Experte
Hallo David,
bei Antworten wie Deinen fällt es mir schwer, sachlich zu bleiben, denn sie gehören unter die Rubrik
Keine Ahnung, aber `ne Meinung
Mal im Einzelnen:
Zitat:Bevor Du gar kein Geld mehr bekommst, gibt es ja auch immer noch die Rentenkasse. Wenn es Dir chronisch schlecht geht, kannst Du auch dort noch Gelder beantragen.
Was willst Du uns damit sagen ?
Falls Du Rente meinst oder aber Übergangsgeld bei medizinischer oder beruflicher Reha, dann schreibe das auch so, statt über irgendwelche Gelder zu fabulieren. Solltest Du aber weder Rente noch Übergangsgeld gemeint haben, ist Deine Äußerung kompletter Unsinn. Außer Rente oder Übergangsgeld gibt es von den Rentenversicherungsträgern keine Unterhaltsleistungen.
Zitat:Bei erneuter Erkrankung bekommst Du, auch bei gleicher Krankheit, zunächst erstmal wieder die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Denn der Arbeitgeber hat ja kein Recht, zu erfahren, um welche Krankheit es sich bei Dir handelt
Das einzig Richtige an diesen Sätzen ist die Angabe, daß der AG kein Recht auf Diagnosen hat. Allerdings muß der behandelnde Arzt sehr wohl prüfen, ob es sich um eine Erst- oder Folgeerkrankung handelt und das Ergebnis der Prüfung auf der AU-Bescheinigung entsprechend durch Ankreuzen vermerken.
Zitat:Und die Krankenkasse wird den Teufel tun und dem Arbeitgeber sagen, dass er eigentlich nicht zahlen müsste, weil es die gleiche Krankheit ist
Auch das ist Unsinn, wenn man weiß, wie das alles zusammenhängt. Denn die Krankenkasse hat sehr wohl ein Interesse, ein Folgeerkrankung zu bescheinigen, da sie ansonsten fürchten muß, nach Ablauf der EFZ selbst wieder in die Zahlungspflicht zu kommen. Wird aber Folgeerkrankung von der Krankenkasse bescheinigt, ist sie in Animas Fall sofort aus der Zahlungspflicht, da das KG erst mal erschöpft ist. Aus diesem Grund werden auch AU-Bescheinigungen von der Krankenkasse in Fällen wie bei Anima automatisch auf mögliche Folgeerkrankungen hin geprüft - gerade auch dann, wenn zB die Bescheinigung von einem neuen Arzt kommt.
David,
ich finde es schon fast schäbig, mit derart unqualifizierten Äußerungen Hoffnungen zu wecken. Beschränke Dich bitte auf Sachen, von denen du Ahnung hast. Sozialrecht ist es jedenfalls nicht.
28.09.2012 07:58 •
#7