mal jemand die Möglichkeiten auf.

Es hat aus meiner Sicht aber auch etwas mit der Definition der Arbeitsunfähigkeit zu tun.

---- Auszug aus der Begutachtungsanleitung Arbeitsunfähigkeit ----

Arbeitsunfähigkeit bei bestehendem Arbeitsverhältnis
Bei der AU-Begutachtung geht es bei Versicherten mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis um die Beurteilung von Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Teilhabe in Bezug auf den konkreten Arbeitsplatz. Im Fokus der Begutachtung steht somit der Abgleich des individuellen Leistungsvermögens des Versicherten mit dem aktuellen beruflichen Anforderungsprofil, auch unter Berücksichtigung arbeitsplatzrelevanter Gefährdungen und Belastungen.

Arbeitsunfähigkeit bei beendetem Beschäftigungsverhältnis / nicht mehr bestehendem Arbeitsverhältnis
Versicherte, bei denen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit das Beschäftigungsverhältnis endet und die aktuell keinen von ihnen erlernten Ausbildungsberuf ausgeübt haben (ungelernter/angelernter Arbeitnehmer), sind nur dann arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt weder die Anforderungen der zuletzt ausgeübten Tätigkeit noch einer ähnlich gearteten Tätigkeit erfüllen können. Die Krankenkasse gibt an, dass es sich um einen ungelernten/angelernten Arbeitnehmer handelt und teilt die zuletzt ausgeübte sowie ähnlich geartete Tätigkeiten mit.

Handelt es sich bei der zuletzt ausgeübten Tätigkeit um einen anerkannten Ausbildungsberuf, so scheidet eine Verweisung auf eine außerhalb dieses Berufs liegende Beschäftigung aus. Auch eine Verweisungstätigkeit innerhalb des Ausbildungsberufs muss, was die Art der Verrichtung, die körperlichen und geistigen Anforderungen, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Höhe der Entlohnung angeht, mit der bisher verrichteten Arbeit im Wesentlichen übereinstimmen, so dass der Versicherte sie ohne größere Umstellung und Einarbeitung ausführen kann (BSG-Urteil vom 08.02.2000, AZ: B1 KR 11/99 R). Die besondere individuelle Ausgestaltung des letzten Arbeitsplatzes ist nicht mehr AU-relevant.


----

Mit einer Rechtsberatung wäre ein erster Schritt getan, weil abwarten eine wirklich, auch dass meine ich nicht persönlich, sehr große Dummheit darstellt.

Du solltest, wenn Du der Überzeugung bist, nicht mehr im alten Beruf arbeiten zu können, einen Antrag auf Rente stellen. Die DRV prüft ohnehin erst einmal alle weiteren Mittel, wie ggf. eine (weitere) Reha, oder eben auch LTA. Zumal Du im Selbstauskunftsbogen (R0215) auch ankreuzen kannst, dass und ob eine Reha für Dich in Frage kommt. Dies hast Du ja schon bejaht.

Zitat von blossom79:
Wenn nicht, muss ich mir einen Teilzeitjob suchen. Ich denke mal eine 50% Stelle ohne viel Stress und Druck.


Vor einem solchen Schritt steht, wie schon beschrieben, parallel die Prüfung bestmöglich aus dem alten Beschäftigungsverhältnis herauszukommen, wie weiter vorn beschrieben.

Dann geh mal davon aus, dass eine Teilzeitstelle mit 50 % nicht gleichzusetzen ist mit weniger Stress und Druck. Stress und Druck sind meines Erachtens nach auch oftmals Faktoren, die man in sich selbst erzeugt. Stichwort: Zu hohe Erwartungshaltung.

Ich arbeite nur noch zu 50 % und kann Dir sagen, dass sich meine Anspruchshaltung nicht verändert hat und der Stress und Druck nicht weniger wird. Trotz Anpassung wegen Schwerbehinderung und fester Arbeitszeiten. Bin übrigens weiter beim alten Arbeitgeber, weil ich hier zumindest die entsprechenden Anpassungen durchsetzen konnte.

Noch länger zu warten, bis erst einmal die Aussteuerung ansteht, macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Wenn die Wiedereingliederung schon Stress für Dich war, solltest Du darüber nachdenken, ob die Auseinandersetzung mit einer weiteren Behörde (Arbeitsagentur) sinnvoll ist.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Liebe Grüße und schönes Wochenende.

