K
Kürsche
Hallo Wolfgang, Du hattest uns freundlicherweise diese Infos in Bezug auf Schwerbehinderung und dem Umgang mit bzw. des AGs hiermit zur Verfügung gestellt:
@Albarracin
und
Meine Frage nun: Wenn in einer Stellenausschreibung, wie es im Öffentlichen Dienst ja meistens der Fall ist, nun Folgendes steht:
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
[. ]
für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis
Kommt dies dann einer ausdrücklichen Nachfrage im oben genannten Sinne gleich?
Ich erinnere mich an ein Vorstellungsgespräch im Öffentlichen Dienst (im Übrigen das härteste, das ich in meiner ganzen beruflichen Laufbahn erlebt habe), an dem ein Mitarbeiter der Schwerbehindertenvertretung anwesend war. Er fragte nur, ob ich schwerbehindert sei, was ich verneinte, und dann stand er das weitere zweieinhalbstündige Gespräch wortlos durch.
Dass das eine ausdrückliche Nachfrage war, ist einigermaßen unzweideutig. Aber wie sieht es im o.g. Kontext aus?
So etwas habe ich in der freien Wirtschaft noch nicht erlebt, was mich wundert. Mir stellt sich aber auch die Frage, ob der Öffentliche Dienst hier so sorgfältig ist, weil in vielen Fällen die gleiche Eignung, die zur Bevorzugung des schwerbehinderten potenziellen Mitarbeiters führt, nicht unbedingt so eindeutig wird beweisen können. Abschlüsse und Noten mit ihrer guten Vergleichbarkeit sind das eine, aber es gibt ja auch noch etliche andere Aspekte, die auf eine Eignung einzahlen (können). Und die Ausgleichsabgabe für Nichterreichung der Schwerbehindertenquote wird niemanden wirklich interessieren, oder? Auch hier: In der freien Wirtschaft zumindest interessiert das nicht.
@Albarracin
Zitat:Es gibt keine Pflicht zur unaufgeforderten Offenbarung eines GdB.
und
Zitat:Das BAG hat mittlerweile entschieden, das ein schwerbehinderter/gleichgestellter Arbeitnehmer auf ausdrückliche Nachfrage des Arbeitgebers seinen Status offenbaren muß, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate besteht.
Meine Frage nun: Wenn in einer Stellenausschreibung, wie es im Öffentlichen Dienst ja meistens der Fall ist, nun Folgendes steht:
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
[. ]
für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis
Kommt dies dann einer ausdrücklichen Nachfrage im oben genannten Sinne gleich?
Ich erinnere mich an ein Vorstellungsgespräch im Öffentlichen Dienst (im Übrigen das härteste, das ich in meiner ganzen beruflichen Laufbahn erlebt habe), an dem ein Mitarbeiter der Schwerbehindertenvertretung anwesend war. Er fragte nur, ob ich schwerbehindert sei, was ich verneinte, und dann stand er das weitere zweieinhalbstündige Gespräch wortlos durch.
Dass das eine ausdrückliche Nachfrage war, ist einigermaßen unzweideutig. Aber wie sieht es im o.g. Kontext aus?
So etwas habe ich in der freien Wirtschaft noch nicht erlebt, was mich wundert. Mir stellt sich aber auch die Frage, ob der Öffentliche Dienst hier so sorgfältig ist, weil in vielen Fällen die gleiche Eignung, die zur Bevorzugung des schwerbehinderten potenziellen Mitarbeiters führt, nicht unbedingt so eindeutig wird beweisen können. Abschlüsse und Noten mit ihrer guten Vergleichbarkeit sind das eine, aber es gibt ja auch noch etliche andere Aspekte, die auf eine Eignung einzahlen (können). Und die Ausgleichsabgabe für Nichterreichung der Schwerbehindertenquote wird niemanden wirklich interessieren, oder? Auch hier: In der freien Wirtschaft zumindest interessiert das nicht.