Neuer Arbeitsplatz, aber zusätzlich Nebenjob. Meine Rechte?

Nogua
Hallo, ich habe eine Frage zu meinen Rechten als Arbeitnehmerin. Vorgestern hatte ich ein Vorstellungsgespräch. Es wurde mir mitgeteilt, dass dieser Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber (Teilzeit, 20 Std) zwar erlauben würde, dass ich noch einen anderen Job mache, ich jedoch erreichbar sein müsse an den Tagen die ich nicht beim Hauptarbeitgeber arbeite und kein Recht hätte dann zu sagen, dass ich nicht arbeiten könne, weil ich in meinem anderen Job arbeite. Ist das so richtig??? Ich hoffe ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt...Die Teilzeitstelle wäre im Pflegebereich.
Es wäre ganz toll, wenn dazu jemand etwas wüßte. Vielen Dank schon mal . So oder so

21.08.2010 18:44 • #1


T
also ob es richtig ist, weiß ich nicht, auf jeden fall war es bei mir genauso!
ich hatte einen schriftlich bewilligten minijob, aber meine hauptarbeitsstelle ging vor!!
war auch in der pflege, der hauptjob!

wahrscheinlich wird es so gehandhabt und es ist kein rechtsbruch!
aber ich weiß es nicht genau!

liebe grüße
tinerl

21.08.2010 20:55 • #2


A


Hallo Nogua,

Neuer Arbeitsplatz, aber zusätzlich Nebenjob. Meine Rechte?

x 3#3


M
Hallo Nogua,

ich kann dir nichts zu deinen Rechten als Arbeitnehmer sagen. Aber logisch ist doch, wenn du auf einen AV mit Abrufbarkeit eingehst, wird es doch Probleme geben, wenn du bei der Abrufbarkeit nicht erscheinst.

Es ist doch so, wenn man einen AV eingeht und weiß von vorneherein, dass man diesen wahrscheinlich nicht voll erfüllen kann, kann das für dich Konsequenzen haben, z.B. in Form einer Kündigung und dann ALG-Bezug. Das bringt mit Sicherheit Probleme.

21.08.2010 20:57 • #3


S
Wenn ein Arbeitnehmer einen Nebenjob ausüben möchte, dann braucht er die Gnehmigung des AG.

Dieser darf z.b. auch ablehnen, ohne dass der Arbeitnehmer etwas machen kann.

Und der AG kann die Genehmigung nach seinen Bedingungen erteilen. Ein Nebenjob darf z.b. nicht im Wettbewerb zu der Hauptarbeit stehen. Übt z.b. ein Versicherungsangestellter nebenbei eine Tätigkeit bei einer anderen Versicherung aus, so ist das nicht erlaubt, da die beiden Unternehmen im Wettbewerb zueinander stehen.

Ein Nebenjob darf zudem der Hauptarbeitsstelle zeitlich nicht im Wege stehen. Wenn Du einen Vertrag hast, wo Du an bestimmten Tagen abrufbar sein musst, dann musst Du dafür sorgen, dass Du es auch bist. Wenn Du das sicher stellen kannst, dann ist es kein Problem.
Wenn nicht, dann kann es tatsächlich Konsequenzen für Dich haben.

21.08.2010 21:29 • #4


S
Hallo Nogua,
habe ich es richtig verstanden, dass dein neuer AG verlangt, auch in der Freizeit abrufbereit zu sein?
Bekommst du das auch vergütet?
Wenn nicht, ist es so nicht erlaubt!
Belese dich doch mal im Internet.
Dienstzeit ist das, was auf deinem Dienstplan steht.
Der Dienstplan ist für beide Seiten verbindlich und muss eingehalten werden.
Einspringen ist keine Pflicht, du kannst aber musst nicht.
Wenn du möchtest, suche ich dir den passenden Link dazu heraus.
Ich bin selber in der Pflege tätig und weiß, dass einige AG ( meiner allerdings nicht) versuchen ihre AN durch Druck auszunutzen.
Am besten trittst du einer Gewerkschaft bei, dann bist du auf der sicheren Seite.
Wenn du eine schriftliche Bestätigung deines AG hast, eine Nebentätigkeit auszuführen, dann kannst du es bedenkenlos machen.
Liebe Grüße,
Sanni

21.08.2010 22:49 • #5


J
Hallo Nogua!
Ich habe eine zeitlang 2 Job's gehabt. Der Hauptjob war im KH mit 75% in der Nachtwache, ich habe mich damals auch im KH beworben, ich wollte also auf 100% austocken, die hatten damals keine Kapazitäten frei, also habe ich mir mit Genehmigung des 1.AG einen Zusatzjob mit 25% bei der häuslichen Pflege gesucht.

