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Kündigung ALG Sperre

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Liebe Leute

ich habe mich nun endlich dazu entschieden, meine Stelle aufzugeben und beruflich andere Wege einzuschlagen. Ich habe meine Vorgesetzten eingeweiht, das war unangenehm aber okay.

Ich war jetzt bei meiner Ärztin, die gesagt hat, dass sie meine Entscheidung unterstützt, auch der Agentur für Arbeit gegenüber, also dass sie mir jetzt offiziell dazu rät, dass ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen soll. Sie kann für mich so ein Formular der AfA ausfüllen, sie meint das bekomme ich dann dort, wenn ich mich arbeitslos melde.

Wie muss ich nun vorgehen, um alles rechtzeitig zu machen? Muss ich jetzt sofort kündigen oder hab ich dazu noch bis zum Monatsende Zeit? Und wie lange hab ich dann Zeit, einen Termin bei der AfA zu machen? Wird man da genauso schlecht behandelt wie beim Jobcenter, also muss man sich schon vorher auf entwürdigendes und menschenverachtendes Verhalten einstellen? Ich hab einen GdB von 30 vor allem wegen psychischer Sachen, habe ich da eine Chance, zu einem Rehaberater zu kommen?

Ich will meinen Beruf komplett wechseln und am besten wäre eine Umschulung, ich mache mir aber nicht so große Hoffnung, dass man mir das bezahlt, weil ich auch nicht mehr die Jüngste bin, bin Anfang 40.

Herzlichen Dank für Eure Tipps und Erfahrungen.

06.12.2019 13:22 • x 2 #1


Axel61
Wenn Du zu einem bestimmten Termin dein Arbeitsverhältnis auflößt, dann must Du das 3 Monate vorher beim Arbeisamt melden. Da gibt es wohl ein Formular im Netz. Ich muss das bis Ende März machen, da ich zum 30.6. aufhöre. Wenn Du keine 3 Monate mehr hast, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, wozu ich aber dringend raten würde, dann hast Du 3 Tage Zeit nach Unterschift der Kündigung, bzw. nach Erhalt, wenn der Arbeitgeber kündigt. Die Regeln sind ziemlich streng, also nicht auf die leichte Schulter nehmen! Wenn Du selber kündigst bekommst Du eine Sperre von 25% deiner Anspruchzeit, wenn es keine gewichtigen Gründe gibt. Die Anspruchsdauer solltest Du erst mal klären! Die hängt von Alter und Dauer der Versicherungsleistung statt. Arbeitslosengelt ist eine Versicherung und keine Sozialleistung! Das mußt Du mit diener Ärztin klären, ob Du die gewichtigen Gründe hast! Normalerweise sollte man da aber euch einige Zeit krankgeschrieben gewesen sein, sodass es glaubhaft ist, mit den gesundheitlichen Gründen. Einfach nicht mehr zu können oder wollen ist da nicht ausreichend. Es ist auch besser erst mal über 6 Wochen krankgeschrieben zu werden, da dann die Krankenkasse Krankengeld zahlt. Das muss Sie auch einige Zeit weiter nach der Vertragsauflösung. Damit kannst Du eine Sperre etwas abfedern. Da solltes Du dich aber dringend beraten lassen und ein Arzt ist da nicht der Spezialist für Sozialrecht.

06.12.2019 14:38 • #2


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Hallo Annaleen,

Kündigung ALG Sperre

x 3#3


V
Zitat von Axel61:
Das muss Sie auch einige Zeit weiter nach der Vertragsauflösung. Damit kannst Du eine Sperre etwas abfedern.

Oh interessant, das wusste ich auch nicht, danke für die Info!

@annaleen: danke für das Thema! Interessiert mich auch gerade sehr, weil es mir ganz ähnlich geht.
Meinst du wirklich, eine Umschulung ist mit Anfang 40 ein Problem? Kann ich mir nicht vorstellen, du hast ja doch noch einige Jährchen bis zur Rente. Hast du denn schon eine Idee, in welche Richtung du willst?

Liebe Grüße
ViolettaM

06.12.2019 16:05 • x 2 #3


Axel61
Ich gaube auch, dass es da noch ne Umschulung gibt. Ist nur die Frage: Wohin? Was würde dich denn interessieren?

