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Reha und ALG1 - was muss ich beachten?

Greta
Hallo liebe Forumer*innen,

im Zuge des Widerspruchsverfahrens gegen die Rentenablehnung hat mir die DRV jetzt nun doch noch eine Reha angeboten.
Mein erster Reha-Antrag von 2019 wurde abgelehnt; mir wäre viel erspart geblieben, wenn man mir damals schon die Reha genehmigt hätte. aber das nur so nebenbei.

Seit fast zwei Jahren bin ich arbeitsunfähig und inzwischen ausgesteuert.
Da die Nahtlosigkeit bei mir wegen des Widerspruchsverfahrens nicht greift, musste ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten der Arbeitsagentur zur Vermittlung zur Verfügung stellen, damit mir das Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Nach der Aussteuerung habe ich mich nicht weiter krankschreiben lassen.
Mein Arbeitgeber braucht die AU-Belege nicht und die Arbeitsagentur darf sie nicht bekommen, da ich sonst als nicht vermittelbar gelte.
Und überdies war ich froh, wenigstens die Krankschreibungstermine beim Hausarzt nicht mehr wahrnehmen zu müssen.

Nun meine Frage:
Wenn ich arbeitsfähig die Reha antrete, wird man mich ja wohl kaum arbeitsunfähig bzw. erwerbsunfähig aus der Reha entlassen. Oder wie seht ihr das?
Da ich aufgrund meiner Erkrankungen einen Vollzeitjob auch künftig nicht mehr schaffen werde, ist mein Ziel, zumindest irgendwann Teilzeit wieder arbeiten zu können und die Einkommensverluste mit der Teil-EM-Rente abzufangen.

Was würdet ihr mir raten?
Soll ich mich wieder krankschreiben lassen?

Und erfährt die Arbeitsagentur eigentlich vom Ausgang der Reha und würde mir bei einer Entlassung als nicht arbeitsfähig ggfs. das ALG1 streichen?

Liebe Grüße
Greta

23.08.2022 12:22 • #1


Oliver74
Hallo @Greta ,

komisch bei mir griff die Nahtlosigkeit weiterhin nach dem Widerspruch. Wie wurdest du von der AA begutachtet?

Ich hatte mich weiterhin krankschreiben lassen bis zur Rente.

Ich meine man muss die AA über den Ausgang der Reha informieren.

26.08.2022 10:56 • #2


A


Hallo Greta,

Reha und ALG1 - was muss ich beachten?

x 3#3


Greta
Hallo @Oliver74,

Danke für deine Antwort

Die Begutachtung beim AA erfolgte nach Aktenlage.
Mein Sachbearbeiter meinte, wenn die DRV mich im Erstantrag für arbeitsfähig hält, darf der Amtsarzt nicht gegenläufig entscheiden, selbst wenn ein Widerspruch gegen den DRV-Bescheid erfolgte.
Immerhin wurde festgestellt, dass mein bisheriger Arbeitsplatz nicht mehr leidensgerecht ist.
Ob das so rechtens ist... keine Ahnung
Aber ich hatte einfach keine Energie mehr, mich auch noch mit dem AA anzulegen.
Zumal mein Sachbearbeiter ansonsten voll auf meiner Seite war, meine Einschränkungen sah und betonte, mir keinen Druck zu machen.
Das ist auch tatsächlich so; ich bekomme regelmäßig mein Geld und höre ansonsten nichts von denen.

Da mein Arbeitgeber die AU-Bescheinigungen nicht will und die AA sie nicht bekommen darf (gibt sonst kein Geld mehr), habe ich mich erstmal nicht weiter krankschreiben lassen. Ich bin froh über jeden Termin, der wegfällt, da ich ohnehin schon ständig mit meiner Mutter (87) zu irgendwelchen Arztterminen muss.
Die Frage ist nur, ob die fehlende Krankschreibung evtl. Auswirkungen auf den Abschlussbericht der Rehaklinik hat.
Man wird mich ja kaum als krank entlassen, wenn ich zuvor offiziell gesund war.

Andererseits... entlässt man mich aus der Reha als nicht arbeitsfähig, könnte es sein, dass die Arbeitsagentur die Zahlung des ALG1 einstellt, da ich ja nicht vermittelbar bin...

