Der Arbeitsrechtler hatte es abgelehnt, mich bei einer Schmerzensgeldklage zu vertreten. Seine Argumentation:
- es könnte mir schaden, die ganze Sache noch einmal aufzurollen
- es wäre sehr kostspielig (bei seinem Stundenlohn von 250 Euro)
- das Gericht werde die Klage vermutlich mit der Begründung abweisen, dass ja jetzt Ruhe wäre: Vorgesetzter und ich werden uns, aufgrund meines Ruhestandes, nie mehr begegnen
- mein ehemaliger Arbeitgeber könnte zickig reagieren und mich mit Nachuntersuchungen trietzen
- es werde keine Klärung geben
Auf meinen Einwand, dass doch verhindert werden müsse, dass dieser Vorgesetzte noch weitere Mitarbeiter dienstunfähig mobbt, entgegnete er: Sie sind nicht der Anwalt für Ihre Kollegen! Denken Sie an sich und Ihre Gesundheit!
Da ich zusehends verstummte, bemerkte er sicherlich, dass mich das alles weder tröstete noch befriedigte. Schlussendlich schlug er mir vor, selbst Briefe zu schreiben - vielleicht würde ich ja doch noch erreichen, dass sich etwas bewegt.
Ja, ich werde auf jeden Fall Briefe an die Beteiligten schreiben. Es werden ne Menge Briefe sein, mindestens zwölf - von der Kollegin, die alles einleitete, bis zum Staatsrat. Einen Brief nach dem anderen werde ich verfassen. Absenden werde ich alle am selben Tag, damit niemand vorgewarnt sein kann. Zu einem klärenden Gespräch war nie jemand bereit. Nun kläre ich die Beteiligten über meine Sicht der Vorfälle und die angerichteten Schäden auf. Das ist es ja auch, warum ich um ein klärendes Gespräch kämpfte: Ich wollte ein einziges Mal gehört werden.
Die Verjährungsfrist für eine Strafanzeige oder Schmerzensgeldklage ist noch nicht abgelaufen.
12.08.2019 21:27 •
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