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Psychotherapieplatz privatärzte

F
Guten Morgen,

Sorry falls es schon irgendwo steht und ich es nicht gefunden habe.

Es wird ja oft gesagt, dass man auch eine private psychotherapie bezahlt bekommt, wenn man einige absagen von kassen ärzten bekommen hat.

Wie kann ich das der kasse beweisen? Ich habe jetzt schon bei einigen Psychotherapeuten angerufen und dort wurde gleich in der Bandansage gesagt, dass keine neuen Patienten aufgenommen werden können oder es stand gleich auf der Homepage.

Reicht das der Krankenkasse wenn ich deren die Ärzte nenne die keinen termin hatten? Oder muss ich tatsächlich noch die ärzte nach einem schriftstück fragen?!

Lg

22.04.2022 07:32 • #1


aurora333
Lieber @Freigeist, leider kann ich Dir nicht konkret helfen, zumal ich die Praktiken in Deutschland nicht kenne.

In der Schweiz ist es so, dass die Krankenkassen nur einen Teil an eine gewisse Anzahl Sitzungen bezahlen, wenn man zusatzversichert ist. Ansonsten übernehmen die Kassen nur bei Ärzten/Psychiatern den Grossteil der Behandlungen.

Letzthin hörte ich, dass es auf dem Internet eine Liste von Psychiatern gibt, die noch freie Plätze anbieten. Vielleicht ein Versuch wert, diese Liste zu finden...

22.04.2022 07:43 • #2


A


Hallo Freigeist,

Psychotherapieplatz privatärzte

x 3#3


Catalie
Hallo,
Das macht jede Kasse unterschiedlich. Manche vermitteln dir dabei auch jemanden... Ich würde mal eine Liste anfertigen mit den Therapeuten, die du kontaktiert hast. Mit Name, Tel. und Homepage und dahinter schreiben mit Datum keine Kapazität laut AB, keine Kapazität laut Homepage oder telefonischeAbsage , so hast du schonmal für dich eine Übersicht.
Dann mal deine Krankenkasse anrufen und klären was genau die haben wollen und dann ggf. die Therapeuten um eine schriftliche Absage bitten, falls nötig. Auch die Anzahl erfragen, manchen Kassen reichen drei andere sagen mind. 10 Absagen...
Außerdem braucht es wahrscheinlich noch eine Empfehlung von deinem Hausarzt, dass du dringend eine Therapie brauchst und nicht warten kannst bis irgendwo ein Platz frei wird.
Zusätzlich kannst du mal bei 116117 anfragen, geht auch online und dort mach therapeutischen Sprechstunden in deiner Nähe suchen. Dort sollte man zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch bekommen. Auch wenn das nicht heißt, dass du dann auch dort einen Therapieplatz bekommst, bekommst du aber zumindest einen Konsilarschein mit Empfehlung auch z.B. welche therapieform für dich geeignet ist u.ä. Macht auf jedenfalls Sinn auch sodas der Kasse vorzulegen um zu zeigen, dass du dich kümmerst und eben keine Möglichkeiten vorhanden sind.

22.04.2022 08:37 • #3


F
Hallo, ich habe folgende antwort der Krankenkasse erhalten...

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Kosten für eine außervertragliche Psychotherapie dürfen wir jedoch nicht übernehmen. Wir erläutern Ihnen gerne die Gründe für unsere Entscheidung.
Die psychotherapeutische Behandlung ist eine der Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen als Sachleitung unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebot zur Verfügung gestellt wird (vgl. § 2 Abs. 1 SGB V).
Die psychotherapeutische Behandlung ist Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Grundsätzlich übernehmen wir die Kosten bei Therapeuten, die einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) haben.
Einen zugelassenen Vertragspsychotherapeuten finden Sie über die Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen, in Niedersachsen unter arztauskunft-niedersachsen.de
Die telefonischen Erreichbarkeiten der psychotherapeutischen Vertragspraxen können Sie dort ebenfalls einsehen.
Uns ist bewusst, dass es im Bereich der Psychotherapie des Öfteren eine längere Wartezeit gibt. Dennoch dürfen wir einer Kostenerstattung bei privat abzurechnenden Psychotherapien nicht zustimmen.

27.04.2022 10:56 • x 1 #4


Catalie
Das sie das nicht dürfen ist quatsch. Die wollen nicht und müssen grundsätzlich auch nicht zwingend, dürfen aber aus Kulanz natürlich. Wichtig wäre nur, dass es eine zugelassene Therapierichtung ist. (analytisch, tiefenpsychologie oder Verhaltenstherapie).
Ich würde dann jetzt nach diesem Schreiben aber erstmal die Kasse auf ihren Versorgungsauftrag hinweisen. Kassen sind dazu verpflichtet Ärzte und Therapeuten in ausreichender Anzahl vorzuhalten. Wenn die dir nicht entgegen kommen, dann sollen sie dich an jemanden vermitteln, der deine Behandlung übernimmt.
Als nächstes würde ich dann an den jeweils Vorgesetzten schreiben....
Parallel aber bitte trotzdem einen kassentherapeuten suchen bzw. dich auf Wartelisten setzen lassen. Aller Ärger mit der Kasse kann sich eben auch ewig hinziehen.
Gut wäre, wenn dein Arzt dir die Dringlichkeit bescheinigt...

27.04.2022 14:19 • #5