Irgendwie bin ich gerade wirklich in einer Zwickmühle

Liebe Grüße
Greta

26.08.2022 11:28 • #3


Oliver74
Zitat von Greta:
Hallo @Oliver74, wenn die DRV mich im Erstantrag für arbeitsfähig hält, darf der Amtsarzt nicht gegenläufig entscheiden, selbst wenn ein Widerspruch gegen den DRV-Bescheid erfolgte.

meine Begutachtung nach Aktenlage war vor meinem negativen Bescheid der DRV, das wird der Unterschied sein.
Zitat von Greta:
Hallo , Danke für deine Antwort Andererseits... entlässt man mich aus der Reha als nicht arbeitsfähig, könnte es sein, dass die Arbeitsagentur die Zahlung des ALG1 einstellt, da ich ja nicht vermittelbar bin...

da würde wiederum die Nahtlosigkeitsregelung greifen!
Zitat von Greta:
Die Frage ist nur, ob die fehlende Krankschreibung evtl. Auswirkungen auf den Abschlussbericht der Rehaklinik hat.
Man wird mich ja kaum als krank entlassen, wenn ich zuvor offiziell gesund war.

Die DRV wird wohl über die fehlenden Krankschreibungen nicht bescheid wissen jedoch über den Status bei Antritt der Reha. Es wird aber unabhängig davon begutachtet ob du arbeitsfähig oder erwerbsfähig bist oder nicht.

26.08.2022 11:44 • x 1 #4


Greta
Hallo liebe Forumer*innen,

nun brauche ich mal wieder euren Rat.

Ende Januar steht bei mir eine fünfwöchige Reha an.
Das ALG1, welches ich aktuell bekomme, ruht in dieser Zeit.
Heute habe ich die Arbeitsagentur über meine Reha informiert. Die AA sendet mir eine Bescheinigung, mit der ich das Übergangsgeld bei der Rentenversicherung beantragen kann.

Gleichzeitig bekam ich folgende Infos:

- Werde ich aus der Reha arbeitsfähig entlassen, muss ich mich bei der AA einfach nur zurückmelden.
Soweit klar. Aber was passiert dann mit meinem EM-Rentenantrag?

- Werde ich arbeitsunfähig entlassen, muss ich Krankengeld bzw. Verletztengeld beim zuständigen Träger beantragen.
Habe ich denn dann (März) schon wieder Anspruch auf Krankengeld? Bin ausgesteuert seit Mitte Mai 2022.
Und wonach berechnet sich dann das eventuelle Krankengeld?
Von Verletztengeld habe ich noch nie gehört? Was ist das, wer ist zuständig und wonach wird es berechnet?

Wer von euch kennt sich aus und kann mir weiterhelfen?

Liebe Grüße
Greta

11.01.2023 12:42 • #5


Dys
Zitat von Greta:
Habe ich denn dann (März) schon wieder Anspruch auf Krankengeld? Bin ausgesteuert seit Mitte Mai 2022.

Du solltest in dem Schreiben der Krankenkasse bezüglich der Aussteuerung auch eine Mitteilung darüber erhalten haben, wann die sogenannte Blockfrist endet. Vorher bekommst Du für die Erkrankung, weswegen Du ausgesteuert wurdest kein Krankengeld mehr. Abschließend Auskunft sollte Dir aber auch die Krankenkasse geben können. Im Zweifelsfall dort oder bei einer unabhängigen Patientenberatung mal nachfragen.

Bezüglich der Feststellung über deine Arbeitsfähigkeit, wird man sich ein Bild davon in der Reha machen und es kann sein, dass man dort zum Urteil kommt, das eine EMR das richtige wäre. Aber auch das Gegenteil wäre möglich. Je nach dem, was die Untersuchungen und Beurteilungen dort ergeben.

11.01.2023 15:46 • x 1 #6


Greta
Danke lieber @Dys,
dann schaue ich nachher mal, ob ich in dem Schreiben der Krankenkasse was zur Blockfrist finde.

Kein Anspruch auf Krankengeld würde ja bedeuten, ich stände ohne Einkommen da. Die EM-Rente muss ja auch erstmal bewilligt werden. Also Bürgergeld (Hartz4)?

