MDK Termin und evtl. Zweitbegutachtung - wer kennt das?

S
Hallo,

heute war jemand von MDK bei uns. Der Termin ist an sich schlecht verlaufen. Nun haben meine Mutter und ich schon die Befürchtung, dass mir die erste Pflegestufe gestrichen wird. Dabei bin ich schon pflegebedürftig, vor allen Dingen wegen den Therapien und den Arzttermine die ich habe und zu denen ich von meiner Mutter immer hingefahren werden muss. Ich kann aus psychischen Gründen nicht selbst Auto fahren. Wir möchten jetzt erstmal den Bescheid der Krankenkasse abwarten und im Anschluss ggf. Widerspruch einlegen.

Wer hat Erfahrungen mit einem Widerspruch und einer Zweitbegutachtung gemacht und kann mir davon berichten ?

Würde mich auf Antwort freuen.

LG,
Seelenpein

30.11.2011 17:46 • #1


S
Ich kopiere dir mal die Voraussetzungen für Pflegestufen. Viele wissen nicht, welche Voraussetzungen dazu vorliegen müssen.


Voraussetzungen und Leistungen für die Pflegestufen I - III

Pflegestufe I

Voraussetzungen:

Bei Pflegestufe I muss eine erhebliche Pflegebedürftigkeit gem. SGB XI § 15 vorliegen:

mind. 1x täglich bei mind. 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder der Mobilität
es sind zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
(wöchentliche Zeitaufwand der Pflegeperson mind. 1,5 Std./Tag im Durchschnitt).
Für die Pflegestufe I ist somit Voraussetzung, dass Personen, bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1x täglich der Hilfe angewiesen sind und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 90 Minuten täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.

Leistungen in der Pflegestufe I:

Sachleistung gem. SGB XI § 36 :
bis zu ..... Euro monatlich für Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte (Sozialstationen oder soziale Dienste)

Geldleistung gem. SGB XI § 37 :
in Höhe von ..... Euro monatlich als Pflegegeld für pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn, wenn diese die nötige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.

Pflegestufe II

Voraussetzungen:

Bei Pflegestufe II muss Schwerpflegebedürftigkeit gem. SGB XI § 15 vorliegen

mind. 3x täglich bei der Körperpflege, Ernährung oder der Mobilität
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
wöchentliche Zeitaufwand der Pflegeperson mind. 3 Std./Tag im Durchschnitt

Für die Pflegestufe II ist somit Voraussetzung, dass Personen, bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3x täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 3 Stunden täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.

Hinweis: Pflegebedürftige Personen ab der Pflegestufe II erhalten vom Versorgungsamt das Merkzeichen H für Hilflosigkeit im Schwerbehindertenausweis .
Leistungen in der Pflegestufe II:

Sachleistung gem. SGB XI § 36 .:
.... Euro monatlich für Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte (Sozialstationen oder soziale Dienste) .

Geldleistung gem. SGB XI § 37 :
....... Euro monatlich als Pflegegeld für pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn, wenn diese die nötige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden).

Pflegestufe III

Voraussetzungen:

Bei Pflegestufe III muss Schwerstpflegebedürftigkeit gem. SGB XI § 15 gegeben sein.

jeder Zeit muss eine Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein (Tag und Nacht)
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
wöchentliche Zeitaufwand der Pflegeperson mind. 5 Std./Tag im Durchschnitt

Für die Pflegestufe III ist somit Voraussetzung, dass Personen, bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 5 Stunden täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.
Leistungen:

Sachleistung gem. SGB XI § 36 :
bis zu ...... Euro monatlich für Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte (Sozialstationen oder soziale Dienste)
In Härtefällen kann die Sachleistung bis zu .... Euro betragen.

Geldleistung gem. SGB XI § 37 :
.... Euro monatlich als Pflegegeld für pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn, wenn diese die nötige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.

Es geht immer um den Zeitaufwand bei alltäglichen Verrichtungen, nicht aber um Fahrten zum Arzt etc.

Viel Glück.