Es ist so, daß es nicht einfach ist 2 AG unter einen Hut zu bringen, vorallem weil beide eben auch auf die Wochenendarbeit gepocht haben und ich dann teilweise jedes WE im Monat gearbeitet habe und bei mir war es in gewissem Sinn noch einfach, weil ich mit 75% in der NW ca 10 Nächte im Monat gearbeitet habe.

Was die rechtliche Seite betrifft, da war es so, daß bis zum 25. des laufenden Monats der Dienstplan verbindlich stehen muß! wenn der klar war, dann habe ich bei der 2.Stelle die Tage durchgegeben, wo ich arbeiten kann.
Der AG kann normalerweise nicht von dir verlangen, daß Du in deiner Freizeit ständig abruf bereit sein mußt, außer Du hast eine Rufbereitschaft, dann kannst Du natürlich in dieser Zeit keinen Zweitjob ausführen.

Es war bei mir dann schon so, daß ich öfters sagen mußte, wenn mal wieder der Anruf kam, kannst Du einspringen, es ist jemand ausgefallen, aber das war im laufenden Monat, meine Stunden waren festgelegt und wenn ich dann beim 2.AG Dienst hatte, dann konnte ich nicht einspringen.

Nach 9 Monaten wurde mir dann angeboten, die 25% im KH zu arbeiten, also auf 100% aufzustocken und ich war ehrlich gesagt nicht traurig.

Es ist aber schon so, wenn dein Dienstplan ab 25. für den nächsten Monat steht, dann kannst Du über die andere Zeit verfügen unter der Voraussetzung, daß dein AG mit dem 2. job einverstanden war und Du nicht in irgendeiner Form Bereitschafts-oder Rufbereitschaft hast.
Wenn deine vorgeschriebene Zeit im Dienstplan verplant ist, dann mußt Du in deiner Freizeit nicht zu Hause sitzen und warten, daß dein AG anruft und dich zur Zusatzstunden verpflichten will, man hat das Recht zu sagen: Tut mit leid, aber da bin ich bei meinem 2. Job eigeplant oder auch: ich habe an diesem WE etwas privates vor.
Ich weiß, daß es immer noch KH (AG) gibt, die der Ansicht sind, man muß 31Tage im Monat, Tag und Nacht zur Verfügung stehen, aber ganz so ist es nicht.

21.08.2010 23:28 • #6


M
Nein, ganz so ist es nicht.
Unsere Angestellten bekommen Arbeitsverträge in denen festgehalten ist, in welchem Umfang sie bei Bedarf Überstunden zu leisten haben. Nebenjobs sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bei unseren Mitarbeitern handelt es sich um Kraftfahrer und die dürfen natürlich nicht bei der Konkurrenz arbeiten. Als Fahrer können sie sowieso kaum nebenberuflich tätig werden, da es strenge gesetzliche Regelungen gibt, was die Fahrzeiten und Ruhezeiten angeht.

Wir versuchen auch immer, Dienstplanänderungen so früh wie möglich mit ihnen zu besprechen. Nur bei Ausfällen durch Krankheit ist das nicht immer möglich. Und wenn der eine oder andere mal nicht einspringen kann (ganz egal aus welchem Grund - das müssen die uns auch gar nicht erklären), ist das auch kein Drama. Es hat ja jeder auch ein Privatleben. Aber wenn das häufig vorkommt (den Fall hatten wir schon - da wurde 15 Min. vor Arbeitsantritt noch schnell abgesagt und zwar ziemlich regelmäßig und meist an den Wochenenden), also ganz ehrlich, dann sucht man sich als Arbeitgeber ganz schnell jemand anderes. Ist leider so

22.08.2010 06:56 • #7


Nogua
Ich bin überwältigt ob der Vielzahl an Antworten und es hat mir sehr geholfen. Warte ich nun erst mal die zwei Probetage ab und achte dann darauf was im Vertrag festgelegt wird, wenn ich ihn denn bekomme. Rufbereitschaft...scheint nicht so erstrebenswert zu sein. Vielen Dank euch allen für eure Beiträge.

22.08.2010 14:36 • #8


S
Hallo Nogua,
ich wünsche dir viel Erfolg!

