Krankmeldung trotz Aussteuerung an den Arbeitgeber?

Luzie
Am 7.1 werde ich ausgesteuert, und bin dann wohl als arbeitslos gemeldet, muß ich dann da weiter die Krankmeldung oder einen Auszahlschein hinbringen, oder wird automatisch überwiesen, und wieviel Prozent vom Einkómmen bekommt man?
Oder wird das dann vom Krankengeld aus gerechnet, weil ich seit Ende Mai krankgeschrieben bin?
Am Di. habe ich noch ein Gespräche mit meinem AG im BEM Verfahren.
ANgeblich ist mein Chef dann auch mal dabei, ich versuche schon seit Juli ihn zu sprechen, wegen der Vorwürfe, die er mir sagte.
Die Kollegen haben ja Angst vor mir, ich habe keine Leistung gebracht, usw....
Hat jemand Erfahrung damit?
LG Luzie

17.12.2010 08:48 • #1


M
Hallo Luzie,
Zitat:
Am 7.1 werde ich ausgesteuert, und bin dann wohl als arbeitslos gemeldet, muß ich dann da weiter die Krankmeldung oder einen Auszahlschein hinbringen, oder wird automatisch überwiesen, ?
du hast dich ja sicherlich schon beim AA gemeldet und bzgl. der Krankmeldung solltest du vor Ort klären, meistens wird diese nicht benötigt. Vorsichtshalber lass dir aber eine vom Arzt ausstellen, für den Fall der Fälle.
Zitat:
und wieviel Prozent vom Einkómmen bekommt manOder wird das dann vom Krankengeld aus gerechnet, weil ich seit Ende Mai krankgeschrieben bin?
Hier wird dein Gehalt zugrunde gelegt.

Zitat:
Am Di. habe ich noch ein Gespräche mit meinem AG im BEM Verfahren.
ANgeblich ist mein Chef dann auch mal dabei, ich versuche schon seit Juli ihn zu sprechen, wegen der Vorwürfe, die er mir sagte. Die Kollegen haben ja Angst vor mir, ich habe keine Leistung gebracht, usw.... Hat jemand Erfahrung damit?
Die Empfehlung wäre, zu diesem Gespräch einen vom Betriebsrat mitzunehmen, sofern ihr einen habt.

17.12.2010 09:55 • #2


A


Hallo Luzie,

Krankmeldung trotz Aussteuerung an den Arbeitgeber?

x 3#3


Luzie
Beim AA war ich schon, die sagten ich solle am 7.1 wieder kommen, sie könnten jetzt nichts für mich tun.
Der Personalrat ist bei dem Gespräch dabei, und evtl. die Betriebsärztin, ich hab ganz schön bammel, das letzte Gespräch mußte ich abbrechen, weil ich nicht mehr konnte. Ich sollte wohl alles schuld sein, weil ich mich so verändert hätte, lg luzie

17.12.2010 11:49 • #3


Albarracin
Experte

18.12.2010 12:24 • #4


Elzbieta
Hallo Luzie.
Genau so wie es Albarracin geschrieben hat wird es genau so sein.Habe das gleiche hinter mir.Auch wenn Du Deinne Krankmeldung vom anfang an abgeben würdes das Du Krank bist,wird nicht lange dauern das MD vom AA dich vorladen würde.Der Arzt dort würde es endscheiden ob Du arbeitsunfeig bist oder nicht.Das heist wenn Du gesundgeschrieben bist,bist sofort ab nst Tag zur vermitel.Es ist schei. Spiel.Aber eins kann ich Dir sagen wenn Deinn Arzt hinter Dir steht da kennte nur Der was da gegen Tun.Ich hoffe ich kennte Dir ein bischen helfen.lg

18.12.2010 15:15 • #5


M
Hallo Luzie,

habe ich das falsch in Erinnerung oder hast du nicht einen Rentenantrag gestellt ?

Wolfgang: Greift dann nicht die Nahtlosigkeitsregelung bei einem Rentenantrag ?

18.12.2010 17:13 • #6


Albarracin
Experte

18.12.2010 20:33 • #7


Luzie
Der Rentenantrag wurde abgelehnt, weil ich aus gesundheitlichen Gründen meine jetzige Arbeit nicht ausführen kann, aber das RA der Meinung ist, ich könne laut Rehabericht bis zu 6 Stunden arbeiten.
Ich habe einfach keinen Schimmer, was da jetzt auf mich zukommt, und das macht mir alles Angst.
@all, vielen Dank für die Antworten.
@Wolfgang, danke besonders an dich, aber was ist denn nun schon wider nahtlosigkeit?
lg Luzie

18.12.2010 21:24 • #8


M
Luzie:
Zitat:
aber was ist denn nun schon wider nahtlosigkeit?
schau bitte hier:
ra-buechner.de/meldungen/M121-Arbeitslosengeld-nach---125-SGB-III-muss-solange-gezahlt-werden,-bis-die-Rentenversicherung-Erwerbsminderung-positiv-festgestellt-hat-.php

Wolfgang: Sorry, war im Glauben, Luzie wartet noch auf den Rentenbescheid.

18.12.2010 22:43 • #9


Luzie
Hallo, bei mir ist alle sabgelehnt OEG, GdB Erhöhung, und die EU Rente, ich habe gerade mit dem Krisentelefon in K. gesprochen, weil es mir mies geht....., die meinen erst mal abewarten was Di. rauskommt.
Und mit dem Rentanamt sprechen wegen Beruflicher Reha, da würde geschaut, wie lange ich arbeiten kann.
Lg Luzie

19.12.2010 19:11 • #10


Luzie
Mi t dem AG ist es eskaliert, der Schwerbehindertenvertreter, die BÄ, der Personalrat, und der Chef vom Chef, und mein Chef waren bei dem Gespräch dabei, mein Chef hat mir gesagt, das die Kollegen froh sind, das ich weg bin, es wäre keiner froh, wenn ichsagen würde, ich käme morgen wieder. Ich hätte fäusteweise tabletten genommen, usw.
Ich habe geheult, keiner der anderen hat was zu den ganzen Vorwürfen gesagt, nur am Ende, das sie mir nur den alten Arbeitsplatz anbieten können, mt der Wiedereingliedeung.
in meinem Rehabericht steht drin, das ich da auf keinen Fall hin zurück kann, nächste WOche habe ich einen Termin beim Anwalt, der Chef hat wohl mitgeschrieben, aber diesmal brauchte ich das Protokoll nicht zu unterschreiben, wie sonst. ich denke, das lassen sie verschwinden, oder er hat den Eimer, den mein Chef über mich ausgeleert hat, gar nicht mit geschrieben,. auch meine Antworten nicht.
Einige kollegen haben immer noch Kontakt zu mir, aber ich weiß nicht ob ich denen trauen kann.Lg Luzie

31.12.2010 10:42 • #11


S
Was hat denn die Betriebsärztin dazu gesagt?

Eine Betriebsärztin ist für die Angestellten da und nicht für den AG. Wenn sie den Reahabschlussbericht vorliegen hat, dann hat sie doch gesehen, dass Du bereits dort eine Versetzungsempfehlung stehen hast.

Meine BÄ, bei der ich auch zwei mal war, sah es zumindest auch so, wie die Ärzte der Reha, dass ich auf keinen Fall mehr den Belastungen des alten Arbeitsplatzes ausgesetzt werden kann und schrieb entsprechende Berichte für den AG.
Leider hatte der AG mir auch nur Vorschläge gemacht, die aus gesundheitlichen Gründen eben auch nicht umsetzbar waren.

Aber meine Betriebsärztin hat sich sehr für mich eingesetzt.

Was ist mit dem Personalrat? Schweigen die denn alle bei Euch?

Ist es denn bei Dir nicht so, dass Du im Moment noch gar nicht arbeiten kannst? Dann bringen solche Gespräche, die Dich doch eh nur belasten, doch gar nichts. Außerdem hattest Du doch auch einen Rentenantrag gestellt. Warum also Gespräche um eine evt. Versetzung? Die sind doch erst dann nötig, wenn Du auch wieder arbeitsfähig bist.

Hast Du denn im Moment irgendeine Fachkraft, die Dich weiterhin arbeitsunfähig einschätzt?

Neben Deiner Psychologin wäre es trotzdem auch noch wichtig, dass ein Facharzt Dich auch noch als arbeitsunfähig einstuft und vor allen Dingen die Rente auch befürwortet. Der Hausarzt gilt bei psychischen Krankheiten nicht so viel.

Sorry für die vielen Fragen, aber ich lese in all Deinen Threads mit und habe auch mitbekommen, dass all Deine gestellten Anträge bisher abgelehnt worden sind.

31.12.2010 22:25 • #12


Luzie
Hallo Sonnenblume, die Fragen machen gar nichts, bin froh, das du schreibst.
Der Anwalt meinte, es wäre gut, wenn ich die gespräche wahr nehme, damit man mir nicht nachsagt, ich hätte mich nicht um meine Arbeit bemüht. und ich WILL irgendwann wieder arbeiten.
Der Psychiater schreibt mich weiter krank, aber meine Psychologin sieht mich ja seit 1 1/2 Jahren ununterbrochen fast jede Woche, und dei hat keiner der Stellen angeschrieben, weder OEG, noch Rente, noch für die Schwerbehinderung, ich weiß halt nicht ob sie nicht zählt, weil sie ja keine Ärtztin ist.
Mein HA zählt leider nicht.
Und die letzten beiden Gespräche waren grausam für mich.
Die BÄ hat gesagt, das sie eine Rente dür mich befürwortet, damit ich aus dem geschehen erst mal raus bin, und gesund werden kann.
Aber die darf wohl auch nichts für die Stellen schreiben.
Ich komme mir vor, als ob ich immer im Kreis laufe.
Lg Luzie

01.01.2011 08:24 • #13


Albarracin
Experte

01.01.2011 12:35 • #14


A


Hallo Luzie,

x 4#15


S
@Wolfgang,

Zitat von Albarracin:
@sonnenblume:
Sorry, aber diese Formulierung hier
Eine Betriebsärztin ist für die Angestellten da und nicht für den AG
ist derart undifferenziert falsch, daß sie im Einzelfall sogar für AN gefährlich werden kann - wenn man dem Betriebsarzt zu sehr vertraut. Und mit dem Gesetz hat das auch nix zu tun, wie ein Blick in § 3 Abs. 1 ASiG zeigt:


Sorry, dass ich mich so falsch ausgedrückt habe. Ich hatte dabei den Gesetzestext nicht im Blick, sondern hatte eher meine für MICH sehr positive Erfahrung mit meiner Betriebsärztin im Blick.
Diese Formulierung hat sie nämlich in unseren Gesprächen benutzt. Ich meinte damit eher, dass es ihr ( meiner Betriebsärztin) nicht darum ging, die Bedürfnisse des AG zu erfüllen (der mich nicht versetzen und somit keine Rücksicht auf meinen Gesundheitszustand nehmen wollte), sondern es ging ihr darum, meinen Zustand einzuschätzen, mich ernst zu nehmen und dann solche Empfehlungen auszusprechen, die eben MIR zugute kommen.

Das meinte ich mit meiner Formulierung.

01.01.2011 15:46 • #15

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