Iceheart
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Hallo,
zunächst hoffe ich, dass ich für das Thema das richtige Unterforum gewählt hab. Falls nicht, bitte ich um entsprechende Verschiebung. :)
Nun zu meinem Anliegen: Ich bin momentan in einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (beziehe Arbeitslosengeld II, Kostenträger des Ganzen ist die Agentur für Arbeit). Die Maßnahme läuft bis Ende dieses Jahres, deshalb haben ich und meine Ansprechpartnerin vom Bildungszentrum einen Termin bei meiner Reha-Beraterin von der Agentur. Darauf möchte ich vorbereitet sein, hier also meine Fragen.
1.) Meine Ansprechpartnerin soll einen Bericht über meine Entwicklung in der Maßnahme, durchgeführte Eignungstests usw. schreiben. Habe ich das Recht auf Einsichtnahme? Es geht ja schließlich um meine Person!
2.) Zur Erklärung: Wie bereits in einem anderen Thema erwähnt, werde ich demnächst die Praktikumsstelle wechseln. Laut BZ-Ansprechpartnerin bin ich vollschichtig einsetzbar, d. h. „6 Stunden und mehr“. Gegenwärtig werde ich 6 Stunden täglich eingesetzt, fahre noch einmal 2,5 – 3 Stunden. Mit diesen 9 Stunden ist die Grenze meiner Belastbarkeit erreicht, das spüre ich. Im Grunde ist es sogar zuviel, denn ich fühle mich abends oft völlig ausgelaugt und merke, dass ich gerade noch ein Mindestmaß an nötigem Ausgleich habe. Dass das mit 8 Stunden täglicher Arbeitszeit nicht besser wird – auch wenn beim nächsten Praktikumsplatz ein wesentlich kürzerer Fahrtweg angestrebt wird – liegt auf der Hand.
Nun meine Frage: Was kann ich tun, wenn ich merke, dass diese 8 Stunden meine Belastbarkeit übersteigen? Meine psychische Verfassung ist eine fragile Sache und ich möchte gegebenenfalls die Notbremse ziehen, bevor es zu einem Zusammenbruch kommt. Erwähnenswert ist noch, dass mein Gutachten damals nach Aktenlage entschieden wurde, also basiert es ausschließlich auf den ärztlichen Berichten. Einen Gesprächstermin gab es nicht. Wie kann ich dagegen vorgehen, wenn sich jetzt herausstellt, dass die vom ärztlichen Dienst vorgenommene Einschätzung meiner Belastbarkeit falsch ist?
Leider kenne ich mich in der Gesetzgebung zur beruflichen Rehabilitation nicht aus, deshalb suche ich hier nach Antworten. Bin für eure Hilfe sehr dankbar!
Grüße,
Corinna
zunächst hoffe ich, dass ich für das Thema das richtige Unterforum gewählt hab. Falls nicht, bitte ich um entsprechende Verschiebung. :)
Nun zu meinem Anliegen: Ich bin momentan in einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (beziehe Arbeitslosengeld II, Kostenträger des Ganzen ist die Agentur für Arbeit). Die Maßnahme läuft bis Ende dieses Jahres, deshalb haben ich und meine Ansprechpartnerin vom Bildungszentrum einen Termin bei meiner Reha-Beraterin von der Agentur. Darauf möchte ich vorbereitet sein, hier also meine Fragen.
1.) Meine Ansprechpartnerin soll einen Bericht über meine Entwicklung in der Maßnahme, durchgeführte Eignungstests usw. schreiben. Habe ich das Recht auf Einsichtnahme? Es geht ja schließlich um meine Person!
2.) Zur Erklärung: Wie bereits in einem anderen Thema erwähnt, werde ich demnächst die Praktikumsstelle wechseln. Laut BZ-Ansprechpartnerin bin ich vollschichtig einsetzbar, d. h. „6 Stunden und mehr“. Gegenwärtig werde ich 6 Stunden täglich eingesetzt, fahre noch einmal 2,5 – 3 Stunden. Mit diesen 9 Stunden ist die Grenze meiner Belastbarkeit erreicht, das spüre ich. Im Grunde ist es sogar zuviel, denn ich fühle mich abends oft völlig ausgelaugt und merke, dass ich gerade noch ein Mindestmaß an nötigem Ausgleich habe. Dass das mit 8 Stunden täglicher Arbeitszeit nicht besser wird – auch wenn beim nächsten Praktikumsplatz ein wesentlich kürzerer Fahrtweg angestrebt wird – liegt auf der Hand.
Nun meine Frage: Was kann ich tun, wenn ich merke, dass diese 8 Stunden meine Belastbarkeit übersteigen? Meine psychische Verfassung ist eine fragile Sache und ich möchte gegebenenfalls die Notbremse ziehen, bevor es zu einem Zusammenbruch kommt. Erwähnenswert ist noch, dass mein Gutachten damals nach Aktenlage entschieden wurde, also basiert es ausschließlich auf den ärztlichen Berichten. Einen Gesprächstermin gab es nicht. Wie kann ich dagegen vorgehen, wenn sich jetzt herausstellt, dass die vom ärztlichen Dienst vorgenommene Einschätzung meiner Belastbarkeit falsch ist?
Leider kenne ich mich in der Gesetzgebung zur beruflichen Rehabilitation nicht aus, deshalb suche ich hier nach Antworten. Bin für eure Hilfe sehr dankbar!
Grüße,
Corinna