Guten Morgen Manfred,
Zitat von Manfred_62:Wie lange muss ich mit einer Arbeitsunfähigkeit rechnen? Laut Aussage meiner Bezugstherapeutin muss ich die Wiedereingliederung wohl selbst bei der AOK beantragen, da die Arbeitsunfähigkeit wohl über 4 Wochen dauert.
Die Arbeitsunfähigkeit dauert, so lange sie eben dauert. Hängt ja auch immer von Dir ab. Gut ist, Du hast die Reha bereits hinter Dir, was Dir hoffentlich die Kasse ein wenig vom Hals halten wird.
Diese wird jedoch wohl immer mal wieder auf Dich zukommen und Dich im Zweifel auch zum MDK schicken um Deine Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Ich war ab Mai letzten Jahres ungelogen alle 4 - 6 Wochen beim Gutachter. Das habe ich jedoch seit Beginn meiner Wiedereingliederung nun nicht mehr.
Die Wiedereingliederung nach §74 SGB V beantragst Du nicht bei der AOK, sondern Du stellst mit Deinem Hausarzt/Facharzt einen sogenannten Wiedereingliederungsplan auf (ist ein standardisierter Vordruck - Google: Muster 20). In diesem wird zum einen festgelegt, wie lange die Maßnahme voraussichtlich dauert, wie sich die Arbeitszeit verteilt und in welchen Abständen sich diese erhöht. Ebenfalls sind dort Dinge aufzunehmen, die ggf. für die Dauer der Eingliederung nicht von Dir geleistet werden müssen.
Dieser Plan ist, wie die Arbeitsunfähigkeit, in dreifacher Ausfertigung. Alle drei Ausfertigungen müssen sowohl von Dir unterschrieben werden, als auch vom
Arbeitgeber, der sich mit der Maßnahme ausdrücklich einverstanden erklären muss. Erklärt er sich damit einverstanden, so gibst Du die Ausfertigung für die Kasse bei der Kasse ab, Deine Ausfertigung behältst Du und der Arbeitgeber behält seine.
Hier gilt, dass Dein Arbeitgeber keine andere Wahl hat, wenn Du die Eigenschaft als Schwerbehinderter, oder Mensch mit Behinderung hast, der einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist. §44 SGB IX
Du solltest jedoch, bevor Du so einen Plan erstellen lässt, mit Deinem Arbeitgeber ins Gespräch gehen und bei Bedarf einen Betriebsrat oder eine andere Vertrauensperson dabeihaben. Denn es sollte vorher im gemeinsamen Gespräch geprüft werden können, ob eine Wiedereingliederung an Deinem Arbeitsplatz überhaupt möglich ist.
Dein Arbeitgeber müsste Dir eigentlich auch eine Einladung zu BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) geschickt haben, wozu er gesetzlich verpflichtet ist nach §167 Abs. 2 SGB IX. In einem solchen Gespräch lässt sich wunderbar über Themen sprechen, wie beispielsweise die stufenweise Wiedereingliederung.
Für die Dauer der Wiedereingliederung giltst Du weiter als arbeitsunfähig und bekommst Krankengeld, oder eben Übergangsgeld, insoweit diese an eine Rehabilitationsmaßnahme anschließt. Du bist in regelmäßigen Abständen beim Arzt, der die Maßnahme angestoßen hat. Dieser überprüft, ob es ggf. einer Anpassung des Plans bedarf, bzw. gibt Dir auch jeweils die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Solltest halt nur schauen, dass Du nicht über die 78 Wochen Krankengeldbezug kommst, wenn Du tatsächlich wieder arbeiten möchtest. Sonst wirst Du ausgesteuert. Zu den 78 Wochen zählen die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, sowie die Zeiten, in denen Krankengeld ruht, bspw. Übergangsgeld Reha, mit dazu. Damit hättest Du noch mehr Rennereien.
Zitat von Manfred_62:Macht es Sinn den GdB zu beantragen? Irgendwie weiß ich im Moment nicht, wie ich da die richtigen Formulierungen für die Beeinträchtigungen zu Papier bringen soll.
Es macht es auf jeden Fall Sinn, einen GdB zu beantragen. Schnellstmöglich, aber natürlich mit größtmöglicher Sorgfalt. Soweit Dir ein GdB von 50 und mehr zugesprochen wird, giltst Du als schwerbehindert und bekommst entsprechende Nachteilsausgleiche. Bei unter 50, aber über 30, müsstest Du noch die Gleichstellung beantragen, um zumindest einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu sein. Damit erhältst Du nicht sämtliche Nachteilsausgleiche, aber es ist ein erster Schritt.
Bei uns im Unternehmen unterstützt auch die Vertrauensperson für Schwerbehinderte beim Antrag auf Schwerbehinderung und Gleichstellung. Gibt es sowas bei Dir im Konzern?
Zitat von Manfred_62:Wie lange dauert erfahrungsgemäß ein Termin bis zum Beginn eine Therapie
Kommt drauf an. Aber mal mindestens 3 Monate, im Regelfall länger.
Zitat von Mo1901:Du bist zur Zeit doch arbeitsunfähig, warum möchtest Du die Wiedereingliederung?
Ich denke dass nur arbeitsfähige nach längerer Krankheit in die Wiedereingliederung gehen können.
Jeder ist da anders gestrickt. Ich bin auch noch lange nicht gesund und in der stufenweisen Wiedereingliederung. Fällt mir nicht immer leicht, aber so komme ich zumindest vormittags mal in eine andere Umgebung und die Zeit vergeht anders. Und ich verliere den Anschluss nicht. Nebenbei bin ich regelmäßig bei meinem Therapeuten, sowie bei meiner Fachärztin. Außerdem gilt für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung Arbeitsunfähigkeit.
Ja, gibt es. Aber arbeiten zu gehen, muss auch nicht unbedingt das Verkehrteste sein. Da ist jeder Jeck anders. Und deswegen kann man weder das eine zu sehr pauschalisieren, noch das andere.
Viele Grüße
sundancere20j