Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Voraussetzungen

J
guten morgen!...

nachdem ich mich im vorstellungsthread durchgelesen habe, stelle ich es mal hier ein:

ich werde bald 33 jahre alt und habe die letzten 10 jahre meines lebens als fachkraft im rettungsdienst gearbeitet.
habe viel erlebt, seien es berufsspezifische erfahrungen sowie persönliche enttäuschungen. das ganze zog sich über die letzten jahre hin, ich habe immer weiter gearbeitet aus angst meinen job zu verlieren.

im november 08 war es dann soweit, ich konnte nichtmal mehr das geblubbere von patienten ertragen, weil ich meine eigenen probleme nicht mehr ausblenden konnte (private dinge auf verschiedenen ebenen). ich neigte schon seit längerem dazu aus der haut zufahren, sodaß ich im job ermahnt wurde...

seitdem bin ich krank, anfangs wurde eine anpassungstörung diagnostiziert bis hin zur depression, mittlerweile ist es eine schwere depressive episode ohne psychotische symptome

seit april habe ich antidepressiva genommen...als erstes fluoxetin bis 40mg...damit ging mir aber das letzte freude an S. komplett flöten...habe es abgesetzt, später dann doxepin bekommen (übeles zeug, macht dauerbreit und müde), jetzt soll ich citalopram nehmen...allerdings soll man dazu extrem zunehmen...bin eh nciht der leichteste...

nachts gegen die schlafstörungen benzos...die sind gut, aber da darf man sich auch am nächsten tag nix vornehmen, weil sie einen so plätten...dann habe ich noch tropfen...keine benzos, selber effekt...dauerhaft müde


ich mußte im april erstmals zum MDK, der hat mich auch als begründet krank angesehen und ein entsprechendes urteil gefällt....dann wurde mir der job gekündigt (unbequem für meinen arbeitgeber...betriebsbedingt halt ;-) )

davon hat auch die D*K natürlich erfahren und sie hat den MDK mehr oder minder das gutachten umschreiben lassen...ich sollte zum ersten juni wieder arbeiten (6 stunden und mehr)..naja auf dem generellen arbeitsmarkt natürlich...

meine ärtzin widersprach dem natürlich, denn es wurde auch unter dem druck nicht besser

nun gut , in der zwischenzeit suchte ich mir therapeuten, jetzt habe ich auch einen, der glaube ich, einigermaßen ok ist...

heute nun, rief mich die D*K an (die gesundheitsberater) und teilt emir mit ich hätte am 01.09 dann gefälligst zum arbeitsamt zu gehen, schließlich müsse ich ja wieder fit sein und dem allgemeinen arbeitsmarkt zur verfügung stehen (beriefen sich auf das von angeregte korrigierte oder auch folgegutachten des MDK


ach ja, vor 4 wochen hatte ich ein schreiben zur teilhabe am arbeitsleben bekommen, den muß ich außerdem stellen beim rentenverischerungsträger...also 2 sachen auf einmal...ich kapiere den sinn nicht, außer daß sie mich loswerden wollen

jetzt kommt wieder stress, obwohl ich gerade daran glaubte, daß es besser werden könnte...mich plättet das sehr

am 31.08 habe ich nochmal einen termin bei der psychiaterin und sie wird mich auch weiter unterstützen, aber ich habe halt angst, daß die mich irgendwo reinpressen und auch, daß meine BU-versicherung sich aus fadenscheinigen gründen aus der pflicht stiehlt...gut, nur zu den ängsten...es geht ja nciht um eine rechtsberatung

ich habe angst, daß cih bald komplett ohne geld dastehe bzw laufende kosten nciht mehr zahlen kann

als diagnosen habe ich....F43 G F43.2G F32.9 F32.2G

die wollen mich NICHTMAL eingliedern oder sowas, sondern sind echt der meinung ich sei quasi ab sofort 6 stunden oder mehr arbeitsfähig....was ist das nur für ein land...jahrelang habe ich mir den Ar. für andere leute aufgerissen und nun werde ich dafür in selbigen getreten...

