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Krankengeld - MDK schreibt gesund- Hilflos!

H
Hallo,

seit September 2018 bin ich krank geschrieben (Depressive Phase;mittelschwere Depression). Seitdem bekomme ich von der Krankenkasse Krankengeld!

Mein Arbeitsverhältnis ist NICHT gekündigt! (möchte da aber definitiv nicht mehr zurück, denke ist u.a. ein Grund für all meine Symptome)

Im März 2019 schickte mich die Krankenkasse zum MDK - Ergebnis nach 5-10 Minuten Untersuchung - Ich bin ab 01.04.19 arbeitsfähig.

Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, mein Hausarzt auch! Durchgehend bin ich auch weiterhin krank geschrieben.
Neben der Depression, liegt auch eine Spielsucht vor (Automaten Spielsucht).

Seit 1 Monat gehe ich einmal die Woche zur Psychologin! Eine ambulante Spielsucht Therapie wurde heute vom Rententräger genehmigt und kann nun endlich starten.

Fakt ist, mir gehts überhaupt nicht gut und von Gesund bin ich weit entfernt!
Heute erhielt ich einen Anruf der Krankenkasse, dass ich nächste Woche Mittwoch einen erneuten MDK Termin habe!

Folgende Probleme + Fragen habe ich:

1. Zum 31.03.19 wurde die Krankengeldzahlung eingestellt, ich lebe seitdem vom ersparten! Jetzt geht mein Geld aus und ich frage mich wie es jetzt weiter gehen soll?! Ich kann nicht mal meine Miete nächsten Monat zahlen

2. Ich lese immer wieder, ich soll zum Arbeitsamt, mich arbeitssuchend melden, aber ich bin doch noch angestellt und auch Krank geschrieben.

Soll ich meinen Job kündigen, wegen gesundheitlichen Problemen und mir das vom Psychiater schriftlich geben lassen? so könnte ich eine Sperre beim Arbeitsamt umgehen! Ich würde trotzdem weiterhin krank geschrieben werden vom Arzt, Aber wer zahlt mir dann Geld? Das Arbeitsamt kann mich nicht vermitteln und die Krankenkasse stellt sich sturr!?

3. Soll ich beim Sozialgericht klage einreichen? Kann mir bitte jemand helfen, und mir sagen, was ich step by step machen soll. Ich hab wirklich keine Kraft mich durch alle Gesetzte etc. zu kämpfen und bin hilflos und weiß nicht was ich machen soll!

4. Nächsten Mittwoch habe ich den MDK Termin - ich habe Panische Angst davor, dass auch die sagen: Gehen sie wieder arbeiten - und die mich nicht ernst nehmen - was mache ich dann? Wieder Widerspruch und was dann? Fakt ist, ich habe kein Geld mehr zum Leben und mich macht das ganze noch zusätzlich psyschich kaputt -

Mir ist das alles hier viel zu viel - habe ganz andere Probleme die ich angehen möchte, anstatt meine Kraft für sowas hier aufwenden zu müssen!

Im Endeffekt, macht die Krankenkasse, so kommt es mir vor, alles dafür das es mir nicht besser gehen kann - ich habe einfach kein kopf für solche sachen

16.05.2019 15:58 • #1


A
Du musst unbedingt so schnell wie möglich zum Arbeitsamt und Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragen. Dein Arbeitgeber zahlt seit Ende Deines Krankengeldbezugs auch keine Sozialabgaben mehr für Dich. Das macht jetzt das Arbeitsamt für Dich für die Überbrückung solange bis klar ist, ob Du arbeitsunfähig bist oder nicht. Aber ich denke die machen das nicht rückwirkend. Daher ist es wichtig, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen und Dich beim Amt nicht abwimmeln zu lassen.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob Du da zum Jobcenter musst oder zur Agentur für Arbeit, vielleicht weiss das ja jemand.

Es scheint wie ein Widerspruch aber das Arbeitsamt ist tatsächlich für Dich zuständig.

16.05.2019 16:41 • x 2 #2


A


Hallo hilfe-jens,

Krankengeld - MDK schreibt gesund- Hilflos!

x 3#3


A
Wie viele Wochen hast Du denn Krankengeld bekommen, die volle Zeit, also ausgesteuert?
Hab geguckt, die Agentur für Arbeit ist bei Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit zuständig.

Vielleicht hat ja noch jemand anders selbst Erfahrungen damit gemacht. Ich würde aber auf jeden Fall den Antrag beim Amt stellen, damit Du finanziell abgesichert bist!

