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Krankengeld / Minijob erlaubt?

Greta
Hallo zusammen,

ich bin seit einem Jahr arbeitsunfähig und bekomme Krankengeld.
Mein Arbeitsvertrag existiert nach wie vor.
Da mir gelegentlich die Decke auf den Kopf fällt, habe ich schon desöfteren überlegt, ob ich mir nicht eine stundenweise Beschäftigung suche. Die Idee war eigentlich eher so etwas Richtung Ehrenamt o.ä.

Aber nun sucht ein Verein hier in der Nähe jemanden, der beim Inventarisieren von Materialien hilft. Zum Zweck des Vereins möchte ich hier jetzt nichts schreiben . wer weiß, wer hier alles so mitliest. Aber der Verein beschäftigt sich mit einem total interessanten Thema, das mir sicher Freude machen würde. Zudem kann ich mir die Zeit flexibel einteilen und zum Teil sogar von zuhause aus arbeiten.

Nun die Frage: Dieser Job ist auf geringfügiger Basis, d.h. ich würde dafür bezahlt werden.
Ist das überhaupt erlaubt, wenn man sich im Krankengeld befindet?

Wer kann mir raten?

Liebe Grüße
Greta

18.11.2021 15:55 • #1


S
Zitat von Greta:
Hallo zusammen, ich bin seit einem Jahr arbeitsunfähig und bekomme Krankengeld. Mein Arbeitsvertrag existiert nach wie vor. Da mir gelegentlich die Decke auf den Kopf fällt, habe ich schon desöfteren überlegt, ob ich mir nicht eine stundenweise Beschäftigung suche. Die Idee war eigentlich eher so etwas Richtung ...


Also, ich würde dir auf keinen Fall dazu raten
Das kommt mit Sicherheit nicht gut an ,Krankgeschrieben und Arbeiten ,bitte nein

18.11.2021 16:59 • x 1 #2


A


Hallo Greta,

Krankengeld / Minijob erlaubt?

x 3#3


Greta
Hallo @Silbermond64,

Danke für deine Rückmeldung.

Vielleicht habe ich da ja einen Denkfehler, aber krankgeschrieben bin ich doch im Hinblick auf meinen Vollzeitjob. Das heißt, ich kann diesen derzeit aufgrund meiner Depression nicht ausüben.
Aber so ein Minijob, in dem es nur um wenige Stunden geht?
Viele Vollzeitarbeiter haben doch so einen Job noch nebenbei und geben den sicher nicht gleich auf, wenn sie für den Hauptjob zu krank sind.
Und was ist dann mit einem Ehrenamt z.B.?

Mich würde die Rechtslage dazu interessieren.

Liebe Grüße
Greta

18.11.2021 17:55 • x 1 #3


michi2879
Hi,

vielleicht hilft Dir das weiter:

https://www.nebenjob.de/ratgeber/3392-t...rf-ich-das

gruß michi

18.11.2021 18:06 • x 1 #4


S
Zitat von Greta:
Hallo @Silbermond64, Danke für deine Rückmeldung. Vielleicht habe ich da ja einen Denkfehler, aber krankgeschrieben bin ich doch im Hinblick auf meinen Vollzeitjob. Das heißt, ich kann diesen derzeit aufgrund meiner Depression nicht ausüben. Aber so ein Minijob, in dem es nur um wenige Stunden geht? Viele ...


Nein ,du bist krankgeschrieben ,weil du eben Arbeitsunfähig bist , jedenfalls zur Zeit noch

18.11.2021 18:10 • #5


S
Arbeitsunfähig erkrankt ,wo du arbeitest ist dabei völlig egal

18.11.2021 18:12 • #6


Greta
Achjeh, ich sehe schon, das ist schwierig.
Danke @michi2879 für den Link. Demnach kommt es wirklich auf den Einzelfall an.
Alles, was die Genesung nicht gefährdet, scheint erlaubt. Aber wer bewertet das?
Ich müsste also bei der Krankenkasse nachfragen, und wer weiß, wie mir das dann ausgelegt wird.
Das ist ja die Krux, dass Depressiven ein bisschen Beschäftigung oft ganz gut tun würde, auch wenns für den Vollzeitjob derzeit nicht reicht, es aber keine Teil-Krankschreibung gibt. Also entweder ganz oder gar nicht.
Also kein Mini-Job.
Schade!
Weiß jemand, wie das mit Ehrenämtern während des Krankengeldbezugs aussieht?

18.11.2021 18:31 • #7


michi2879
@Greta Was keiner weiß macht niemanden heiß ..... ? Oder.

Bei ALG 1 war es mal so das man ab 20 Stunden (Woche oder Monat weiß ich grad nicht mehr) Ehrenamt als beschäftigt angesehen wird. Aber mal im Ernst. Die Gefahr ist doch, z.B.ein Unfall während des Ehrenamtes, oder ein Wegeunfall. Spätestens dann muss man sich erklären.

Aber um mal rauszukommen, unter Leute, was soll daran falsch sein ?

gruß michi

19.11.2021 08:32 • x 1 #8


Greta
@michi2879 Was keiner weiß... Stimmt! Aber so cool bin ich leider nicht.

