Nochmalige Begutachtung bei Widerspruchsverfahren normal?

L
Hallo,

ich habe seit März 2003 eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente - stets befristet. In diesem Jahr musste ich zum zweiten Mal die Rente verlängern lassen. Obwohl ich von der Rentenversicherung erneut eine volle EU-Rente befristet bis 03/11 erhalten habe, hatten sie dieses Mal bei der Begründung für die Befristung angegeben, dass ich zwischen 3 und unter 6 Stunden arbeiten kann, die Rente somit also auch von der Arbeitsmarktlage abhängen würde.

Ich habe sofort dagegen einen Widerspruch eingereicht und bei der Gelegenheit auch einen Widerspruch generell gegen die Befristung vorgenommen, weil mein behandelnder Arzt in seinem Befundbericht angekreuzt hat, dass eine Verbesserung nicht mehr möglich ist.

Das Gutachten des Gutachters, welcher mich in diesem Jahr untersucht hatte, habe ich bei der Rentenversicherung angefordert. Der Gutachter hat darin ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden angenommen, allerdings auch angekreuzt, dass eine Besserung möglich ist.

Nun habe ich ein Schreiben der Rentenversicherung erhalten, mit der Mitteilung, dass ich nochmals begutachtet werden soll.

Mir ging es zu Beginn des Jahres schon miserabel deswegen, denn durch meine Depressionen habe ich schon ohne Streß genug mit dem Alltag zu kämpfen. Dies war jetzt auch hauptsächlich der Grund, warum ich auch der Befristung widersprochen hab. Denn bisher geht es mir trotz drei vergangener Psychotherapien und einem haufen von Medikamenten, die ich bislang alle nicht vertragen hab, grundsätzlich nicht besser. Die ständige Ungewissheit, wie es letztlich weitergehen wird, zermürbt mich zusätzlich und ich bekomme in der Zeit, in welcher ich dann meinen Verlängerungsantrag stellen muss, regelmäßig nichts mehr auf die Reihe.

Ist es normal, dass man bei einem Widerspruchsverfahren nochmals begutachtet wird? Kann es passieren, dass der nächste Gutachter plötzlich meint, alles sei ok und die Rentenversicherung dann ihren Bescheid zurücknimmt, man also wieder zum Arbeitsamt muss?

Ich werde grundsätzlich das Gutachten von dem letzten Gutachter aus diesem Jahr und den Befundbericht meines Arztes zu diesem neuen Termin mitnehmen und hoffe, dass in erster Linie nur die Frage im Raum steht, ob Aussicht auf Besserung besteht und nicht die Grundsatzfrage, ob ich nun Arbeitsfähig bin oder ob nicht.

Würde mich freuen, wenn mir jemand dazu was sagen kann.

Andrea

04.08.2008 14:08 • #1


Albarracin
Experte

04.08.2008 16:20 • #2


L
Hallo Wolfgang!

Vielen Dank für Deine Antwort. Dies beruhigt mich doch etwas.

Zitat:
Obwohl ich von der Rentenversicherung erneut eine volle EU-Rente befristet bis 03/11 erhalten habe, hatten sie dieses Mal bei der Begründung für die Befristung angegeben, dass ich zwischen 3 und unter 6 Stunden arbeiten kann, die Rente somit also auch von der Arbeitsmarktlage abhängen würde.

Bist Du sicher, daß das so im Bescheid steht ? Das wäre nämlich ein eklatanter Verstoss gegen § 43 Abs. 3 SGB VI


Ja, das steht tatsächlich so drin. Ist merkwürdigerweise mit Kugelschreiber angekreuzt worden, obwohl alles andere maschinell erstellt wurde.

Aber wenn der neue Gutachter wirklich nur in Bezug auf die Befristungsfrage begutachtet, ist es für mich soweit ok. Ich hoffe einfach nur, dass alles bald ein gutes Ende findet, damit ich meine wenige Kraft für mich und meine Tochter nutzen kann und mich nicht länger mit dem Rentenversicherungsträger herumärgern muss.

Also vielen Dank für Deine Rückmeldung.

Andrea!

04.08.2008 17:54 • #3

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