Neuer Job - Angst zu versagen. Was kann ich tun?

M
Hallo!

Am Montag fange ich wieder an zu arbeiten. Nach fast 4 Jahren!!! Allerdings war ich nie wegen der Depression krank geschrieben, sondern ich war aufgrund einer schlechten Schwangerschaft nur zu Hause und danach 3 Jahre in Elternzeit.

Mein Arbeitgeber sagt also (schon vor einem Jahr, als die Depression noch nicht bekannt war), dass ich die Kündigung bei meiner Rückkehr bekomme. Mein Mann trennt sich Silvester von uns und zahlt keinen Trennungsunterhalt.

Habe mich also in einem guten Moment beworben und habe sofort eine Stelle (25 Stunden wöchentlich, 800,- € netto) bekommen. Mein neuer Chef wollte mich unbedingt. Keine Ahnung, wieso.

Jetzt könnte ich mich freuen: Ich stehe auf eigenen Beinen, bin nicht mehr von meinem Mann abhängig...

Und doch habe ich wahnsinnige Angst, den Anforderungen meines Chefs nicht gewachsen zu sein. Zu versagen. Job und Kind und Haushalt wieder nicht auf die Reihe zu kriegen.

Was kann ich gegen diese Angst tun?

Muss mein Chef eigentlich von der Depression erfahren?

30.07.2009 06:43 • #1


M
Ach ja, noch was:

Ich habe mich mit meinen alten Chefs geeinigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und eine Abfindung zu erhalten. (Auszahlung erst Januar 2010)

Doch meine Chefs wollen das Gehalt meiner neuen Stelle auf die Abfindung anrechnen. Geht das so einfach? Dürfen sie das?

30.07.2009 07:38 • #2


A


Hallo Muedmaus,

Neuer Job - Angst zu versagen. Was kann ich tun?

x 3#3


M
Hallo Muedmaus,

Zitat:
Habe mich also in einem guten Moment beworben und habe sofort eine Stelle (25 Stunden wöchentlich, 800,- € netto) bekommen. Mein neuer Chef wollte mich unbedingt. Keine Ahnung, wieso.
Du hast einiges mitgemacht, aber Deine Pechsträhne scheint vorbei zu sein. Du solltest nur noch positiv denken. Es muss Dich doch stolz machen, dass man Dich unbedingt einstellen wollte.

Zitat:
Und doch habe ich wahnsinnige Angst, den Anforderungen meines Chefs nicht gewachsen zu sein. Zu versagen
Dass Du Angst hast, ist doch ganz normal. Aber Du wirst sehen, dass Du den Anforderungen gewachsen sein wirst und diese Auffassung scheint auch Dein neuer Chef zu haben, sonst hätte er Dich nicht unbedingt haben wollen.

Zitat:
. Job und Kind und Haushalt wieder nicht auf die Reihe zu kriegen.

Das wird sich mit der Zeit einspielen. Ich spreche aus Erfahrung. Nach ein paar Tagen wird eine Routine eintreten und es läuft alles wie von selbst.

Zitat:
Was kann ich gegen diese Angst tun?
Versuche positiv zu denken.

Zitat:
Muss mein Chef eigentlich von der Depression erfahren?
Das würde ich auf keinen Fall erwähnen, auch nicht den neuen Kollegen, sonst bekommst Du schnell einen Stempel aufgedrückt.

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen und es wäre schön, wenn Du uns mal berichten würdest, wie es läuft.

Schöne Grüße
mag

30.07.2009 07:40 • #3


M
Der neue Chef hat gerade angerufen. Meine Urlaubstage werden von 30 auf 25 herabgesetzt. Und ich soll unbedingt die Steuerklasse ändern. Angeblich geht das. Allerdings hat man mir gesagt, es geht nur, wenn mein Mann zustimmt.

Bin verwirrt, ziemlich weit unten und weiß nicht weiter.

Es ist schon schlimm, bevor es angefangen hat...

30.07.2009 07:50 • #4


G
Dein Mann ist jetzt 6 Monate weg oder? Ich glaube nach einer gewissen Zeit geht das. Hast du einen Scheidungsanwalt. Dann frag den, oder das Finanzamt. Die müssten es eigentlich wirklich wissen.

LG

30.07.2009 09:38 • #5


moriko
Hallo Maus,

mal ein paar Gedanken zu den rechtlichen Dingen:

1. Kündigung: Kann dein Chef dich so einfach kündigen? Wenn ihr nicht gerade ein ganz kleiner Betrieb seid, muss er dafür einen Grund haben. Deshalb das Abfindungsangebot. Aber für Abfindungen gibts keine feste Regelung, die Höhe hängt von deinem Verhandlungsgeschick ab. Klar, wenn deine alten Chefs wissen, dass du schon eine neue Stelle hast, ist deine Verhandlungsposition damit schlechter - die Abfindung ist als Abfederung der Arbeitslosigkeit gedacht.
Hast du mit einem Anwalt mal über das Thema gesprochen? Wäre vielleicht sinnvoll.