Hier noch ein Link zu der Rufbereitschaft in der Freizeit.
die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf

Und noch ein Zusatz zu den Nebentätigkeiten:

Nicht selten werden Teilzeitbeschäftigte in mehreren Beschäftigungsverhältnissen tätig sein.
Die Rechte und Pflichten aus diesen Beschäftigungsverhältnissen bestehen selbstständig nebeneinander.
Der Arbeitgeber kann seiner Arbeitskraft grundsätzlich nicht untersagen eine Nebentätigkeit aufzunehmen.
Ausdrücklich verboten ist es nur, dem Arbeitgeber in einem anderen Beschäftigungsverhältnis Konkurrenz zu machen (§ 60 Handgesetzbuch).
Quelle: BMAS-Rechtliche Situation der Teilzeitarbeit.

Liebe Grüße,
Sanni

22.08.2010 14:46 • #9


Nogua
Liebe Sanni, vielen Dank. Leider komme ich nicht auf die von dir angegebene Seite. Funktioniert derzeit irgendwie nicht. Ich probier es morgen noch mal. Nach meinem ersten Probetag im Altenheim.

22.08.2010 18:45 • #10


T
ich wünsche dir viel spaß an deinem ersten probetag und toi toi toi!!
tinerl

22.08.2010 21:47 • #11


Pyxidis
Hallo Nogua,

hier richtige Link von Sanni ist so

Viele Grüße
Scorpio

22.08.2010 21:53 • #12


Nogua
Super, danke- jetzt hat´s geklappt.

23.08.2010 15:18 • #13


S
Hallo Scorpio,
vielen Dank, da habe ich mich wohl verschrieben !

Hallo Nogua,
heute hast du ja deinen ersten Tag geschafft, hoffentlich verläuft er morgen ruhiger für dich!
Viel Glück und viele Grüße,
Sanni

23.08.2010 17:34 • #14


Nogua
Hallo, ich noch mal. Soll zum 15. September im Altenheim wo ich hospitiert habe(2Tage) anfangen. Ich werde langsam nervös, weil ich den Vertrag noch nicht gesehen und unterschrieben habe und weil ich meinen vorherigen Job zum 15. gekündigt habe.
Also auch die Krankenkasse dann nicht mehr bezahlt wird etc. Habe nun schon versucht meinen neuen AG zu erreichen.
Ist es normal, dass man den AV so kurz vor Arbeitsbeginn noch nicht bekommen hat?

09.09.2010 09:47 • #15


L
Hallo Nogua,

also ich habe immer erst gekündigt, wenn ich den neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben hatte!!

An deiner Stelle würde ich gleich heute noch beim neuen Arbeitgeber nachfragen, ob du den Arbeitsvertrag morgen bekommen kannst. Du musst doch auch erst prüfen ob auch die Dinge im Arbeitsvertrag stehen, die ihr (hoffentlich) mündlich besprochen habt?

Hast du sonst irgendwas Schriftliches vom neuen Arbeitgeber?

Gruß Leni

09.09.2010 12:52 • #16


Nogua
Hallo Leni, habe ja schon angerufen heute morgen, mir wurde gesagt, dass meine Nachfrage an ihn weitergeleitet würde. Ich habe nur mündliche Zusagen, nichts schriftliches. Werde wohl meinen Mut zusammennehmen müssen und versuchen, ihn jetzt noch mal zu erreichen. Er ist kein Mensch mit dem eine Kommunikation einfach wäre...Aber es drängt wirklich.

09.09.2010 13:15 • #17


Nogua
Bin nun seit 10 Tagen im Altenheim in der Pflege tätig. Heute hatte ich fast einen Nervenzusammenbruch. Habe Medikamente falsch verteilt. Meine Kollegin konnte noch schnell alles richten. Ich bin wirklich am Zweifeln ob ich das lange aushalten kann. Diese morgendliche Akkordarbeiten bis mir der Kopf schwirrt und ich mich nach 4 Stunden die ich in Schweiß gebadet hinter mich gebracht habe gar nicht mehr konzentrieren kann...Zu Hause bin ich zu nichts mehr zu gebrauchen, wenn ich nach 8 Stunden wieder da bin. Schaffe es nicht mal mehr meinen Kindern was Vernünftiges zu Essen zu kochen.
Vor nächstem Monat graut mir schon. Mindestens einmal muss ich 7 Tage ohne frei zu haben durchmachen. Wenn ich nur dran denke wird mir schon schwindelig. Ja, schwindelig ist mir auch ständig.

24.09.2010 18:34 • #18


A


Hallo Nogua,

x 4#19


M
Oje, das hört sich aber gar nicht gut an.
Hoffentlich steuerst du nicht auf einen Zusammenbruch zu.
Zieh bitte früh genug die Notbremse.

24.09.2010 18:49 • #19

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