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BlueAngel
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Hallo,
meine Krankenkasse hat mir heute ein Schreiben geschickt, in dem steht dass sie das Krankengeld zum 17.7.09 einstellen wird.
Zitat:
...der Gesetzgeber hat die Krankenkasse´s verpflichtet, unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit eine Stellungnahme des Med. Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen. Die Ärzte des MDK zeigen Maßnahmen auf, die den Behandlungserfolg sichern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen. Ausserdem wird dabei die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit geklärt.
Nach den vorliegenden med. Unterlagen kann die Arbeitsunfähigkeit - in Übereinstimmung mit Ihrem Arzt - zum 17.7.09 beendet werden. Mit diesem Tag endet somit auch Ihr Krankengeldanspruch. Ihren Arzt haben wir über das Ergebnis informiert...
Meine Klinik wo ich zur Reha war, hat mir nun einen neuen Arzt vermittelt (in einem anderen Bundesland!), der mir die Arbeitsunfähigkeit weiter ausstellen wird. Er ist bereits hinreichend über meinen Fall informiert. Er wird mir auch bei der Formulierung des Widerspruches an die Krankenkasse helfen.
Meint Ihr, dass ich damit Erfolg haben werde? Ich war niemals beim Med. Dienst zu einer Untersuchung oder so. Die haben also nach Aktenlage entschieden (ich denke, das dürfen sie auch ohne weiteres). Die Frage ist nur, kann mich ein Arzt trotzdem weiter krank schreiben und kann ich gemeinsam mit ihm gegen den Med. Dienst vorgehen? Hat der Widerspruch überhaupt Aussicht auf Erfolg? Die Krankenkasse schreibt weiter, ich solle mich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um Nachteile zu vermeiden. Ich habe aber ein Attest vom Chefarzt der Klinik. Dort steht u.a. sinngemäß drinnen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig bin dort zu arbeiten oder eine Wiedereingliederung zu machen, da dann von einer schwergradigen Gefährdung der Erwerbsfähigkeit auszugehen ist.
Ich habe eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Die Krankenkasse schreibt hierzu noch, dass eine Begründung des Widerspruchs nicht notwendig, aber empfehlenswert sei (Zitat).
Was denkt Ihr? Ich habe große Ängste und setze meine ganze Hoffnung auf den neuen Arzt. Er hat versprochen sich für mich einzusetzen. Ich habe dort nächste Woche einen Termin.
meine Krankenkasse hat mir heute ein Schreiben geschickt, in dem steht dass sie das Krankengeld zum 17.7.09 einstellen wird.
Zitat:
...der Gesetzgeber hat die Krankenkasse´s verpflichtet, unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit eine Stellungnahme des Med. Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen. Die Ärzte des MDK zeigen Maßnahmen auf, die den Behandlungserfolg sichern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen. Ausserdem wird dabei die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit geklärt.
Nach den vorliegenden med. Unterlagen kann die Arbeitsunfähigkeit - in Übereinstimmung mit Ihrem Arzt - zum 17.7.09 beendet werden. Mit diesem Tag endet somit auch Ihr Krankengeldanspruch. Ihren Arzt haben wir über das Ergebnis informiert...
Meine Klinik wo ich zur Reha war, hat mir nun einen neuen Arzt vermittelt (in einem anderen Bundesland!), der mir die Arbeitsunfähigkeit weiter ausstellen wird. Er ist bereits hinreichend über meinen Fall informiert. Er wird mir auch bei der Formulierung des Widerspruches an die Krankenkasse helfen.
Meint Ihr, dass ich damit Erfolg haben werde? Ich war niemals beim Med. Dienst zu einer Untersuchung oder so. Die haben also nach Aktenlage entschieden (ich denke, das dürfen sie auch ohne weiteres). Die Frage ist nur, kann mich ein Arzt trotzdem weiter krank schreiben und kann ich gemeinsam mit ihm gegen den Med. Dienst vorgehen? Hat der Widerspruch überhaupt Aussicht auf Erfolg? Die Krankenkasse schreibt weiter, ich solle mich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um Nachteile zu vermeiden. Ich habe aber ein Attest vom Chefarzt der Klinik. Dort steht u.a. sinngemäß drinnen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig bin dort zu arbeiten oder eine Wiedereingliederung zu machen, da dann von einer schwergradigen Gefährdung der Erwerbsfähigkeit auszugehen ist.
Ich habe eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Die Krankenkasse schreibt hierzu noch, dass eine Begründung des Widerspruchs nicht notwendig, aber empfehlenswert sei (Zitat).
Was denkt Ihr? Ich habe große Ängste und setze meine ganze Hoffnung auf den neuen Arzt. Er hat versprochen sich für mich einzusetzen. Ich habe dort nächste Woche einen Termin.