20 Stunden pro Woche, wenn ich die schaffen würde, könnte ich tatsächlich auch arbeiten gehen.
Zuletzt musste ich in der Wiedereingliederung schon bei 16-Wochenstunden passen. Obwohl mein Job natürlich nochmal eine ganz andere Nummer ist, als das bisschen Sortieren und Tippen in dem in Aussicht gestellten Minijob.

Ich habe gestern noch eine Weile im Internet recherchiert und bin dabei immer wieder auf folgende Aussage gestoßen:
Wer einen Nebenjob machen kann, der kann auch arbeiten bzw. soll dann doch in die Wiedereingliederung gehen.
Nur, was ist mit den psychisch Kranken, die ihren alten Stressjob nicht mehr schaffen und deshalb dazu verdonnert sind, Monate oder gar Jahre daheim herumzudümpeln und dadurch eher noch kränker zu werden? Ich finde wirklich, dafür müsste es Lösungen geben, wie eben z.B. eine Teilzeitkrankschreibung oder das Recht auf Teilzeit überhaupt, gekoppelt mit einem finanziellen Ausgleich, damit man nicht zum Sozialfall wird. Was ja die Teil-EM-Rente zwar ist, aber die muss man ja auch erstmal durchbekommen.

Wer ein Ehrenamt ausübt, ist gleichzeitig über die Organisation unfallversichert. Das wäre also kein Problem.

Heute Nachmittag habe ich einen Telefontermin mit dem zuständigen Mitarbeiter des Vereins.
Ich werde ihm meine Situation offen und ehrlich schildern und ihm anbieten, die Aufgabe ehrenamtlich zu übernehmen.
Der Verein zahlt den Ehrenamtlern eine Aufwandsentschädigung von 840 Euro pro Jahr, die sogenannte Ehrenamtspauschale, welche steuer- und sozialabgabenfrei ist und bei den Sozialversicherungen nicht erfasst wird.
Mir geht es ja nicht um das Geld, sondern lediglich darum, ein bisschen Beschäftigung zu haben und auch, um mich ein wenig auszuprobieren. Nach 36 Jahren im alten Job weiß ich nämlich gar nicht, ob ich überhaupt noch was anderes kann. Außerdem ist das Thema total schön. Und ein bisschen Freude ist ja auch für die Gesundheit förderlich.

Mal sehen, wie es ausgeht.

19.11.2021 09:28 • #9


Albarracin
Experte

19.11.2021 09:46 • x 1 #10


Greta
Danke @Albarracin
Habe vorhin bei der unabhängigen Patientenberatung angerufen und die beurteilen das ähnlich.
Da es sich bei dem angestrebten Minijob um eine völlig andere Tätigkeit als die in meinem Hauptjob handelt und diese die Genesung nicht gefährtet (ärztlich attestieren lassen!), ist das möglich, sofern die Krankenkasse zustimmt.

Auch dürfen die Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht auf das Krankengeld angerechnet werden.
Das versuchen die Krankenkassen wohl gerne mal, ist aber nicht rechtens.

Ein Anruf soeben bei meiner Sachbearbeiterin der Krankenkasse ergab jedoch, dass die Krankenkasse einem Minijob nicht zustimmt!
Damit ist dieser Punkt für mich schon mal erledigt. Schade!
Bleibt zu hoffen, dass sich der Verein auf eine ehrenamtliche Mitarbeit einlässt.
Und wenn nicht, dann soll es halt nicht sein.

Meine Sachbearbeiterin der Krankenkasse war übrigens sehr freundlich und zugewandt. Sie zeigte viel Verständnis für meine Situation; ich finde das erwähnenswert, weil man ja oft viel Negatives hört im Zusammenhang mit der Krankenkasse.
Dass meine EM-Rente abgelehnt wurde und im Widerspruch ist, wußte sie übrigens auch schon. Interessant. Woher?

Und die unabhängige Patientenberatung kann ich wirklich empfehlen. Dort erhält man ausführliche Beratung zu allen Themen rund um Krankheit, Sozialrecht etc., und es stehen sogar Therapeuten zur Verfügung, die in psychischen Krisen telefonisch beraten. Das alles ist kostenfrei. Gut zu wissen, denke ich.

19.11.2021 11:24 • x 1 #11


Albarracin
Experte

19.11.2021 13:05 • x 1 #12


Greta
Zitat von Albarracin:
auf welcher rechtlichen Grundlage die Krankenkasse abgelehnt hat

Stimmt, die Frage stellt sich natürlich.
Leider hat meine Sachbearbeiterin gleich so abgeblockt, dass ich gar nicht auf die Idee gekommen bin, nach der rechtlichen Grundlage zu fragen.
Tja, ich habe allerdings auch nicht die Nerven, mich mit der Krankenkasse rumzustreiten, und ich denke, ganz genau Das wissen die auch.

19.11.2021 13:18 • #13


S
Gar nicht erst auffallen bei der Krankenkasse , sonst hagelt es nur wieder Gutachter
Sorry , nur meine Meinung

19.11.2021 14:49 • #14


A


Hallo Greta,

x 4#15


Anneklatsche
Ich musste Angaben machen an meine Krankenkasse und u.a. auch bestätigen Ich versichere, dass ich während des Bezuges von Geldleistungen keine Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben werde bzw. ausgeübt habe..

19.11.2021 15:42 • #15

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