
Mabaja
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jap, ich war menschlich enttäuscht, weil die Berufsbegleiterin meine wichtigste Zeugin ist. Wenn die Staatsanwaltschaft jedoch eine Vernehmung anordnet, wird sie sich der Aussage nicht entziehen können.
Ich bin momentan nicht krankgeschrieben, sondern freigestellt unter Fortzahlung der Bezüge. Nach Abbruch der Abordnung stellte ich meinem Arbeitgeber meine Arbeitsleistung zur Verfügung, aber die Arbeitsleistung wird von ihm nicht abgefordert, weil ich zu meinem alten Chef zurückkehren müsste. Es müsste von der Personalstelle erst ein neuer Arbeitsplatz bei einem neuen Arbeitgeber gefunden werden. Das geht jedoch erst, wenn ich gesundheitlich in der Lage sein werde, eine Reha in einer Klinik für Psychotherapie zu versuchen und die Reha erfolgreich ist.
Sollte die Reha nicht erfolgreich sein, droht mir allerdings Dienstunfähigkeit bzw. Ruhestand, was einen erheblichen finanziellen Schaden bedeuten könnte.
Liebe Grüße,
Julienne