04.09.2021 07:20 • x 2 #8


blossom79
Ich habe mich dazu entschlossen, Teil-EM-Rente zu beantragen

11.09.2021 14:19 • #9


blossom79
So.
Ich habe heute Vormittag den EM-Rentenantrag bei der Post abgegeben.
War ganz schön viel Arbeit!

Jetzt heißt es warten.

Ich will nicht länger der Spielball von jemandem sein. Jetzt schaue ich auf MICH!

16.09.2021 11:23 • x 2 #10


sundancere20j
Ich drücke die Daumen.

Jetzt heißt es Geduld haben.

16.09.2021 13:26 • x 1 #11


blossom79
Ihr Lieben,

ich will ja auf gar keinen Fall zurück in die alte Firma.
Der Bescheid der Rente kann ja aber Moooonate auf sich warten lassen.
Da macht es noch keinen Sinn, eine neue (Teilzeit-) Stelle zu suchen, oder?
Meint ihr, meinePsychiaterin schreibt mich einfach weite krank?

28.09.2021 12:55 • #12


111Sternchen222
Wenn du es dort genau so schilderst wie hier, dann hat er kaum eine andere Wahl als dich weiter Krank zuschreiben denn gesund bist du ja nunmal nicht.
LG Sternchen

28.09.2021 13:05 • x 1 #13


sundancere20j
Zitat von blossom79:
Der Bescheid der Rente kann ja aber Moooonate auf sich warten lassen.
Da macht es noch keinen Sinn, eine neue (Teilzeit-) Stelle zu suchen, oder?

Nein, macht es nicht.
Wie schon öfter geschrieben, solltest Du erst einmal Deinen Kündigungsschutz nicht an den Nagel hängen.
Dann hast Du gerade mal vor 13 Tagen Deinen Rentenantrag abgeschickt. So wirklich weiter bringt Dich das Grübeln darüber aber auch nicht, ebenso wenig wie die Stellensuche.

Zitat von blossom79:
Meint ihr, meinePsychiaterin schreibt mich einfach weite krank?

Warum sollte sie dies nicht? Für einen Facharzt ist es eher kein Problem. Gerade in der Fachrichtung.

29.09.2021 04:55 • x 1 #14


blossom79
Letztens habe ich meiner Psychiaterin gesagt, dass ich nicht zu der Arbeitsstelle zurück will und meine Beraterin vom Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement mir den Tipp auf EMR gegeben hat.
Dazu meint sie (die Psychiaterin) dass ich erst einen Antrag auf Reha machen muss.

Aber mein Antrag auf EMR ist schon verschickt - die DRV braucht dann keinen neuen Antrag auf Reha von mir, oder?

12.10.2021 12:45 • #15


Greta
Hallo blossom79,

nein, braucht sie nicht.
Es kann aber gut sein, dass die DRV dich aufgrund des Rentenantrags erstmal zur Reha schickt.
Aber einen separaten Reha-Antrag musst du jetzt nicht noch zusätzlich stellen.
Einfach abwarten.

Liebe Grüße
Greta

12.10.2021 13:31 • x 1 #16


sundancere20j
Im Rahmen der Rentenantragstellung wird auch die Möglichkeit der Rehabilitation/LTA geprüft.

Alles was die Erwerbsminderung abwenden kann, wird unternommen.

12.10.2021 16:27 • x 1 #17


blossom79
Super, vielen Dank für eure Antworten.
Dann bin ich jetzt beruhigter

12.10.2021 16:38 • #18


A


Hallo blossom79,

x 4#19


blossom79
Gestern Mittag hab ich eine Arbeitskollegin getroffen, auch sie ist krank geschrieben, hat eine extreme Neurodermitis entwickelt aufgrund den Arbeitsbedingungen und zusätzlichem Mobbing.
Nach dem Eis essen und spazieren gehen mit ihr ging es mir super.
Ich dachte juhu, es geht bergauf.
Heute das krasse Gegenteil. Ich komme nicht auf die Beine. Fühle mich auf Wartestellung 7nd nix passiert.
Mein Wochenplan geht auch wieder den Bach runter.
Das ist alles so anstrengend!

19.10.2021 12:44 • x 2 #19

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