Lohnsteuerjahresausgleich - darf ich Rückzahlung behalten?

Galadriell
Hallo,

ich habe keine Beitrag im Forum darüber gefunden. Ich habe in 2010 ca. 8 Monate gearbeitet und hatte einen längeren Anfahrtsweg zum
Arbeitsplatz.
Leider verlor ich den Arbeitsplatz, und bekomme jetzt wieder ALG 2, da ich noch kein volles Jahr gearbeitet hatte.
Wenn ich jetzt meine Steuererklärung für 2010 mache, würde ich sicher etwas zurück bekommen. Wie muß ich mich der ARGE
gegenüber verhalten ? Darf ich die Rückzahlung behalten oder nicht ?

Vielen Dank schonmal für Hilfe

Galadriell

24.07.2011 09:00 • #1


M
Hallo Galadriell,

die Rückerstattung wird mit Sicherheit angerechnet bei ALG II, kann dir aber leider nichts Näheres dazu sagen.

Vielleicht findest du Näheres im Internet.

24.07.2011 09:22 • #2


A


Hallo Galadriell,

Lohnsteuerjahresausgleich - darf ich Rückzahlung behalten?

x 3#3


Galadriell
Hallo mag,

das hatte ich mir schon fast gedacht. Dann gibt das wieder eine elende Hin- und Herrechnerei und am Ende hab ich erstmal bis alles verrechnet ist nichts zum leben mit meinem Sohn. Dann lasse ich das gleich sein.
Im Netz habe ich nur widersprüchliches gefunden, das ist mir zu wage alles. Ich werde es lassen, bevor ich Schwierigkeiten bekomme weil ich mal wieder etwas falsch gemacht habe.

Danke schön mag

Viele Grüße
Galadriell

24.07.2011 09:42 • #3


M
Du könntest aber auch mal unverbindlich beim Finanzamt nachfragen. Vielleicht wissen die Rat. Die Mitarbeiter dort sind zur Beratung verpflichtet und machen das auch. Bei unserem Finanzamt habe ich bisher damit gute Erfahrungen gemacht . Bei uns geht das übrigens telefonisch.

24.07.2011 14:20 • #4


Steffi
Eine Steuerrückzahlung an Arbeitslosengeld-II-Empfänger zählt grundsätzlich als Einkommen und muss daher mit Leistungsansprüchen verrechnet werden. Allerdings darf die Behörde die Steuererstattung nicht als einmalige Einnahme werten, sondern muss die Summe über einen Zeitraum von zwölf Monaten als Einkommen verteilen, wie das Sozialgericht Münster entschied (Urteil vom 19. Juli 2006, AZ: S 3 AS 44/06).

Galadriell, hast Du denn eine Vorstellung von der Höhe der zu erwartenden Erstattung ?
Sollte diese nämlich beispielsweise die Höhe der monatlichen Bezüge der Arge übersteigen, wäre es sinnvoller, sich für diesen Zeitraum abzumelden und die Erstattung als Einkommen zu verbrauchen.

24.07.2011 15:58 • #5


Galadriell
Danke erstmal. :)

Ich werde morgen mal beim Finanzamt anrufen und mich erkundigen.
Ich bin mir nicht sicher, ich gehe mal davon aus das es in etwa die Höhe eines monatlichen Einkommens der ARGE nicht übersteigen wird. Ich denke ich serde es dann nicht einreichen, da mir der ganze Aufwand zu hoch ist, am Ende läuft dann wieder was falsch und schon stehe ich ohne Geld da, das kann ich mir nicht erlauben mit Kind.

Viele Grüße
Galadriell

24.07.2011 20:01 • #6

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