16.05.2019 16:50 • x 3 #3


H
hallo,
ich bin seit September 2018 krank geschrieben (also ca. 9 Monate jetzt)!

irgendwo hatte ich mal gelesen, dass die krankenkasse trotz des Gutachten vom MDK weiter zahlen MUSS - besonders da ich widerspruch eingelegt hatte!

Kann ich das nicht irgendwie geltend machen? Ich überlege ob ich zum anwalt für sozialrecht gehe - problem ist halt: ich hab kein geld um den zu bezahlen!

16.05.2019 17:42 • #4


Alexandra2
Hallo Jens,
Der Sozialverband Deutschland SoVD (https://www.sovd.de) kennt sich mit der kompletten Gesetzeslage aus, Du brauchst nur die Mitgliedschaft und schon legen sie los.
War mal eine Reha geplant? Dort wird die verbliebene Arbeitsfähigkeit untersucht, und Du ggf auf vorübergehend/vollkommen erwerbsgemindert beurteilt. Dadurch hättest Du dann eine teilweise bzw volle Erwerbsminderunhsrente, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst (Dauer der Versicherungszeit).
Liebe Grüße
Alexandra

16.05.2019 17:49 • x 1 #5


A
Der Sozialverband kann Dir sicher helfen. Ansonsten kriegst Du bei Deinem Amtsgericht auch einen Beratungsschein und mit dem kannst Du zu einem Anwalt Deiner Wahl gehen. Musst nur Deine Kontoauszüge vorlegen und damit nachweisen, dass Du wenig Geld hast. Als ich damals da war, war die Grenze glaub ich bei 1600 Euro.

16.05.2019 18:00 • x 1 #6


H
Wenn ich das mit der Arbeitsagentur mache (das wird ein Kampf) wie ist es mit April/Mai!? Da fehlt mir ja Geld und muss ich dann alles selber tragen?

Ich soll ja Mittwoch zum MDK, was wenn auch der sagt: jo gehen sie arbeiten - dann ist ja mein widerspruch vom April hinfällig und ich sitze da ohne irgendwas!
Sollte das am Mittwoch wirklich so enden, dass der MDK sagt, ich soll wieder arbeiten, kann ich dagegen wieder Widerspruch einlegen oder muss ich direkt klagen?

Ich will doch einfach nur Geld was mir zusteht und in Ruhe gelassen werden, damit ich mich auf mich konzentrieren kann um Gesund zu werden! MAN EY! Am liebsten würde ich da hin fahren und.

16.05.2019 20:40 • #7


Hoffnung21
Hallo Jens

Du solltest Dir auf jeden Fall DRINGEND juristischen Rat einholen. Also der Sozialverband oder Anwalt. Das MUSS sein. MORGEN!

VG Eis

16.05.2019 20:47 • x 1 #8


Alexandra2
Genau, oberwichtig!

16.05.2019 21:04 • #9


H
hallo, ich werde morgen zum Amtsgericht fahren und hoffentlich ein Beratungsschein bekommen und zum Anwalt gehen.
Den MDK Termin am kommenden Donnerstag, werde ich nicht wahrnehmen, lasse mir vom Hausarzt was schreiben, dass ich gesundheitlich nicht in der Lage bin.
Ich habe mir den Arzt mal im Internet angeschaut und durchweg nur negative Bewertungen, da weiß ich ja jetzt schon was bei der Untersuchung rauskommen wird - und dann sitz ich da und mein Widerspruch ist hinfällig und ich bekomme gar nichts rückwirkend!

Ich war beim Arbeitsamt und hab die Anträge hier liegen, da ist auch ein Schreiben was mein Arbeitgeber ausfüllen muss.
Ich bin ja noch angestellt! Laut Internet wird dieser Antrag beim Arbeitsamt sowieso abgelehnt, und dann soll ich damit zum Sozialgericht und Klage einreichen!

Ich überlege die ganze Zeit, ob ich kündigen soll (Laut Arbeitsamt, habe die eine stelle, wo man ein gutachten vom Psychiater vorlegen kann, dass man aus gesundheitlichen Gründen kündigt und das Amt dann entscheiden kann, dass keine 3 monate sperre eintritt)
Wenn ich das schon mache, bin ich da schonmal raus, löst mein jetztiges problem aber auch nicht, das ich nicht weiß was ich tun soll und wie es nun weiter gehen soll.

Hab auch überlegt am Montag zum Amt zu fahren und Hartz 4 zu beantragen!

