Hallo Nogua!
Ich habe eine zeitlang 2 Job's gehabt. Der Hauptjob war im KH mit 75% in der Nachtwache, ich habe mich damals auch im KH beworben, ich wollte also auf 100% austocken, die hatten damals keine Kapazitäten frei, also habe ich mir mit Genehmigung des 1.AG einen Zusatzjob mit 25% bei der häuslichen Pflege gesucht.
Es ist so, daß es nicht einfach ist 2 AG unter einen Hut zu bringen, vorallem weil beide eben auch auf die Wochenendarbeit gepocht haben und ich dann teilweise jedes WE im Monat gearbeitet habe und bei mir war es in gewissem Sinn noch einfach, weil ich mit 75% in der NW ca 10 Nächte im Monat gearbeitet habe.
Was die rechtliche Seite betrifft, da war es so, daß bis zum 25. des laufenden Monats der Dienstplan verbindlich stehen muß! wenn der klar war, dann habe ich bei der 2.Stelle die Tage durchgegeben, wo ich arbeiten kann.
Der AG kann normalerweise nicht von dir verlangen, daß Du in deiner Freizeit ständig abruf bereit sein mußt, außer Du hast eine Rufbereitschaft, dann kannst Du natürlich in dieser Zeit keinen Zweitjob ausführen.
Es war bei mir dann schon so, daß ich öfters sagen mußte, wenn mal wieder der Anruf kam, kannst Du einspringen, es ist jemand ausgefallen, aber das war im laufenden Monat, meine Stunden waren festgelegt und wenn ich dann beim 2.AG Dienst hatte, dann konnte ich nicht einspringen.
Nach 9 Monaten wurde mir dann angeboten, die 25% im KH zu arbeiten, also auf 100% aufzustocken und ich war ehrlich gesagt nicht traurig.
Es ist aber schon so, wenn dein Dienstplan ab 25. für den nächsten Monat steht, dann kannst Du über die andere Zeit verfügen unter der Voraussetzung, daß dein AG mit dem 2. job einverstanden war und Du nicht in irgendeiner Form Bereitschafts-oder Rufbereitschaft hast.
Wenn deine vorgeschriebene Zeit im Dienstplan verplant ist, dann mußt Du in deiner Freizeit nicht zu Hause sitzen und warten, daß dein AG anruft und dich zur Zusatzstunden verpflichten will, man hat das Recht zu sagen: Tut mit leid, aber da bin ich bei meinem 2. Job eigeplant oder auch: ich habe an diesem WE etwas privates vor.
Ich weiß, daß es immer noch KH (AG) gibt, die der Ansicht sind, man muß 31Tage im Monat, Tag und Nacht zur Verfügung stehen, aber ganz so ist es nicht.
21.08.2010 23:28 •
#6