Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nach Aussteuerung?

S
Hallo liebes Form,

wie ist das jetzt eigentlich

Ich bin ja nun von meiner Krankenkasse ausgesteuert worden, bekomme ALG1 und bin bis auf weiteres Arbeitsunfähigkeit.

Die AA benötigt von mir bzw. von meinem Arzt kein Nachweis über das Fortbestehen meiner Arbeitsunfähigkeit, aber wie ist das mit der Krankenkasse??
Muss ich dort nach meiner Aussteuerung der Krankenkasse nachweisen, dass ich weiterhin bis auf weiteres Arbeitsunfähigkeit bin?

Lieben Gruß
Strand

11.05.2009 11:39 • #1


A
Also: ich hatte auch eine Arbeitsunfähigkeit dabei als ich zum Arbeitsamt ging,
keiner wollte die haben.

Ich mache es so, dass ich mir vom Arzt weiterhin ne Arbeitsunfähigkeit geben lasse und
sie hier zuhause habe, FALLS jemand die sehen will.

Mich interessiert diese Frage auch, daher bin ich auf Antwort gespannt.

Liebe Grüße, Alannis

11.05.2009 13:19 • #2


A


Hallo Strand,

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nach Aussteuerung?

x 3#3


E
Hallo!

Alannis ich mach es genauso wie du. Vom AA wollte keiner die Krankschreibung haben. Ich kopier das Attest und schick die Kopie an meinen AG. Das Original behalt ich für den Fall der Fälle.

Gruß
Eini

11.05.2009 17:24 • #3


T
Hallo Miteinander....

das Arbeitsamt bei mir will auch keine Arbeitsunfähigkeit...
bei einem anderen Krankheitsbild wollen sie dann schon eine Arbeitsunfähigkeit - weil dann auch wieder Krankengeld gezahlt wird.

Habe mit meiner Krankenkasse gesprochen, sie freuen sich wenn ich ihnen die Arbeitsunfähigkeit zusende, dann brauchen sie nicht nachtelefonieren.
Das Original schicke ich meinem Arbeitgeber (hab es so tel. abgeklärt).

Diese Arbeitsunfähigkeit`s alles Sonderregelungen.

So muss nun niemand nachfragen.....(Krankenkasse, Arbeitgeber etc.)

Wir sind Sonderfälle ....lacht....

Nein es ist einfach nur kompliziert in unserem Staat.

Lieb drückers
tascana

11.05.2009 17:45 • #4


S
Hallo
vielen Dank für Eure Antworten!

Also ist es nicht zwingend, dass die Krankenkasse ein Nachweis über die weitere Arbeitsunfähigkeit erhält?
Melden die sich dann eigenständig bei meinem Arzt und erkundigen sich?

Bekommt Ihr denn wieder den gelben Schein als Krankmeldung die Ihr Euch aufhebt für den Fall der Fälle?

Lieben Gruß
Strand

11.05.2009 18:22 • #5


A
JA, ich bekomm wieder den gelben Schein, den ich für den Fall der Fälle aufbewahre!

11.05.2009 18:32 • #6


Albarracin
Experte

12.05.2009 17:23 • #7


S
Hallo Wolfgang
schön, dass Du wieder hier bist

Danke für Deine Info.!

Lieben Gruß
Strand

13.05.2009 08:59 • #8


M
Hallo,

ich werde im August ausgesteuert und mein EU Rentenantrag läuft.
Vor ein paar Tagen hat meine Krankenkasse angerufen und mir gesagt, dass ich demnächst die Bescheinigung bekomme für die AA und ich sollte weiterhin der Krankenkasse meine Krankmeldung schicken!
Ich frage mich jetzt auch, was das auf sich hat. Entweder ich habe bis dahin einen Rentenbescheid, oder bin bei der AA gemeldet, das bekommt die Krankenkasse doch mit! Also warum dann diese Anforderung der Krankmeldung?

23.06.2010 15:54 • #9


A


Hallo Strand,

x 4#10


S
Hallo Maja,

warum Deine Krankenkasse eine Krankmeldung von Dir möchte kann ich Dir leider
auch nicht beantworten aber frag doch einfach mal bei Deiner Krankenkasse nach warum sie die haben wollen.

Viele Grüße
Strand

24.06.2010 18:34 • #10

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