Oder kann ich mich, falls die Reha ergeben sollte, dass ich nicht mehr arbeitsfähig bin, dennoch der AA zur Vermittlung zur Verfügung stellen, damit ich weiterhin ALG1 bekomme?
Das Gutachten der AA besagt lediglich, dass mein alter Arbeitsplatz nicht mehr leidensgerecht ist.
Oder anders gefragt... kann ich das Urteil der Klinik ggfs. einfach ignorieren und mir mit Hilfe der AA einen anderen Job suchen?

Und dann nochmal die Frage, ob mein EM-Rentenantrag automatisch abgelehnt wird, falls ich arbeitsfähig entlassen werde?
Gibts eigentlich auch sowas wie teil-arbeitsfähig? Damit meine ich, dass die Klinik eine Einschätzung abgibt, wie viele Stunden pro Tag ich noch arbeiten kann?
Ich will ja gar nicht die volle EM-Rente. Ich kann nur nicht mehr Vollzeit arbeiten.
Mit einem Teilzeitjob komme ich allerdings finanziell nicht zurecht.
Deshalb hoffe ich auf die Teil-EM-Rente, die den finanziellen Verlust bei einem Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung ein bisschen ausgleichen würde.

Liebe Grüße
Greta

11.01.2023 18:51 • x 1 #7


Catalie
Ja die Kliniken können auch Empfehlungen für Teilzeit aussprechen bzw. eine Stundenzahl angeben, die du arbeiten kannst. Die Reha ist ja auch erstmal grundsätzlich dafür da deine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Aufpassen musst du aber dann beim ALG trotzdem, wenn du nur noch für eine Teilzeitstelle zur Verfügung stündest, bekommst du auch dementsprechende Abzüge beim ALG... Was spricht gegen das Bürgergeld? Ich bin da im Thema noch nicht groß informiert, aber Bürgergeld beziehen und dann trotzdem nach eine für dich geeigneten Stelle suchen schließt sich doch nicht aus... aber keine Ahnung, ob man das Bürgergeld jetzt so einfach bekommt, wie es ja ursprünglich mal geplant war.

11.01.2023 18:58 • x 1 #8


Dys
@Greta Ich beziehe zur Zeit selbst eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet das ich für bis zu 6 Stunden täglich arbeiten darf. Dementsprechend bin ich bei der AfA auch arbeitslos gemeldet. Beziehe aber kein ALG 1 mehr. ALG 2 oder ex Hartz4 beziehungsweise seit diesem Jahr Bürgergeld genannt, kommt für mich nicht in Frage, da meine Frau ja noch Geld verdient. Es gibt also auch die Möglichkeit einer halben EMR und trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. In meinem Fall aber halt nicht für Jobs mit mehr als 6 Stunden pro Tag.

Edit. Als ich noch ALG1 bekam, erhielt ich auch nur ein halbes.

11.01.2023 19:02 • #9


Greta
Zitat von Catalie:
Was spricht gegen das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist nicht viel anders als Hartz4. Klingt nur besser
Der Regelsatz beträgt 502 Euro pro Monat.
Man darf bis zu 100 Euro hinzuverdienen. Alles darüber wird zu 80 Prozent angerechnet.
Das heißt konkret, von einem Zuverdienst von z.B. 500 Euro darf ich 180 Euro behalten. Die restlichen 320 Euro werden angerechnet. Mir blieben also insgesamt 682 Euro (hoffe, ich habe das jetzt richtig gerechnet).
Ich bin alleinstehend, wohne zwar mietfrei, aber dennoch... die laufenden Kosten wie Strom, Telefon, Versicherungen, Auto ...
Außerdem wird mein Erspartes angerechnet. Ich werde dieses Jahr 62, habe mein Leben lang gearbeitet und ein bisschen was auf die Seite gelegt für's Alter. Der Freibetrag für Vermögen liegt bei 15.000 Euro. Das ist nicht wirklich viel für ein langes Arbeitsleben

Und überhaupt: immer voll gearbeitet, zwei Kinder alleine großgezogen, Mutter gepflegt... und dann zum Amt müssen, weil ich nun krank geworden bin...

