Patientenakte & Befunde einsehen - Patientenrecht auf Auskunft

F
So, heute habe ich bei meiner Hausärztin einen Termin ausgemacht ( im Februar habe ich einen bekommen ) und habe gefragt, ob der Bericht aus der Reha schon da ist. Er war da. Jedoch stand handschriftlich von der Rehaeinrichtung drauf, das der Befund mir nicht ausgehändigt werden soll.
Warum denn das ?
Sollte es so sein, dass ich nun trotz Reha immer noch keine Diagnose erhalte ? Ist das rechtens, das ich gar keine Auskunft erhalte ?
Ich gehe nun davon aus, dass meine Psychologin und auch meine neue Neurologin das gleiche Schreiben erhalten haben. Wie soll ich mich denn da verhalten, wenn mir Niemand Auskunft geben möchte ?
Werde zwar bei allen Ärzten in der nächsten Zeit einen Termin haben und das Thema ansprechen , aber ich empfinde das als Vertrauensbruch ohne jegliche Informationen allein gelassen zu werden.
Ich sollte damals in der Reha ein Schrieb ausfüllen, damit sie Infos von meiner Psychologin erhalten konnten, was ich auch getan habe. Nun bin ich aber sehr verunsichert aufgrund der Geheimnistuerei.
Was ist der Grund dafür ?

fly

15.01.2010 11:32 • #1


S
Hallo fly,

schau dir mal den Beitrag hier an, vielleicht hilft dir das ja weiter.

15.01.2010 11:50 • #2


A


Hallo fly,

Patientenakte & Befunde einsehen - Patientenrecht auf Auskunft

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F
Danke Sandra für den Hinweis.

Habe mir die Urteile durchgelesen .
Ich lese daraus, dass ich also keine Chance habe meine Akten einzusehen, wenn es der Arzt nicht möchte.
Ansonsten müsste ich vor ein Gericht ziehen und bekomme dann vielleicht auch kein Recht.
Wenn ich vor Gericht ziehen würde, dann ist ja das Patienten Arzt Verhältnis so gestört, dass ich mir gleich einen neuen Arzt suchen kann oder auch gar keinen mehr.
Bin mir nur nicht sicher, ob für mich persönlich mein Ärzteverhältnis bei Weigerung der Akteneinsicht, dann nicht auch so gestört ist, dass ich mir gleich neue Ärzte suchen kann oder gar nicht mehr zum Arzt gehe, wenn alle meine Ärzte so reagieren sollten wie die Rehaeinrichtung.

fly

15.01.2010 12:40 • #3


Pyxidis
Hallo fly,

ich habe mir noch nicht durchgelesen, was in den Links des Threads von A. alles steht. (Sorry, keine Zeit im Moment)

Aber ich weiß aber, daß Du ein Recht auf Deine Patientenunterlagen, Klinikberichte, etc. hast, wie auch dort gut beschrieben.

Sieh mal hier das Urteil:
herausgabe-der-patientenakte-krankenakte-rechtsanspruch-t17594.html

Und Du mußt doch bloß eine Deine Ärzte überzeugen Dir den Rehabericht auszuhändigen. Und manchmal hilft auch einfach ein kleiner Brief mit den aktuellen Rechtsprechungen und der Arzt lenkt ein. Das Patientenverhältnis muß deshalb auch nicht gleich immer (aus Sicht des Arztes) gestört sein, nur weil man um sein Recht kämpft.

Alles Liebe
Scorpio

15.01.2010 13:08 • #4


K
Irgendwie hat sich bis heute 2021 nichts daran geändert, dass Tätern Schutz zusteht und Opfern nichts bzw. noch mehr Schaden. Das ist richtig mist, mit Menschenrechten eigentlich unvereinbar was da abläuft.

09.06.2021 12:01 • #5


Kate
Zitat von kassie:
Irgendwie hat sich bis heute 2021 nichts daran geändert, dass Tätern Schutz zusteht und Opfern nichts bzw. noch mehr Schaden. Das ist richtig mist, ...

Auch das stimmt so nicht ganz. Opfern steht sehr wohl was zu, ich spreche aus Erfahrung.
Der Unterschied ist wahrscheinlich, ist man wirklich Opfer oder fühlt man sich nur als eins.

09.06.2021 16:52 • #6


K
@Kate
Liest sich so als vertrittst du typische Tätermoral.
Dein Spruch heißt ohne Euphemismus:
Der Unterschied ist, ob die Gesellschaft dich als Opfer anerkennt oder nicht.
Dabei fühlt sich keine unberechtigt als Opfer, aber das ist euch - dir wie der konservativen Gesellschaft - schwer zu lehren.

17.06.2021 17:29 • #7

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