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Janny
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Hallo ihr Lieben!
Ich hab zuerst mal eine grundsätzliche Frage. Ich hab als Arbeitnehmerin ja Anspruch auf sechs Wochen Gehaltsfortzahlung gehabt. Diese sind seit Ende Dezember um, d.h. ich komme ins Krankentagegeld. Während der sechs Wochen ruht ja der Anspruch, da der AG ja fortzahlt. Da ich nicht damit gerechnet hab solange krank zu sein, hab ich die Arbeitsunfähigkeit erst nach drei oder vier Wochen an die TK gesendet. Heute habe ich endlich mal eine Rückmeldung der TK bekommen. Darin steht, dass man binnen einer Woche melden muss, da der Anspruch sonst ruht. Da ich ja aber erst nach sechs Wochen KT bekomme, muss ich mir da ja keine Sorgen machen oder? Die Leistung müsste dann doch ab dem 44. Tag ganz normal anfallen oder verstehe ich das falsch? Die TK bietet auf ihrer Seite keine konkrete Info dazu, man findet diese Frist nur unter dem Kapitel Ruhen. Als nicht Sozialversicherungsfachangestellte kommt ja da auch keiner drauf, da mal reinzugucken.
Ich würd auch gern wissen, ob das KT auch halbmonatlich gezahlt werden kann. Mein Gehalt beziehe ich immer schon zum 15. eines Monats, daher gehen alle großen Posten auch da schon ab. Sonst müsste ich eine Lösung finden, diese 14 Tage zu überbrücken.
Zum Schluß noch eine Frage zum Thema MDK. Ab wann sendet einen die Krankenkasse da hin? Kann es passieren, dass die Krankenkasse eine weitere AU-Bescheinigung durch einen Facharzt (z.B. den Neurologen) verlangt? Ich habe schon gehört, dass es bei längerfristiger Krankschreibung durch den Hausarzt da Probleme geben kann.
Besten Dank schon mal vorab und liebe Grüße,
Janine
Ich hab zuerst mal eine grundsätzliche Frage. Ich hab als Arbeitnehmerin ja Anspruch auf sechs Wochen Gehaltsfortzahlung gehabt. Diese sind seit Ende Dezember um, d.h. ich komme ins Krankentagegeld. Während der sechs Wochen ruht ja der Anspruch, da der AG ja fortzahlt. Da ich nicht damit gerechnet hab solange krank zu sein, hab ich die Arbeitsunfähigkeit erst nach drei oder vier Wochen an die TK gesendet. Heute habe ich endlich mal eine Rückmeldung der TK bekommen. Darin steht, dass man binnen einer Woche melden muss, da der Anspruch sonst ruht. Da ich ja aber erst nach sechs Wochen KT bekomme, muss ich mir da ja keine Sorgen machen oder? Die Leistung müsste dann doch ab dem 44. Tag ganz normal anfallen oder verstehe ich das falsch? Die TK bietet auf ihrer Seite keine konkrete Info dazu, man findet diese Frist nur unter dem Kapitel Ruhen. Als nicht Sozialversicherungsfachangestellte kommt ja da auch keiner drauf, da mal reinzugucken.
Ich würd auch gern wissen, ob das KT auch halbmonatlich gezahlt werden kann. Mein Gehalt beziehe ich immer schon zum 15. eines Monats, daher gehen alle großen Posten auch da schon ab. Sonst müsste ich eine Lösung finden, diese 14 Tage zu überbrücken.
Zum Schluß noch eine Frage zum Thema MDK. Ab wann sendet einen die Krankenkasse da hin? Kann es passieren, dass die Krankenkasse eine weitere AU-Bescheinigung durch einen Facharzt (z.B. den Neurologen) verlangt? Ich habe schon gehört, dass es bei längerfristiger Krankschreibung durch den Hausarzt da Probleme geben kann.
Besten Dank schon mal vorab und liebe Grüße,
Janine