entschuldigt bitte meine wortwahl, falls sie jemanden sehr stört, aber ich habe mich noch zusammengerissen und entschuldigt bitte die vielleicht unstrukurierte form...

besteht aussicht darauf, die sache mit dem arbeitsamt abzuwenden?
habe ich chancen (vom medizinischen, nicht vertraglich auf meine private BU?

ich möchte nicht irgendwann als Ar. für alles enden, ich möchte, wenn ich gesund bin, eine umschulung oder sowas vernünftiges in der art machen...ich habe immerhin auch ein abitur und eine berufsausbildung

vielen dank fürs lesen :-)

27.08.2009 07:45 • #1


J
der ein oder andere hat vielleicht meinen beitrag gelesen...

für mich ergeben sich aus dem ganzen jetzt einige konkrete fragestellungen...


die D*K hat mich einerseits aufgefordert einen antrag auf teilhabe am arbeitsleben zu stellen, andererseits stellen sie zum 01.09 das krankengeld ein und ich soll mich ans arbeitsamt wenden...

EDIT: bin seit november 2008 krankgeschrieben, also ncihtmal 1 jahr!

1) wieso fahren die zweigleisig, welchen sinn hat es außer mich abzuschieben ?



fakt ist, daß ich aktuell- und das werde ich montag von meinem facharzt bestätigen lassen- sicher auch nciht für den allgemeinen arbeitsmarkt voll zur verfügung stehe. ich bin schlicht der belastung noch nicht gewachsen

weiterhin- unabhängig von der gesetzlichen seite, möchte ich meine BU in anspruch nehmen

2) ist das erwirken einer weiteren Arbeitsunfähigkeit wegen der schweren depressiven episode ein probates mittel, um mich sowohl gegen diese teilhabe am arbeitsleben und auch gegen die verweisung ans arbeitsamt zu wehren?

kann ich zunächst mit meinem therapeuten weiter arbeiten oder können die mich in eine klinik zwingen?

( ich persönlich möchte es noch ca 6 wochen mit meinem therapeuten versuchen, bevor ich in eine klinik gehe. ein weiterer grund, weshalb ich nicht weg kann ist die tatsache, daß ich mich nicht dafür freimachen kann, weil ich wegen einer strafsache als zeuge aussagen muß, was mir sehr am herzen liegt )

nun, gut, ich hoffe das war nicht zuviel auf einmal :-)

lg

27.08.2009 23:26 • #2


A


Hallo joe30,

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Voraussetzungen

x 3#3


J
ich habe eben in den briefkasten geschaut...

brief der D*K

(..)

nach den vorliegenden medizinischen unterlagen kann die arbeitsunfähigkeit zum 31.08.2009 beendet werden. mit diesem tag endet auch ihr krankengeldanspruch, ihren arzt haben wir informiert

das beschäftigungsverhältnis ist inzwischen beendet. um nachteile (sperrzeit) zu vermeiden empfehlen wir ihnen daher dringend, sich unmittelbar nach ende der arbeitsunfähigkeit bei der agentur für arbeit zu melden

gegen diesen bescheid können sie binnen eines monats nach bekanntgabe schirftlich (...) bei der oben bezeichneten stelle (...) widerspruch einlegen. eine begründung ihres widerspruchs ist nicht notwendig, aber empfehlenswert


zur erklärung: der mdk (termin war im april) hatte zunächst[i] [/i] in meinem sinne entschieden, dann auf hinweis der DAK, daß ich nun gekündigt wurde, mir zum 01. juni bereits eine arbeitsfähigkeit von 6 stunden täglich oder mehr attestiert, denn es seien ja keine berufsspezifischen probleme mehr gegeben (rettungsdienst)

meine arztin widersprach dem ganzen erfolgreich und jetzt fangen sie wieder mit der sache an, obwohl inzwischen auch bei der D*K akten vorliegen, daß sich mein zustand zwischenzeitlich sogar verschlechtert hatte bzw noch härtere diagnosen gestellt wurden...

vielleicht kann jemand was dazu sagen?

