Zitat von blossom79: Was passiert jetzt, bzw. was muss ich jetzt tun?
Kündigen soll ich nicht. Muss ich jetzt die Begutachtung vom MDK abwarten.
Oder muss ich einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen?
Oder einen Antrag auf EU-Rente?
Guten Morgen,
eine Eigenkündigung wäre/ist, ich meine das nicht persönlich gegen Dich gerichtet, einfach das Dümmste was einem einfallen könnte. Deswegen würde Dir jede/r bestätigen, dass Du das nicht machen solltest.
Warum soll man seinem Arbeitgeber den Kündigungsschutz einfach so vor die Füße schmeißen? Diesbezüglich solltest Du Dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, wie man sich zumindest das vergolden lassen kann, Stichwort Abfindung.
Das kannst Du ja im Zweifel jetzt schon mal anstoßen und Dich beraten lassen, dass Du vorbereitet bist. Den Schritt musst/solltest Du dann jedoch noch nicht gehen, aber Dir zeigt schon mal jemand die Möglichkeiten auf.
Es hat aus meiner Sicht aber auch etwas mit der Definition der Arbeitsunfähigkeit zu tun.
---- Auszug aus der Begutachtungsanleitung Arbeitsunfähigkeit ----Arbeitsunfähigkeit bei bestehendem ArbeitsverhältnisBei der AU-Begutachtung geht es bei Versicherten mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis um die Beurteilung von Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Teilhabe in Bezug auf den konkreten Arbeitsplatz. Im Fokus der Begutachtung steht somit der Abgleich des individuellen Leistungsvermögens des Versicherten mit dem aktuellen beruflichen Anforderungsprofil, auch unter Berücksichtigung arbeitsplatzrelevanter Gefährdungen und Belastungen. Arbeitsunfähigkeit bei beendetem Beschäftigungsverhältnis / nicht mehr bestehendem Arbeitsverhältnis Versicherte, bei denen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit das Beschäftigungsverhältnis endet und die aktuell keinen von ihnen erlernten Ausbildungsberuf ausgeübt haben (ungelernter/angelernter Arbeitnehmer), sind nur dann arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt weder die Anforderungen der zuletzt ausgeübten Tätigkeit noch einer ähnlich gearteten Tätigkeit erfüllen können. Die Krankenkasse gibt an, dass es sich um einen ungelernten/angelernten Arbeitnehmer handelt und teilt die zuletzt ausgeübte sowie ähnlich geartete Tätigkeiten mit.
Handelt es sich bei der zuletzt ausgeübten Tätigkeit um einen anerkannten Ausbildungsberuf, so scheidet eine Verweisung auf eine außerhalb dieses Berufs liegende Beschäftigung aus. Auch eine Verweisungstätigkeit innerhalb des Ausbildungsberufs muss, was die Art der Verrichtung, die körperlichen und geistigen Anforderungen, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Höhe der Entlohnung angeht, mit der bisher verrichteten Arbeit im Wesentlichen übereinstimmen, so dass der Versicherte sie ohne größere Umstellung und Einarbeitung ausführen kann (BSG-Urteil vom 08.02.2000, AZ: B1 KR 11/99 R). Die besondere individuelle Ausgestaltung des letzten Arbeitsplatzes ist nicht mehr AU-relevant. ----Mit einer Rechtsberatung wäre ein erster Schritt getan, weil abwarten eine wirklich, auch dass meine ich nicht persönlich, sehr große Dummheit darstellt.
Du solltest, wenn Du der Überzeugung bist, nicht mehr im alten Beruf arbeiten zu können, einen Antrag auf Rente stellen. Die DRV prüft ohnehin erst einmal alle weiteren Mittel, wie ggf. eine (weitere) Reha, oder eben auch LTA. Zumal Du im Selbstauskunftsbogen (R0215) auch ankreuzen kannst, dass und ob eine Reha für Dich in Frage kommt. Dies hast Du ja schon bejaht.
Zitat von blossom79: Wenn nicht, muss ich mir einen Teilzeitjob suchen. Ich denke mal eine 50% Stelle ohne viel Stress und Druck.
Vor einem solchen Schritt steht, wie schon beschrieben, parallel die Prüfung bestmöglich aus dem alten Beschäftigungsverhältnis herauszukommen, wie weiter vorn beschrieben.
Dann geh mal davon aus, dass eine Teilzeitstelle mit 50 % nicht gleichzusetzen ist mit weniger Stress und Druck. Stress und Druck sind meines Erachtens nach auch oftmals Faktoren, die man in sich selbst erzeugt. Stichwort: Zu hohe Erwartungshaltung.
Ich arbeite nur noch zu 50 % und kann Dir sagen, dass sich meine Anspruchshaltung nicht verändert hat und der Stress und Druck nicht weniger wird. Trotz Anpassung wegen Schwerbehinderung und fester Arbeitszeiten. Bin übrigens weiter beim alten Arbeitgeber, weil ich hier zumindest die entsprechenden Anpassungen durchsetzen konnte.
Noch länger zu warten, bis erst einmal die Aussteuerung ansteht, macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Wenn die Wiedereingliederung schon Stress für Dich war, solltest Du darüber nachdenken, ob die Auseinandersetzung mit einer weiteren Behörde (Arbeitsagentur) sinnvoll ist.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Liebe Grüße und schönes Wochenende.