Serafina

30.11.2011 19:14 • #2


A


Hallo Seelenpein,

MDK Termin und evtl. Zweitbegutachtung - wer kennt das?

x 3#3


M
Hallo Seelenpein,
Zitat:
dass mir die erste Pflegestufe gestrichen wird
du schreibst hier die erste Pflegestufe, meinst du damit Pflegestufe I.

Übrigens, Fahrten zu Therapien und Arztbesuchen haben nichts mit der Pflegestufe zu tun, sondern Fahrten werden nach dem Grad der Schwerbehinderung (glaube ab 80 % aG) von der Krankenkasse bewilligt. Wenn du in Begleitung fahren musst, ist das Merkzeichen B noch erforderlich.

Welchen Grad der Schwerbehinderung hast du anerkannt bekommen ? Dann kann ich dir eventuell noch etwas dazu schreiben.

30.11.2011 19:18 • #3


S
Hallo,

ich weiß aber von einem Lippen, Kiefer Gaumenspalten Forum, dass man durchaus die Arztfahrten usw. für die Pflegestufe angerechnet bekommt, wenn man z.B. eine Gaumenspalte hat und die liegt nun mal bei mir vor. Ich habe mich ja in einem guten Fachforum extra dafür erkundigt und die Leute dort kennen sich auch aus. Ich werde mir mal später die Mühe machen und mal den Link zu dem Thema aus dem Forum hier reinstellen. Ich war nämlich auch erst mal baff gewesen, denn dass wusste ich so überhaupt nicht. Ich dachte auch, dass es primär nur um Körperpflege usw. ankommt.

Hier ist der Beitrag aus dem LKGS Forum, in dem drin steht, dass auch die Fahrten angerechnet werden.

http://www.lkgs.net/showthread.php/13762-Pflegegeld

In der zweiten Antwort steht die Bestätigung der Anrechnung der Fahrzeiten drin.

Es liegt natürlich auch ein bestimmter körperlicher Pflegeaufwand vor, das ist schon unser Hauptanliegen.

Ich meine natürlich auch die Pflegestufe 1. Tut mir leid, wenn das nicht so ersichtlich aus meinem ersten Posting hervor ging.

Zitat:
Welchen Grad der Schwerbehinderung hast du anerkannt bekommen ? Dann kann ich dir eventuell noch etwas dazu schreiben.

Hm... dieser Grad wurde mir natürlich schon anerkannt, aber er interessiert mich nicht. Ich möchte auch keinen Behindertenausweis haben. Daran würde ich mich stören. Ich betrachte mich wegen meinen Problemen nicht als behindert, sondern eher als krank... Ich meine, ich wurde wegen meiner Probleme schon oft als behindert oder geistig behindert beschimpft, obwohl das nicht stimmt, deswegen auch die negative Haltung zur Sache. Das ist halt meine Einstellung.

LG,
Seelenpein

30.11.2011 20:15 • #4


M
Hallo Seelenpein,

Zitat:
Hier ist der Beitrag aus dem LKGS Forum, in dem drin steht, dass auch die Fahrten angerechnet werden.

ich würde das anders deuten, und zwar weil es sich hier um kleine Kinder handelt und mit Sicherheit auch der Schwerbehinderungsgrad zum Tragen kommt.

Zitat:
Hm... dieser Grad wurde mir natürlich schon anerkannt, aber er interessiert mich nicht. Ich möchte auch keinen Behindertenausweis haben. Daran würde ich mich stören. Ich betrachte mich wegen meinen Problemen nicht als behindert, sondern eher als krank... Ich meine, ich wurde wegen meiner Probleme schon oft als behindert oder geistig behindert beschimpft, obwohl das nicht stimmt, deswegen auch die negative Haltung zur Sache. Das ist halt meine Einstellung.
Sei mir bitte nicht böse, aber keiner möchte so gerne einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt bekommen.

Der Schwerbehindertengrad bzw. Ausweis ist ja gerade dafür da, dass man sich damit das Leben als Kranker erleichtern kann. Ich verstehe das aber bei dir leider so, dass du nur den Nutzen haben willst, aber keinen Schwerbehindertenantrag stellen möchtest. Das wird leider nicht funktionieren.

30.11.2011 20:41 • #5

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