Zitat von Dys:
Als ich noch ALG1 bekam, erhielt ich auch nur ein halbes

Ich bekomme das volle ALG1, weil ich mich bei der AA trotz meiner Erkrankung für die Vollzeitvermittlung zur Verfügung gestellt habe. Und zwar im Rahmen meiner Möglichkeiten, und die sind lt. Gutachten der AA nur leichte Tätigkeiten im Wechsel stehend, gehend, sitzend und außerdem leidensgerecht im Hinblick auf meine seelische Erkrankung.
Na, dass es schwer ist, mit diesen Einschränkungen in meinem Alter noch einen Job zu finden, ist klar.
Bisher habe ich erst ein Job-Angebot von der AA bekommen (seit Mai 2022); eine Zweidrittelstelle, womit ich finanziell zurechtgekommen wäre. Die Tätigkeit klang interessant und ich hätte es gerne probiert. Aber auf meine Bewerbung habe ich noch nicht mal eine Rückmeldung erhalten

11.01.2023 20:00 • x 1 #10


Dys
@Greta Hätte ich nicht die halbe EMR gehabt, hätte ich zum Erhalt des vollen Alg1 auch für Vollzeit Jobs zur Verfügung stehen müssen. Die AfA hat aber quasi die Entscheidung der Rentenversicherung, dass ich nur Teilzeit arbeiten kann übernommen. Und auch mit solchen Einschränkungen, wie Du sie nennst. Weil ich letztes Jahr ein paarmal in Kliniken war, hat die AfA ein neues Gutachten beauftragt und ich bin jetzt Ende Januar mal wieder eingeladen worden, um meine berufliche Situation zu besprechen, wie es immer so schön heißt. Ich nehme an, man wird mir da auch dieses neue Gutachten eröffnen. Was auch immer da dann drin steht, solange ich die halbe EMR bekomme, werde ich nur für Jobs mit maximal unter 6 Stunden zur Verfügung stehen. Weiß auch nicht was die AfA eigentlich will, Vermittlungsvorschläge bekomme ich irgendwie keine und Geld ja eh nicht. Trotzdem muss ich mich ja arbeitslos melden, weil ich ja laut Rentenversicherung noch Teilzeit arbeiten kann.
Was meine Bewerbungen angeht, bin ich schon froh wenn ich mal ne Rückmeldung bekomme, selbst wenn es eine Absage ist. Aber das halten offensichtlich auch nicht alle Arbeitgeber mehr für nötig.

11.01.2023 20:46 • #11


Greta
Zitat von Dys:
solange ich die halbe EMR bekomme, werde ich nur für Jobs mit maximal unter 6 Stunden zur Verfügung stehen.

Klar, das würde ich genauso machen.
Halbe EMR bedeutet ja schließlich auch, dass man nicht mehr voll arbeiten kann.

Mein Rentenantrag läuft leider immer noch. Deshalb ist das ALG1 momentan mein einziges Einkommen. Da muss ich mich bei der AA für Vollzeit anbieten, damit ich das volle ALG bekomme
Zitat von Dys:
Was meine Bewerbungen angeht, bin ich schon froh wenn ich mal ne Rückmeldung bekomme

Habe gerade mal dein Profil angeschaut ... du bist ja auch bereits kurz vor 60.
Und irgendwie verstehe ich's ja sogar. Ich würde auch niemanden in diesem Alter einstellen, der überdies nicht mehr ganz gesund ist.

Im Schreiben meiner Krankenkasse steht übrigens nichts von einer Blockfrist.
Da werde ich dann wohl mal anrufen müssen.

11.01.2023 21:32 • #12


Greta
Zitat von Greta:
Im Schreiben meiner Krankenkasse steht übrigens nichts von einer Blockfrist.

Jetzt habe ich gerade doch noch was gefunden
Die Krankenkasse schreibt: Für Ihre aktuelle Arbeitsunfähigkeit ist die dreijährige Rahmenfrist vom 21.01.2020 bis 20.01.2023 maßgeblich.
Heißt das, am 21.01.2023 beginnt eine neue Blockfrist und ich habe wieder Anspruch auf Krankengeld?
Und sind das dann auch wieder 78 Wochen innerhalb der drei Jahre?

11.01.2023 21:40 • #13


Dys
@Greta Guten Morgen,

Zitat von Greta:
Heißt das, am 21.01.2023 beginnt eine neue Blockfrist und ich habe wieder Anspruch auf Krankengeld?