27.08.2009 23:58 • #3


A
Hallo Joe!
Kann sein, dass Deine Frage im Eifer des Gefechts übersehen wurde,
habe Albaraccin nochmal informiert bzgl Deines Threads hier!

Ansonsten kann ich Dir leider nichts dazu sagen.

Liebe Grüße,
Alannis

28.08.2009 01:40 • #4


N
Mist, hab gerade nen langen Text ins Nichts geschrieben!

Hey Joe,

Mein Mann hat dieselben Anschreiben von unserer Kasse bekommen. Und du hast da noch Glück, mein Mann ist erst seit Januar akut erkrankt! Du bist ihnen schlicht zu teuer und deshalb schicken die dich entweder zur Bundesagentur für Arbeit oder zur medizinischen Reha. Für meinen Mann haben wir jetzt EU-Rente beantragt. (Er ist erst 28!)

Es ist Usus, daß du nach Ende des Krankengeldbezuges ALG I beantragen mußt und nach einem Jahr ALG I wirst du leider ALG II beantragen müssen. Eine bittere Pille, fast alle psychisch Erkrankten erhalten ALG II.

Wo kommst du her, wenn ich fragen darf (Bundesland)? Vielleicht kann ich dir ein paar hilfreiche Tipps geben!

Liebe Grüße
nichtschonwieder


P.S.: nehme auch Citalopram und habe nicht zugenommen!!!!!

28.08.2009 09:07 • #5


J
vielen dank für deinen kommentar...

jedoch gibt es doch einen gesetzlichen anspruch von 72 oder 78 wochen krankengeld, dem können sie sich doch nicht einfach entziehen, wenn die krankheit fortbesteht.

klar ist mir auch, daß nach diesen 72 oder 78 wochen, ALG und dann ALG II folgen werden

kann ich dem antrag auf teilhabe am arbeitsleben durch einen EU antrag umgehen?

wie sieht es mit der anerkennung auf schwerbehinderung aus?

vielleicht würde ja jemand was dazu sagen :-)

28.08.2009 21:11 • #6


A
Wichtig ist doch dieser Satz in dem Schreiben der D*K:

Zitat:
nach den vorliegenden medizinischen unterlagen kann die arbeitsunfähigkeit zum 31.08.2009 beendet werden

Nach den Unterlagen bist Du eben NICHT mehr krank - und wer nicht mehr krank ist, der bekommt auch kein
Krankengeld mehr (selbst wenn der Anspruch von 78 Wochen noch nicht ausgeschöpft ist).

Dieser Anspruch bleibt Dir aber dahingehend erhalen, wenn Du zB in der kommenden Zeit wieder mit derselben Diagnose erkrankst.
Hast Du den Anspruch von 78 Wochen komplett ausgeschöpft, ist es so, dass Du in den folgenden Jahren KEIN Krankengeld mehr
auf dieselbe Diagnose mehr erhalten würdest, selbst wenn Du noch so krank damit wärest.
Wird es jetzt eingestellt, dann hast Du ja den Rest der Wochen noch offen auf Krankengeld, sollte es Dir zB nächstes Jahr wieder sehr schlecht gehen.

Mich interessiert: welche medizinischen Unterlagen, auf die sie sich dabei beziehen,
liegen denen denn vor?

29.08.2009 10:25 • #7


J
vielen dank für deine antwort:

ja, damit wäre mein anspruch dann für diese erkrankung für die nächsten jahre ausgeschöpft...das weiß ich...

die beziehen sich konkret einzig und allein auf ein folgegutachten des MDK (welches sie erstellen ließen, weil das erstgutachten (14 tage vorher erstellt). der mdk hat sinngemäß angegeben, daß daduch, daß ich ja entlassen wurde, berufsspezifische belastungen wegfallen würden und nunmehr eine allgemein arbeitsfähigkeit gegeben sei...