19.05.2019 17:17 • #10


Alexandra2
Die Anwälte vom SoVD wissen das alles und vertreten Deine Rechte auch vor Gericht. Dann brauchst Du nicht mehrere Stellen fragen, von denen eh jeder etwas anderes erzählt. Ich wünsche Dir auf jeden Fall nhr das Beste.
LG Alexandra

19.05.2019 18:56 • #11


A
Ja keiner will für dich zahlen und es kann sein dass du wirklich bei der Agentur den Antrag stellen musst und wenn der abgelehnt wird musst du das einklagen beim Sozial Gericht aber ich verstehe nicht warum du dich nicht an den sozialverband wendest, ich denke auch, dass die dich da am umfassendsten beraten könnten, aber gut, wenn das mit dem beratungsschein klappt wär ja auch okay.
Und ich kann auch nur raten, zu so gutachterterminen wie deinem jetzt jemanden mitzunehmen, das läuft oft nicht gerade menschlich und respektvoll ab.
Ich würde jetzt nicht Hals über Kopf kündigen, hol dir juristischen Rat und handele dann.
Weiterhin viel Erfolg für dich

19.05.2019 20:57 • x 1 #12


E
Zitat von hilfe-jens:
hallo,
ich bin seit September 2018 krank geschrieben (also ca. 9 Monate jetzt)!

irgendwo hatte ich mal gelesen, dass die krankenkasse trotz des Gutachten vom MDK weiter zahlen MUSS - besonders da ich widerspruch eingelegt hatte!

Kann ich das nicht irgendwie geltend machen? Ich überlege ob ich zum anwalt für sozialrecht gehe - problem ist halt: ich hab kein geld um den zu bezahlen!

Bei mir haben sie das auch gemacht, ziemlich genau nach 8 Monaten (die aus dem ehemaligen BOF erinnern sich vielleicht).
Ich habe einen Anwalt bemüht (bin verdi-Mitglied), aber ich hätte auch Unterstützung vom VDK bekommen.
Wichtig ist, daß du dagegen vorgehst, dich weiterhin arbeitsunfähig schreiben läßt (lückenlos!), ich würrde jetzt auch keinesfalls kündigen- wozu denn?
Selbst wenn du nicht mehr zurück willst:
Eine Kündigung ist jetzt nicht vorteilhaft.

Ich habe von der Kraneknkasse übrigens eine Nachzahlung über die Zeit, die sie mir verweigert haben bekommen, mußte auch nicht mehr zum MDK.
Der Schlüsselsatz im Anwaltsschreiben war, daß ich das Recht dazu habe, meine Arbeitskraft wieder herzustellen und zwar in demjenigen Beruf, aus dem heraus ich krank wurde- man hatte mir von der Krankenkasse nämlich gesagt, ich können ja auch in Teilzeit arbeiten, oder an einer Tankstelle, wenn ich nicht mehr fähig wäre, meinem ausgeübten Beruf nachzugehen

Also, nur Mut, Zuversicht und berichte uns dann bitte, wie es dir ergangen ist.

20.05.2019 07:27 • x 1 #13


Albarracin
Experte

20.05.2019 08:08 • x 2 #14


A


Hallo hilfe-jens,

x 4#15


sundancere20j
Hallo erstmal,

ich bin neu hier und habe aufgrund meiner eigenen Erkrankung in den letzten Wochen und Monaten einige Erfahrungen gesammelt, die ich gern nutzen möchte, um Hilfestellung zu geben und einfach ein wenig was beizutragen. Gerade der Umgang mit der Krankenkasse hat mich einige Kraft und Zeit gekostet, doch bisher habe ich mich hier erfolgreich durchgesetzt.

Derzeit bin ich immer noch krank und wie Du auch im laufenden Beschäftigungsverhältnis, jedoch im Krankengeldbezug.

Zitat von hilfe-jens:
Im März 2019 schickte mich die Krankenkasse zum MDK - Ergebnis nach 5-10 Minuten Untersuchung - Ich bin ab 01.04.19 arbeitsfähig.

Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, mein Hausarzt auch! Durchgehend bin ich auch weiterhin krank geschrieben.
Neben der Depression, liegt auch eine Spielsucht vor (Automaten Spielsucht).

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1. Zum 31.03.19 wurde die Krankengeldzahlung eingestellt, ich lebe seitdem vom ersparten! Jetzt geht mein Geld aus und ich frage mich wie es jetzt weiter gehen soll?! Ich kann nicht mal meine Miete nächsten Monat zahlen



Du hast nach dem ergangenem Verwaltungsakt Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt. Dies hast Du hoffentlich nachweislich gemacht. Hat die Kasse den Eingang schon bestätigt?

Grundsätzlich gilt regulär erst einmal die sogenannte aufschiebende Wirkung des Widerspruchs.