2. Trennungsunterhalt: Warum zahlt dein Mann nicht? Selbst wenn du die 800€ im Monat hast, hat er vermutlich mehr Geld zur Verfügung. Und zumindest für euer Kind sollte er ja Geld in die Hand nehmen, das hat mit eurer Trennung ja nix zu tun. Auch hier: sprich mit jemand Sachkundigem, lass dir nicht alles gefallen.

3. Steuerklasse: Vermutlich hat bisher dein Mann die 3 und du die 5? Wenn ihr euch trennt, hast du einen Anspruch darauf, in Steuerklasse 4 zu wechseln. (Ich weiß nicht genau, ob sofort oder erst im neuen Jahr - wir haben das gleich gemacht.)
Ich würde mir aber überlegen, ob das sinnvoll ist - eventuell habt ihr mit der momentanen Regelung unterm Jahr mehr Geld zur Verfügung. Dein Mann müsste dir halt einen Teil seines höheren Nettos zukommen lassen, um die 3/5-Verteilung auszugleichen. Auch das wirst du vermutlich nicht ohne einen Anwalt bekommen :-(

4. Urlaubstage: Das kann dein Chef machen, 25 Tage sind immer noch mehr als der gesetzliche Mindestanspruch. Etwas seltsam, dass er damit nachträglich kommt, aber rechtlich gesehen ist der niedrigere Urlaubsanspruch noch okay.

Und zum Schluss noch was Positives: Du warst vier Jahre zuhause, und dein neuer Chef wollte dich unbedingt haben. Das heißt, dass er dir den Job zutraut. Und du warst unter den Bewerbern offensichtlich die Beste.
Versuch mal, das als Vertrauen in dich zu sehen, das ist es nämlich.
Du hast jetzt die Chance, dein Leben neu einzurichten, und ich wünsch dir alles, alles Gute dabei.

LG moriko

30.07.2009 09:58 • #6


M
@moriko:

1. Ja, wir sind nur eine kleine Kanzlei. Und außerdem ist meine Anwältin meine Chefin....

2. Kindesunterhalt zahlt er. Nur mit dem Trennungsunterhalt halten sie mich hin. Monat für Monat. Wenn er nächsten Monat nicht zahlt, reiche ich Klage ein. Ich bin es leid.

3. War gerade beim Finanzamt und Bürgerbüro. Bin jetzt Steuerklasse IV mit einem Kind und mein Mann wird angeschrieben, dass er auch da rein muss.

4. Habe gerade erfahren, dass mein Mann im Bürgerbüro war und angegeben hat, wir seien erst seit dem 15.01. (mein Geburtstag) dauernd getrennt lebend. Bei der Angabe 31.12. hätte er ne Menge nachzahlen müssen... Ist das nicht dreist??? Sonst hätte ich in Steuerklasse II gehen können.

30.07.2009 13:23 • #7


S
Liebe Muedmaus,

oh jeh, merkst, du eigentlich wie Dein Ex ständig versucht, sich aus der Affaire zu ziehen und das auf Deine Kosten?

Sorry, aber das macht mich irgendwie gerade wütend.

Dann gehst Du eben zum Bürgerbüro und sagst die Wahrheit, nämlich dass er schon Sylvester ausgezogen ist. So wie es eben war! Denn hier geht es um Dein Geld! Wenn er schon keinen Trennungsunterhalt für Dich zahlt, was natürlich rechtlich nicht in Ordnung ist, dann könntest Du wenigstens durch die Steuerklasse II ein besseres Nettogehalt bekommen.
Außerdem würdet ihr schon in diesem Jahr steuerlich getrennt veranlagt werden, wenn Du die Steuerklasse II hast. Du hättest den Status alleinerziehend und könntest einiges absetzen. und er soll eben die Steuern zahlen, die er zahlen muss!

Ich sage Dir das alles nur, weil ich selbst nach unserer Trennung auf so vieles verzichtet habe, immer um des lieben Friedens willen. Aber mein Mann hat nie nur mal eine Sekunde an mich gedacht, sondern immer nur an sich.Er zahlte zu wenig Unterhalt. Er ist jedes Jahr in den Urlaub gefahren, ich war seit 5 Jahren nicht mehr weg, weil das Geld dazu nie gereicht hat. Und er hat noch nicht mal die Kinder mit genommen. Das wäre zu teuer, hat er uns erzählt. Lieber hat er seine diversen Freundinnen mit genommen.
Heute bereue ich, dass ich mir nicht schon früher eine Anwältin genommen habe, denn dann wäre ich früher zu meinem Recht gekommen. Nachträglich für die ersten drei Jahre nach der Trennung, wo ich auf vieles verzichtet habe, kann ich leider nichts mehr einfordern. Schön blöd war ich!

