Reha Belastbarkeit & Einsicht in Berichte der Ärzte

Iceheart
Hallo,

zunächst hoffe ich, dass ich für das Thema das richtige Unterforum gewählt hab. Falls nicht, bitte ich um entsprechende Verschiebung. :)

Nun zu meinem Anliegen: Ich bin momentan in einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (beziehe Arbeitslosengeld II, Kostenträger des Ganzen ist die Agentur für Arbeit). Die Maßnahme läuft bis Ende dieses Jahres, deshalb haben ich und meine Ansprechpartnerin vom Bildungszentrum einen Termin bei meiner Reha-Beraterin von der Agentur. Darauf möchte ich vorbereitet sein, hier also meine Fragen.

1.) Meine Ansprechpartnerin soll einen Bericht über meine Entwicklung in der Maßnahme, durchgeführte Eignungstests usw. schreiben. Habe ich das Recht auf Einsichtnahme? Es geht ja schließlich um meine Person!

2.) Zur Erklärung: Wie bereits in einem anderen Thema erwähnt, werde ich demnächst die Praktikumsstelle wechseln. Laut BZ-Ansprechpartnerin bin ich vollschichtig einsetzbar, d. h. „6 Stunden und mehr“. Gegenwärtig werde ich 6 Stunden täglich eingesetzt, fahre noch einmal 2,5 – 3 Stunden. Mit diesen 9 Stunden ist die Grenze meiner Belastbarkeit erreicht, das spüre ich. Im Grunde ist es sogar zuviel, denn ich fühle mich abends oft völlig ausgelaugt und merke, dass ich gerade noch ein Mindestmaß an nötigem Ausgleich habe. Dass das mit 8 Stunden täglicher Arbeitszeit nicht besser wird – auch wenn beim nächsten Praktikumsplatz ein wesentlich kürzerer Fahrtweg angestrebt wird – liegt auf der Hand.

Nun meine Frage: Was kann ich tun, wenn ich merke, dass diese 8 Stunden meine Belastbarkeit übersteigen? Meine psychische Verfassung ist eine fragile Sache und ich möchte gegebenenfalls die Notbremse ziehen, bevor es zu einem Zusammenbruch kommt. Erwähnenswert ist noch, dass mein Gutachten damals nach Aktenlage entschieden wurde, also basiert es ausschließlich auf den ärztlichen Berichten. Einen Gesprächstermin gab es nicht. Wie kann ich dagegen vorgehen, wenn sich jetzt herausstellt, dass die vom ärztlichen Dienst vorgenommene Einschätzung meiner Belastbarkeit falsch ist?

Leider kenne ich mich in der Gesetzgebung zur beruflichen Rehabilitation nicht aus, deshalb suche ich hier nach Antworten. Bin für eure Hilfe sehr dankbar!

Grüße,

Corinna

24.08.2009 11:09 • #1


Albarracin
Experte

25.08.2009 20:56 • #2


A


Hallo Iceheart,

Reha Belastbarkeit & Einsicht in Berichte der Ärzte

x 3#3


Iceheart
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine Antwort. Zumindest wg. der Frage zur Einsichtnahme in den Bericht war sie sehr hilfreich. Was Punkt 2 angeht, liegt (glaub ich) ein Missverständnis vor. Nochmal zur Erklärung: Es ging nicht um meinen Anfahrtsweg. Das erwähnte ich nur zur besseren Erklärung. Ich befinde mich nicht mehr in der Feststellungsphase, sondern absolviere ein betriebliches Praktikum. Da ist nix mit vollstationär, die können uns ja schlecht alle in einem Betrieb Praktikum machen lassen.

Was ich eigentlich wissen wollte: Ich soll versuchen, beim nächsten Praktikum (werd ja wechseln) Vollzeit zu arbeiten. Das ist natürlich einen Versuch wert und ich werds probieren! Wie geh ich aber vor, wenn das meine Leistungsfähigkeit übersteigt und ich merke, dass es eben doch nicht geht?! Kann ich dann noch zurück auf Teilzeit, oder muss ich - hart ausgedrückt - erst zusammenklappen, bis die AfA ein Einsehen hat? Mir wurde in dieser Hinsicht schon Negatives berichtet und ich möchte, bevor ich mich auf irgendwas einlasse, meine Rechte kennen.

Viele Grüße,

Corinna

26.08.2009 08:25 • #3


Albarracin
Experte

26.08.2009 18:19 • #4


Iceheart
Vielen Dank für Deinen Rat, Wolfgang. Ich werd drüber nachdenken und ggf. darauf zurückgreifen.

26.08.2009 19:42 • #5


Albarracin
Experte

30.08.2009 16:46 • #6


Iceheart
Hallo Wolfgang,

wieder mal vielen Dank für die informative Auskunft. Werd mir den Link gründlich durchlesen und schauen, inwieweit bei der Reha-Einrichtung drauf reagiert wird... melde mich bei Bedarf dann wieder.

Viele Grüße an Dich,

Corinna (Iceheart)

31.08.2009 09:34 • #7

Pfeil rechts




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag