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Zimtschnecke
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Ich hab noch mal eine Frage zum o.g. Thema. Wenn ich ein befristetes Arbeitsverhältnis habe, das nicht verlängert wird und somit einfach fristgerecht endet, was passiert dann, wenn ich zum Ende hin krank geschrieben werde:
a) sagen wir mal 8 Wochen vor dem Ende. D.h. ich würde nach 6 Wochen für den mickrigen Rest noch Krankengeld von der Kkasse kriegen. Und danach? Wer bezahlt meinen Lebensunterhalt, wenn der Arbeitsvertrag zuende ist? Die Krankenkasse? Oder muss ich mich dafür dann beim Arbeitsamt melden?
b) sagen wir mal 3 Wochen vor dem Ende. Dann kommt kein Krankengeld in Frage, aber nach Ablauf des Arbeitsvertrages hab ich genauso erst mal keinen Lebensunterhalt. Gleiche Frage wie oben: wer zahlt das dann - Krankenkasse oder Arbeitsamt (nach Meldung natürlich)?
Gruß, Zimtschnecke
a) sagen wir mal 8 Wochen vor dem Ende. D.h. ich würde nach 6 Wochen für den mickrigen Rest noch Krankengeld von der Kkasse kriegen. Und danach? Wer bezahlt meinen Lebensunterhalt, wenn der Arbeitsvertrag zuende ist? Die Krankenkasse? Oder muss ich mich dafür dann beim Arbeitsamt melden?
b) sagen wir mal 3 Wochen vor dem Ende. Dann kommt kein Krankengeld in Frage, aber nach Ablauf des Arbeitsvertrages hab ich genauso erst mal keinen Lebensunterhalt. Gleiche Frage wie oben: wer zahlt das dann - Krankenkasse oder Arbeitsamt (nach Meldung natürlich)?
Gruß, Zimtschnecke