Krankmeldung zum Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages

Z
Ich hab noch mal eine Frage zum o.g. Thema. Wenn ich ein befristetes Arbeitsverhältnis habe, das nicht verlängert wird und somit einfach fristgerecht endet, was passiert dann, wenn ich zum Ende hin krank geschrieben werde:

a) sagen wir mal 8 Wochen vor dem Ende. D.h. ich würde nach 6 Wochen für den mickrigen Rest noch Krankengeld von der Kkasse kriegen. Und danach? Wer bezahlt meinen Lebensunterhalt, wenn der Arbeitsvertrag zuende ist? Die Krankenkasse? Oder muss ich mich dafür dann beim Arbeitsamt melden?

b) sagen wir mal 3 Wochen vor dem Ende. Dann kommt kein Krankengeld in Frage, aber nach Ablauf des Arbeitsvertrages hab ich genauso erst mal keinen Lebensunterhalt. Gleiche Frage wie oben: wer zahlt das dann - Krankenkasse oder Arbeitsamt (nach Meldung natürlich)?



Gruß, Zimtschnecke

23.06.2009 06:59 • #1


Albarracin
Experte

23.06.2009 07:30 • #2


A


Hallo Zimtschnecke,

Krankmeldung zum Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages

x 3#3


Z
Hallo Albarracin,

danke für deine schnelle Antwort. Eines ist mir allerdings immer noch nicht klar:

Krankengeld wird normalerweise erst nach 6 Wochen Krankheit gezahlt. Wenn ich erst 2 Wochen vor Ende meines Vertrages krank werde, wer zahlt mir dann den Lebensunterhalt nach Vertragsende bis diese 6 Wochen-Frist erreicht wäre? Muss ich mich dann beim Arbeitsamt melden und Antrag auf ALG I stellen?

Gruß, Zimtschnecke

24.06.2009 06:41 • #3


Albarracin
Experte

24.06.2009 11:43 • #4


Z
Danke, Albarracin! Jetzt hab ich alles verstanden. Alle Unklarheiten beseitigt.

Gruß, Zimtschnecke

25.06.2009 06:19 • #5

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