dem widersprach meine psychiaterin, indem sie ein schreiben aufsetzte, welches klarstellen sollte, daß meine probleme nicht nur ausschließlich mit demjob zusammenhängen, sondern weitaus komplexer sind...

diese spiel ereignete sich bereits im april diesen jahres..
.nach diesem schreiben war erstmal ruhe, jetzt fangen sie wieder damit an und beziehen sich auf die aktenlage aus april...auf meine nachfrage, ob aktuelle arztberichte nciht vorliegen würden, meinte die sachbearbeiterin nur - und das ziemlich schnippisch- daß dies keine rolle spiele, sondern nur der mdk bericht zählen würde...und wenn es mir so schlecht ginge, ein widerspruch von mir mit attest meiner ärztin erfolgen müßte (wenn denn meine ärtzin mich noch für krank halten würde, wie sie meinte)...glücklicherweise habe ich meine ärztin hinter mir stehen und für montag den termin bei ihr, wo ich das besprechen werde

ich habe vorgeschlagen, daß ich dann halt wieder selbst mit dem MDK sprechen müßte...darauf ist sie gar nciht eingegangen ;-)

konkret ist medizinisch durhc meinen hausarzt und durch meine psychiaterin belegt, daß es mir seit april nicht besser, sondern schlechter ging, wobei jetzt es eventuell aufwärts gehen könnte, weil ich einen therapeuten habe, dennoch sei laut meiner ärtzin derzeit weder eine berufsfähigkeit noch eine chance auf dem allgemeinen arbeitsmarkt gegeben, weil sie es nciht für möglich halt (derzeit noch nicht), daß ich täglich 3 stunden oder mehr, selbst unter anleitung und aufsicht arbeiten (egal was) könnte...dieses schrieben ist aus juni und liegt auch der kasse vor, aber das interessiert erstmal wohl nicht...

sie wollen diesen schreiben wohl nochmal bekommen, denke ich...denn sie meinte ja auch, daß wenn ich nach einschätzung weiter krank wäre, die kasse die zahlung wieder aufnehmen würde...bis dahin sollte ich mich aber bei der ARGE melden, gleich am 01.09. damit mir keine leistungen abhanden kommen...

ist dies sinnvoll zu tun? schließlich stehe ich ja nicht wirklich dem allgemeinen arbeitsmarkt zur verfügung...dh. die wären dann nicht zuständig (erst nach ablauf der 78 wochen in jedem fall)

29.08.2009 11:06 • #8


J
nachtrag: außerdem habe cih heute meinen antrag auf berufsunfähigkeit bei der v*h eingereicht

29.08.2009 11:12 • #9


Albarracin
Experte

30.08.2009 16:36 • #10


J
hallo wolfgang

vielen dank für dein posting :-)

d.h. 1) ich lasse mir von der ärztin was schreiben und reiche das zusammen mit einem widerspruch ein (innerhalb 4 wochen) 2) werde ich mich dennoch bei der ARGE melden (am 01.09) mit dem hinweis, daß ich keinesfalls arbeitsaähig bin 3) werde ich den antrag auf teilhabe am arbeitsleben beim rententverischerungträger entprechend der frist (21.09.09) stellen...so richtig?

wo kann ich einen ansprechpartner für diesen antag finden, also diesen rehberater?

gibt es da einen link vielleicht?

liebe grüße joe

30.08.2009 20:25 • #11


Albarracin
Experte

30.08.2009 22:21 • #12


J
okay...ich versuche es mal zu ordnen...

krank bin ich seit dem 19.11. aus der lohnfortzahlung seit 30.12. entlassen seit 01.06, die ganze zeit durchgängig krankgeschrieben

die aufforderung zur teilnahme am arbeitsleben liegt schon seit 6 wochen oder so bei mir vor, insofern sind es bis zum 21.09 durchaus diese 10 wochen frist

die meldung, daß daß krankengeld zunächst eingestellt werden soll erfogte in schriftform am 26.08, daß es quasi 5 tage später ausläuft...

eine weitere sache...ich habe eine einladung nach england für ein paar tage, jetzt ende september, anfang oktober...ich würde bei einem freund mitfahren, den ich seit jahren sehr gut kenne, wir wollen zu einem anderen freund, der dort lebt

das ist seit langem mal wieder eine sache auf die ich mich freuen könnte, ich werde mit der ärtziun darüber sprechen vor allem im hinlbick, daß ich nciht gerade in der zeit zu irgendwelchen terminen zitiert werde

könnte man sowas generell berücksichtigen oder gibt es dafür keinen raum?