Krankengeld:

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/.digung/04/

Wesentliche Bedingung ist, dass man noch im Arbeitverhältnis war. Also muss man über 6 Wochen krankgescrieben gewesen sein. Also auf keinen Fall irgend was überstürzen und fristlos kündigen. DAs hat auch noch andere Nachteile, wenn man die Kündigungsfrist nicht einhällt, weil das dann als Eigenverschulden gilt.

Ich rate also dringend erst mal alle juristischen Fallstricke vorher abzuklären. Am besten mit einem Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht. Oder mit der Gewerkschaft, wenn man in einer sein sollte.

06.12.2019 16:22 • x 2 #4


A
Hallo danke für Eure Antworten.

@Axel61
Ich habe eine Kündigungsfrist von einem Monat. Dann nehm ich mal an, dass ich mich bis einen Monat vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der BA melden muss? Das wär also entspannt.

Zitat:
DAs hat auch noch andere Nachteile, wenn man die Kündigungsfrist nicht einhällt, weil das dann als Eigenverschulden gilt.


Wie meinst Du das, wie kann man denn eine Kündigungsfrist nicht einhalten? Wenn man einfach nicht mehr hin geht oder wie?

Ich hatte das auch schon überlegt mit dem Krankengeld, aber wenn es irgendwie noch geht, zu arbeiten habe ich Probleme damit, mich krank zu melden. Ich will auch die Kollegen nicht hängen lassen, die sind auch alle total am Limit und müssten dann meine Schichten noch mitmachen.

Zitat:
Das mußt Du mit diener Ärztin klären, ob Du die gewichtigen Gründe hast!


Ich hab das so verstanden, dass es ein gewichtiger Grund ist, dass sie mir rät, zu kündigen. Weil ich das aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter machen kann.

@ViolettaM

Danke gerne.

Zitat:
Meinst du wirklich, eine Umschulung ist mit Anfang 40 ein Problem? Kann ich mir nicht vorstellen, du hast ja doch noch einige Jährchen bis zur Rente.


Da hast Du eigentlich auch Recht. Es kann aber auch sein, dass sie finden, dass sich das bei mir nicht lohnt, weil ich jetzt nur 15 Stunden gearbeitet hab und die mich für zu wenig belastbar halten.
Ich hab das nach dem Ausschlussverfahren gemacht und kann mir eine kaufmännische Umschulung vorstellen.
Am besten etwas ganz Langweiliges, wo ich viel am Rechner sitze. Ich weiß, das ist schwer zu finden, aber vielleicht habe ich ja Glück.

Und wie ist es bei Dir? Würdest Du auch gerne eine Umschulung machen?

Liebe Grüße

06.12.2019 22:28 • x 1 #5


V
Ja, ich denke zumindest darüber nach. Allerdings bin ich schon 56. Eine komplett neue Ausbildung würde ich nicht machen wollen und die finanziert mir sicher auch niemand mehr.
Mein Problem ist im Moment, dass ich noch keinen richtigen Plan habe. Weiß zwar, was ich nicht mehr machen will, aber noch nicht, was eine wirkliche Alternative wäre.

Als ich meine Tagesmuttertätigkeit 2011 aufgeben und was anderes machen wollte, hatte ich einen Beratungstermin beim Arbeitsamt, der aber so gar nicht hilfreich war. Da fragte man mich, was genau ich denn eigentlich wollte, ich sei ja nicht arbeitslos und außerdem hätte ich eine Ausbildung in der Pflege, da wäre es ja kein Problem, was zu finden.

Dafür hätte ich keine Beratung gebraucht. Drum zögere ich jetzt, da überhaupt hinzugehen. Und im Augenblick komme ich halbwegs klar mit meinen reduzierten Stunden.

06.12.2019 22:47 • #6


A
Oh ja verstehe. Ich denke auch mit meiner Erzieherausbildung werden sie mich wieder in einen Erzieherjob reinbringen wollen, weil ich da ja auch sofort eine Stelle finden würde. Deshalb mache ich mir auch nicht so große Hoffnung. Dabei kann ich das so gut verstehen, dass man nicht sein Leben lang in der Pflege arbeiten kann.

06.12.2019 22:59 • #7


V
Eben, da ist die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, Unterstützung für neue Wege zu bekommen. Und da habe ich auch gehört, was Alex angedeutet hat, nämlich, dass eine lange Krankschreibung im alten Job quasi Voraussetzung für eine Umschulung aus Gesundheitsgründen ist. Gerade wenn man so einen gesuchten Beruf gelernt hat.