., wenn der Versicherte zwar seine Arbeitsunfähigkeit
durch ein ärztliches Attest nachweist, die Krankenkasse aber die Arbeitsunfähigkeit auf der
Grundlage eines MDK-Gutachtens in Frage stellt. Die Einstellung der Krankengeldzahlung ist
in diesem Fall lediglich unter Aufhebung der Grundentscheidung durch Verwaltungsakt gemäß § 48 SGB X möglich. Die Grundentscheidung der Krankenkasse, Krankengeld zu zahlen, wirkt insoweit fort, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Attest nachgewiesen wird. Diese
Bedingung erfüllt der Versicherte mit Einreichen des Attests. Es bedarf daher einer gesonderten Entscheidung der Kasse, den Grundbescheid aufzuheben.


und weiter

Bei der Aufhebungsentscheidung sind die für Verwaltungsakte allgemein geltenden Formund Verfahrensvorschriften zu beachten; so bedarf es im Aufhebungsbescheid insbesondere
einer vorherigen Anhörung mit einer angemessenen Fristsetzung zur Stellungnahme des
Versicherten sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 36 SGB X. Gegen diesen Bescheid
ist ein Widerspruch zulässig. Gemäß § 86a Abs. 1 SGG hat ein solcher Widerspruch aufschiebende Wirkung. Die Krankenkasse ist in diesem Fall verpflichtet, dem Versicherten das
Krankengeld bis zum bestandskräftigen Abschluss des Widerspruchsverfahrens fortzuzahlen.

Wird der Widerspruchsbescheid nicht beklagt, tritt Bestandskraft einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids ein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Krankengeld daher
fortzuzahlen. Erhebt der Versicherte Klage gegen den Widerspruchsbescheid, endet der
Zahlungsanspruch des Versicherten gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 3 SGG.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Versicherte tatsächlich nicht arbeitsunfähig gewesen ist, kann die Krankenkasse den Bewilligungsbescheid für die Zukunft oder je nach Fallgestaltung auch für die Vergangenheit nach § 45 SGB X aufheben. Zu viel gezahltes Krankengeld kann nur unter den Voraussetzungen des § 50 SGB X zurückgefordert werden.


Wenn Du also fristwahrend Widerspruch eingelegt hast, dieser muss allerdings schriftlich erfolgt sein, dann bist Du auf der sicheren Seite. Die Kasse sollte also erst einmal weiterzahlen, soweit Du weiterhin lückenlos Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei der Kasse einreichst.

Dein Arzt scheint hier ja auf Deiner Seite zu sein. Also ist das mit der Arbeitsunfähigkeit kein Kunststück. Jedoch muss ich dazu anmerken, dass ein Hausarzt selten die richtige Anlaufstelle ist. Besser wäre, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Facharzt für Psychiatrie ausgestellt würden.

Zitat von hilfe-jens:
3. Soll ich beim Sozialgericht klage einreichen? Kann mir bitte jemand helfen, und mir sagen, was ich step by step machen soll. Ich hab wirklich keine Kraft mich durch alle Gesetzte etc. zu kämpfen und bin hilflos und weiß nicht was ich machen soll!


Erst wenn Du den Bescheid auf Deinen Widerspruch erhältst, kann beim SG Klage eingereicht werden. Du solltest Dir, soweit die Kasse die Zahlung bereits eingestellt hat, jedoch anwaltlichen Rat suchen. Die Kosten werden, im Regelfall auch durch die Kasse zu tragen sein, soweit diese auch nur ansatzweise Verfahrensfehler begangen hat. §63 SGB X.

Zitat von hilfe-jens:
4. Nächsten Mittwoch habe ich den MDK Termin - ich habe Panische Angst davor, dass auch die sagen: Gehen sie wieder arbeiten - und die mich nicht ernst nehmen - was mache ich dann? Wieder Widerspruch und was dann? Fakt ist, ich habe kein Geld mehr zum Leben und mich macht das ganze noch zusätzlich psyschich kaputt -

Mir ist das alles hier viel zu viel - habe ganz andere Probleme die ich angehen möchte, anstatt meine Kraft für sowas hier aufwenden zu müssen!


Nachvollziehbar. Aber, und das kannst Du höchstens um ein paar Tage aufschieben, der Termin beim MDK wird zur Pflicht, nicht zu Kür. Du musst mitwirken, so blöd das auch ist. Es gibt eben auch die Mitwirkungspflicht

Hoffe ich konnte ein wenig helfen. Im Übrigen mache ich darauf aufmerksam, dass dieser Beitrag keine abschließende Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich Informationen liefern soll, die mir persönlich auch schon sehr im Umgang mit meiner Kasse geholfen haben.

Einen sonnigen Sonntag

S.

26.05.2019 08:38 • x 2 #15

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