30.08.2009 23:26 • #13


Albarracin
Experte

31.08.2009 16:12 • #14


J
hallo wolfgang...

heute war ich bei der ärtzin, sie hat in meinem beisein das schriftstück diktiert, was ich von ihr zugeschickt bekomme, um dann den widerspruch einzureichen. sie steht also voll auf meiner seite. sie hält mich weder für arbeits/- noch rehafähig und ob und wann dies dann eintreten könnte sei vom verlauf meiner therapie abhängig...

von einem antrag auf schwerbehinderung rät sie ab, sie meint, ich würde nicht genug bekommen

-- den widerspruch werde ich also innerhalb der 4 wochen-frist einreichen, von der geschichte mit dem wegfahren hat sie mir abgeraten, nicht weil es verboten sei, sondern mich unglaubwürdig machen würde (auch wenn sie es nicht so sieht)

morgen früh muß ich zur ARGE...ich habe heute mit denen gesprochen und die meinten, daß ich lediglich anspruch auf ALG II (hartz 4) hätte, eben weil ich dem arbeitsmarkt nicht zu verfügung stünde

ich muß ja auch deshalb zur ARGE um weiter krankenversichert zu bleiben, oder????

ich denke auch, obwohl ich theoretisch anspruch auf ALG 1 hätte, wenn ich mich gesund schreiben lassen würde, dann natürlich abspringt (vielleicht spekuliert ja die Krankenkasse auch auf diesen fehler von mir)

daraufhin habe ich mir die rechtliche situation angeschaut und leider würde meine private BU, wenn ich sie bekäme, voll angerechnet werden (nein, ich habe dem amt dazu NICHTS gesagt und werde dies auch nicht tun...erstmal...)


grundsätzlich bin ich also am umschwenken und überlegen, ob ich nciht doch einen antrag auf EU stellen soll, denn hierauf würde meine BU nicht angerechnet werden

01.09.2009 00:24 • #15


Albarracin
Experte

01.09.2009 08:17 • #16


J
guten morgen!

ich habe kurzfristig einen termin beim rentenversicherungsträger bekommen, da werde ich jetzt einen antrag auf EU stellen, ich habe beim DRV auch angefragt, ob ich desweiteren dann den antrag auf teilhabe am arbeitsleben stellen muß und die meinten, daß eines[b][/b] davon genügen würde ( klingt zumindest logisch)

meine ärztin weiß jetzt noch nichts darüber, aber prinzipiell bin ich nach ihrer meinung weiterhin krank und auch nicht reha-fähig, und ob ich dies würde, hinge von meiner therapie ab...

insofern, und so werde ich ihr das auch begründen, werde ich vorsichtshalber den rentenantrag stellen, um nicht ins hartz-4 netz zu fallen. zum anderen untermauert es meine glaubwürdigkeit bei der kasse ( auch wenn es juristisch keine rolle spielen mag)...unabhängig vom ganzen könnte ich lt ARGE jederzeit den antrag auf ALG2 stellen, daß sei unabhängig vom rentenantrag

krankenversichert bin ich ab dem tag der rentenantragsstellung, da habe ich auch nachgefragt,(ARGE und DRV) über den DRV

ich werde jetzt abgeholt, ich erzähle später, wie es weitergelaufen ist

lg

01.09.2009 08:39 • #17


J
guten morgen !

