Private Berufsunfähigkeitsversicherung / Erfahrungen

J
liebes forum, da sehr viele threads bezüglich krankenkassen und gestzlicher träger bestehen, dachte ich mir, ist es vielleicht interessant einen erfahrungsthread mit privaten berufsunfähigkeitsversicherungen zu starten

ich selbst bin gerade dabei meinen gestzlichen antrag wegen der depression durchzubekommen.

die frage ist nur wie reagieren die privaten?

ich mache mir in meinem fall etwas sorgen, weil ich vor abschluss der privaten BU einen VERADACHT auf 45.9 in der akte hatte, allerdings ohne krank zu sein und ohne medis. diese daten werden der BU natürlich übermittelt.ich wußte nichts von dieser diagnose als ich den vertrag unterschrieb. allerdings hat die versicherung auch meinen arzt explizit befragt, ob ich davon wußte...dies hat er VERNEINT!

somit dürfte ich meine vorvertraglichen wahrheitsgemäßen auskunftspflicht ja nicht verletzt haben, eben weil bestätigt ist, daß ich nix davon wußte und wissen konnte (hatte ja nichtmal medis oder war krank deshalb)

abgesehen davon hat verdacht auf 45.9 ja nix mit der jetzigen depression zu tun, rein medizinisch, aber juristisch wäre das halt schon evtl ein problem...aber wie gesagt... es ist ja angegeben, daß ich nix davon wußte

wie sehen eure erfahrungen damit aus? vielleicht können wir ja hier gegenseitig uns austauschen, wird ja sicher mehr leute geben, die privat vorgesorgt hatten- und es wäre interessant, ob diese privaten schutzmechanismen wirklich greifen oder nur ein betrug am volk sind, weil die träger sich eh immer rausreden bzw damit auch durchkommen

21.11.2009 12:28 • #1


Sarah
Hallo,

dein Beitrag ist zwar schon ne Weile her aber vielleicht ist es für den ein oder anderen ja doch von Interesse.

Entscheidend bei sowas ist auch, wie lange der Abschluss des Vertrages her ist. In aller Regel ist die Möglichkeit einer Kündigung oder rückwirkende Vertragsänderung wegen vorvertraglicher Anzeitgepflichtverletzung im Rahmen einer BU nur innerhalb der ersten 10 Vertragsjahre möglich. Bei darüber hinausgehenden Zeiträumen besteht für den Versicherer nur noch die Möglichkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, was aber schwierig nachzuweisen ist und in einem Fall wie geschildert eher nicht in Frage kommt.

Die Versicherer kennen durchaus das Problem, dass manche Diagnosen und Verdachte in den Krankenakten steht, aber dem Versicherten nicht mitgeteilt werden. Leider ist man als Versicherer ziemlich machtlos. Wenn dein Arzt aber im Rahmen des Auskunftsersuchens der Versicherung die Frage nach bereits aufgetretenen Diagnosen verneint solltest du aber auf der sicheren Seite sein. Es könnte zu Problemen kommen, wenn du noch zu einem weiteren Gutachter musst und sich dieser deine Krankenakte von den behandelnden Ärzten anfordert.

Ansonsten wende dich mal an den Vermittler, bei dem du damals die Versicherung abgeschlossen hast. Die helfen meist im Leistungsfall und mit ein bisschen Glück hast du auch noch jemanden, der sich wirklich auskennt. Ansonsten kannst du dich bei Problemen mit der Versicherung auch an den Ombudsmann oder ans Bafin wenden.

Gruß

Pibuka

16.12.2009 21:39 • #2


A


Hallo joe30,

Private Berufsunfähigkeitsversicherung / Erfahrungen

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J
vielen dank für deine antwort.

inzwischen liegen denen alle akten vor und die sind auch geprüft worden. das einzige was fehlt ist ein entsprechendes gutachten, hier würden sie aber das gutachten für den gesetzlichen rentenversicherungsträger als grundlage nehmen.

dies habe ich angefordert und werde es der privaten zukommen lassen.

ich fragte auch nach, wovon der leistungsfall abhängen würde bzw ob es nur darum geht, daß halt ein entsprechendes gutachten da sein muß, indem AUCH auf meine BERUFSFÄHIGKEIT eingegangen wird und nicht nur auf die allgemeine arbeitsfähigkeit

daraufhin meinten sie, daß genau dies der einzige punkt wäre, der geklärt werden müsse

sonst hätten sie ein gutachten in auftrag gegeben...ich leite daraus ab, daß wenn sie die möglichkeit gehäbt hätten, sich rauszuziehen, dann würden sie kein teures gutachten erst noch anfordern

19.12.2009 16:34 • #3


Sarah
Naja, sie werden sich erstmal das bereits vorhandene Gutachten ansehen und gucken, ob sie aufgrund dessen die BU (im Gegensatz zu EM der GRV) einschätzen können. Nur wenn das nicht der Fall ist gibt es noch mal eine gesonderte Begutachtung.

Wenn du noch mal was hörst oder Fragen zu irgendwelchem Schriftwechsel hast kannst du dich ja melden. Versicherungsdeutsch ist nicht immer so ganz verständlich...

19.12.2009 18:11 • #4

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