06.12.2019 23:32 • #8


Axel61
Nochmal zur Klarstellung:

Mehr als 3 Monate bis zum Vertragsende: 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden.
Weniger als 3 Monate, also auch bei einem Monat: Spätestens 3 Tage NACHDEM die Kündigung unterschrieben wurde. Wobei das wohl Arbeitstage sind.

Sosnt riskierst Du deine Ansprüche an die ARGE.

Was nichteinhaltung der Kündigungsfrist betrifft: Da gibt es wohl Auswirkungen bezüglich Sperren und Rente. Aber das ist bei 40+ noch nicht so relevant.

07.12.2019 00:03 • x 1 #9


Axel61
PS: 0
Mit einem gesuchten Job kriegt man natürlich dann sofort Angebote. Die kann man auch nicht so einfach ablehnen. Sonst gibt es wieder Sperren und kein Geld. Man kann höchstens ein Verfügungsjahr nehmen. Dann wird man in Ruhe gelassen um ne Weltreise zu machen, aber dann gibt es auch wieder keine Knete. Also besser vorher Krankschreiben lassen, damit es unzumutbar ist.

07.12.2019 00:52 • #10


sundancere20j
Also das sind ja hier mal ganz tolle Tipps hier.

Ich würde weder auf Anraten von irgendwem, noch aus freien Stücken eine Stelle kündigen, soweit ich mich in einem unbefristeten und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befinde. Rät Dir übrigens auch jeder vernünftige Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Lies einfach mal diesen Beitrag, weil der echt gut verfasst und eigentlich alles damit gesagt ist.

arbeitsunfaehigkeit-krankschreibung-was-ist-wichtig-t1679.html

Mehr braucht es nicht an Wissen zum Thema Eigenkündigung aus Krankheit heraus.

Thema Reha/Rehaberatung - Vereinbare einen Termin zur Beratung bei dem für Dich zuständigen Rentenversicherungsträger. Erste Informationen siehe nachstehenden Beitrag.

medizinische-berufliche-reha-kur-und-umschulung-t17895.html

Zitat von Axel61:
Arbeitslosengelt ist eine Versicherung und keine Sozialleistung!


ALG I ist keine Sozialleistung?

07.12.2019 07:33 • x 3 #11


V
Zitat von sundancere20j:
ALG I ist keine Sozialleistung?

Jedenfalls keine allgemeine Sozialleistung, die jeder Bedürftige bekommt, der keinen Job hat. ALG 1wird dir nur gezahlt, wenn du vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

07.12.2019 09:14 • #12


sundancere20j

07.12.2019 09:46 • #13


V
Okay, wir haben was dazugelernt: es gibt beitragsfinanzierte und steuerfinanzierte Sozialleistungen.
ALG1 ist eine beitragsfinanzierte und ALG2 eine steuerfinanzierte.
Beides sind Sozialleistungen

07.12.2019 09:56 • x 1 #14


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Hallo Annaleen,

x 4#15


A
@sundancere20j

Zitat:
Ich würde weder auf Anraten von irgendwem, noch aus freien Stücken eine Stelle kündigen, soweit ich mich in einem unbefristeten und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befinde. Rät Dir übrigens auch jeder vernünftige Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Wenn ich da etwas länger krank bin, dann bin ich ganz schnell gekündigt, da es ein Kleinbetrieb ist, wo ich keinerlei Kündigungsschutz hab. Außerdem wissen die ja bereits, dass ich gehen will. Dann steht auf meinem Zeugnis, dass ich gekündigt wurde. Nicht so gut, zumal ich einen ziemlich erbärmlichen Lebenslauf habe für mein Alter.

Zitat:
Thema Reha/Rehaberatung - Vereinbare einen Termin zur Beratung bei dem für Dich zuständigen Rentenversicherungsträger.


Die schicken mich gleich wieder weg, weil sie nicht zuständig sind, weil ich kaum in die Rentenkasse eingezahlt hab. Da hab ich mich schon informiert. Die BA ist vermutlich für mich zuständig.

@Axel61

Wie ist das denn bei Dir, wie kommt es, dass Du so weit im Voraus kündigst und nicht jetzt? Ist Dein AG informiert und macht das mit? Also bist Du jetzt krank geschrieben? Und was ist denn Dein Plan nach der Kündigung? Hast Du da jetzt schon was Neues so weit im Voraus?

07.12.2019 13:00 • x 1 #15

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