Aber ich will hier nicht zu viel von mir erzählen. Ich möchte Dir nur Mut machen, für Deine Rechte zu gehen und zu kämpfen.
Falls Du weiterhin arbeitsunfähig wärst, müsste er sowieso für Dich zahlen und zwar so lange, bis Du wieder gesund bist, weil deine Depression während der Ehezeit entstanden ist.

Also sprich viell. nochmal mit der Anwältin wegen der Steuerklasse und lass Dich von ihm nicht mehr an der Nase herumführen. Klage würde ich sofort einreichen. Warum denn noch einen Monat warten? Er zahlt ja doch nicht und wird auch nur das zahlen, was er muss.

Liebe Gruß!

Anette

30.07.2009 13:58 • #8


M
Jetzt ist es eh zu spät. Die Steuerklasse ist in IV geändert und das kann ich nicht mehr rückgängig machen. Leider.

Du vergisst bei der Klageeinreichung werden Gerichtskosten fällig...woher das Geld nehmen, wenn nicht stehlen?

30.07.2009 14:27 • #9


moriko
http://www.berlin.de/sen/finanzen/steue ... assen.html

Dort steht, dass man die Steuerklasse in der Regel nur einmal im Jahr ändern kann. Vielleicht kannst du deinen Sachbearbeiter ja davon überzeugen, dass du ein Härtefall bist? Einen Versuch wärs wert.

Und deine Chefin als Anwältin... sorry, aber an der Stelle halte ich das für ungeschickt. Wie soll sie denn deine Interessen vertreten, wenn sie hinterher in der Kanzlei bleibt? Ich bin skeptisch, ob das so gut ist.

@Sonnenblume: Noch so ne Doofe wie ich... ;-) Ich hab dem Kerl sogar noch Trennungsunterhalt bezahlt, obwohl ich ihn schon vorher eineinhalb Jahre lang durchgefüttert habe. Wir Frauen sind echt zu lieb.

Muedmaus, bleib dran, im Zweifelsfall komm ich mit dem Nudelholz und mach den Kerl zahlen! *ggg*

30.07.2009 15:26 • #10


M
3.500,- € Abfindung. Werden gezahlt Ende Januar.

Und ein Schreiben der Gegenseite: Keine rückwirkenden Unterhaltsansprüche, weil er die Kosten fürs Haus getragen hat. 420,- € Trennungsunterhalt. Das deckt nicht mal meine laufenden Kosten... Der A**** trennt sich und wird auch noch belohnt. Und ich kann mir weder Milch noch Brot leisten.

Aber ab Montag habe ich einen Job, bin nicht mehr auf ihn angewiesen. Ich MUSS das schaffen!!!!

30.07.2009 17:43 • #11


Albarracin
Experte

30.07.2009 20:54 • #12


M
Danke Dir!

Allerdings werde ich die Anwältin nicht wechseln. Bin ja jetzt raus da. Also Arbeitsverhältnis beendet - Fall noch bei ihr. Sie hat mir auch von der Abfindung abgeraten, weil es ihr so leid tat, dass sie mich rausschmeißen müssen. Sie hat mir einen anderen Vorschlag gemacht, den ich hier nicht näher erläutern möchte. Ich vertraue ihr. Sie boxt einiges für mich durch.

Schwerbehinderung? Wegen Depressionen? Kann ich mir gar nicht vorstellen.

30.07.2009 20:59 • #13


S
Doch, ich habe auch einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt (und mirt mir auch viele andere Menschen). Der ist mit GdB 30 genehmigt worden.

Habe zwischenzeitlich Widerspruch eingelegt. Aber selbst mit GdB 30 kann man einen Gleichstellungsantrag stellen. Das bedeutet, wenn der durch geht, dass man arbeitsrechtlich mit denen gleichgestellt wird, die GdB 50 haben.

Das gibt Dir viel mehr Absicherung in deinem Berufsleben.

Also, einfach mal probieren.

Lieber Gruß!

Anette

30.07.2009 21:17 • #14


A


Hallo Muedmaus,

x 4#15


R
Hallo,

mir wurde mitgeteilt dass Schwerbehinderung erst ab 80% GdB zählt, um einen besseren Kündigungsschutz zu erhalten

Gleichzeitig sollen mehrere Probleme laut meinem Arzt nicht zusammen gerechnet werden.

Bin ich da falsch informiert?

02.08.2009 11:01 • #15

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