ich war gestern also beim rentenversicherungsträger und habe einen rentenantrag auf EU gestellt. der sachbearbeiter war einer der besseren sorte ein mann ende 50 und ich fühlte mich zwar sauschlecht, weil es schon sehr komisch ist, in meinem alter so einen antrag zu stellen, aber besser als HARTZ 4. allerdings sind mir am ende des termins dann doch die tränen gekommen.eben weil ich es als sehr hart empfand. ich war gestern ziemlich platt davon, heute geht es schon wieder etwas besser im vergleich dazu

auf jeden fall bin ich seit gestern als antragssteller auch weiterhin sozialversichert, wäre es aber eh für 4 weitere wochen bei der Krankenkasse gewesen

auf die frage ob ich dennoch die teilhabe am arbeitsleben stellen müßte konnte er mir wirklich keine zuverlässige auskunft geben, er meinte ich solle mich da besser nochmal schlau machen. alles in allem war eer verständnisvoll- und das war nicht diese aufgesetzte service-freundlichkeit...gut das zählt nicht, aber ich wollte es nur erwähnen

den widerspruch bei der Krankenkasse werde ich innerhalb von 4 wochen stellen, sobald ich den arztbericht hier habe, der meine weitere Arbeitsunfähigkeit belegt

lg

02.09.2009 09:09 • #18


J
update: ich habe ja am 01.09 den rentenantrag gestellt und HEUTE schon eine vorladung für eine untersuchung am 16.09 bei einem von denen ausgewählten psychiater/neurologen..

frage: ist es üblich, daß sie SO SCHNELL sind?

08.09.2009 10:58 • #19


M
Hallo Joe30,

das ging wirklich sehr schnell. Aber sei froh, denn die Warterei kann ganz
schön an die Substanz gehen.

Schöne Grüße
mag

08.09.2009 14:24 • #20


J
naja, froh bin ich weniger, ich denke, daß die rentenversicherung das mit absicht so früh legt, um möglichst schnell ablehnen zu können...

hört sich verrückt an, aber inzwischen sehe ich echt nur noch das negative...

bei der privaten BU habe ich auch angerufen, die meinen, es läge bereits auf dem tisch und ich würde in nächster zeit eine art zwischenmeldung bekommen

08.09.2009 23:07 • #21


J
update:

habe eben mit der gesetzlichen Krankenkasse gesprochen bzgl meiner teilhabe am arbeitsleben, die sei durch meinen rentenantrag vom tisch und die frist gewahrt.

jetzt muß ich nur noch den widerspruch hinschicken, sodaß die kasse den beim MDK vorlegen kann

09.09.2009 10:45 • #22


J
ich war gestern bei dem gutachter der DRV. er war nicht der typische bornierte gutachter so wie man sich ihn vorstellt, sondern so wie meine ärtzin ihn beschrieb...ein wirklich verständnisvoller typ, der letztlich noch im interesse des menschen handelt. meine chancen auf eine vorläufige berentung (voll) stehen wirklich sehr gut...

ich begründete dies mit meinen vielen baustellen, die ich abzuarbeiten habe, weshalb auch ein klinikaufenthalt derzeit mir nichts bringen würde.

ich würde vor november wahrscheinlich nichts hören meinte er am ende, aber sähe mich auch komplett arbeitsunfähig und unterstützt mein bestreben mit meinem therapeuten weiter zu arbeiten. er merkte allerdings an- und dies werde er auch schreiben, um meinen schlechten zustand zu untermauern, daß zb nach nem halben jahr therapie- sollte sie erfolglos sein- ein klinikaufenthalt dennoch empfehlenswert wäre

17.09.2009 09:18 • #23


J
update:

ich war am 16.09. zum termin, der ist ganz gut gelaufen und der arzt wird mich definitiv unterstützen, das krankengeld wird auch erstmal weitergezahlt...aber da fragte ich nochmal in nem anderen thread zu

07.10.2009 23:11 • #24


A


Hallo joe30,

x 4#25


M
Hallo Joe,
schade, dass du deine Geschichte nicht weiterdokumentiert hast.
Sie ist sehr interessant und ich hätte gerne das Ende gewußt....................vielleicht schreibst du nochmal.

24.01.2010 18:01 • #25

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