Prinzipiell ja. Aber bei mir trifft das nicht zu, weil ich ja tatsächlich arbeitslos bin. Krankengeld ist ja eine Lohnersatzleistung und ich erhalte ja keinen Lohn.
Zitat von Greta:
Und irgendwie verstehe ich's ja sogar. Ich würde auch niemanden in diesem Alter einstellen, der überdies nicht mehr ganz gesund ist.

Ich sehe das genauso. Nur diese Realität ist den Institutionen relativ egal. Ich soll bis 67 arbeiten und könnte das eingeschränkt auch bestimmt tun und dies ist entscheidend. Ob der Arbeitsmarkt das her gibt oder Arbeitgeber willens sind mich einzustellen, spielt da keine Rolle. Und wenn man quasi während seines Erwerbslebens in der Lage war, etwas zu sparen muss man halt das erstmal bis auf die Freibeträge verbrauchen, bevor man als Bürger Anspruch auf Bürgergeld hat. Dies aber auch nur, wenn der Lebenspartner kein Geld verdient. So ist die Gesetzeslage und die gilt halt auch für mich. Allerdings frage ich mich da manchmal schon, weshalb ich so blöd war, überhaupt über 35 Jahre selbst meinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften, wenn ich sogar einen Nachteil habe, gegenüber jemandem der nie gearbeitet hat. Selbst wenn ich morgen durch ein Wunder völlig geheilt und maximal arbeitsfähig wäre, weil aber zu alt, würde ich finanziell wohl in den Ruin steuern, beziehungsweise müsste mich von meiner Frau unterhalten lassen. Denn dann würde ich ja auch kein Kriterium erfüllen, das eine EMR rechtfertigen würde.

12.01.2023 09:39 • #14


Greta
Zitat von Dys:
Aber bei mir trifft das nicht zu, weil ich ja tatsächlich arbeitslos bin.

Guten Morgen @Dys und alle anderen Mitleser*innen,

... und keinen Anspruch auf ALG1 hast (wichtig für evtl. Mitleser*innen).
Da mir noch 16 Monate lang Arbeitslosengeld zustehen, habe ich im Krankheitsfall auch Anpruch auf Krankengeld.
Gut zu wissen, dass ich da erstmal auf der sicheren Seite bin

Zitat von Dys:
Allerdings frage ich mich da manchmal schon, weshalb ich so blöd war, überhaupt über 35 Jahre selbst meinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften, wenn ich sogar einen Nachteil habe, gegenüber jemandem der nie gearbeitet hat

Naja... du warst in diesen 35 Jahren vermutlich besser gestellt, als wenn du von Hartz4 hättest leben müssen.
Urlaub, Kino, Essengehen... all das und vieles mehr ist mit der Grundsicherung einfach nicht drin.
Außerdem hast du Rentenpunkte erwirtschaftet und somit Anspruch auf eine Altersrente.

Ich denke deshalb, ich bin immer noch besser dran, als jemand, der nicht so lange arbeiten kann.
Ich hadere eher damit, dass mein Plan nicht aufgeht... arbeiten bis 65, fürs Alter sparen und dann nach 45 Jahren ohne Abschläge sorgenfrei in Rente.
Und das Gefühl, von staatlicher Unterstützung abhängig zu sein, finde ich auch nicht so pralle. Ich war immer eigenständig, unabhängig und konnte sehr gut für mich selbst sorgen. Und nun brauche ich Hilfe... von Ärzten, Therapeuten, Krankenkasse, Arbeitsamt, Rentenversicherung... ne, das ist so gar nicht meins

Wenn das mit meiner halben EM-Rente klappt, werde ich mir auf jeden Fall, solange ich keinen passenden Teilzeitjob finde, irgendwas auf 520-Euro-Basis suchen. Zeitungen austragen, im Supermarkt Regale auffüllen, beim örtlichen Bäcker Brötchen verkaufen... sowas in der Art. Da werden immer Leute gesucht und den Arbeitgebern ist das Alter relativ egal.

Zurück zum Ursprungsthema:

Die Frage, ob mir evtl. wieder Krankengeld zusteht, ist ja nun geklärt.
Ebenso die Frage nach der Möglichkeit einer Entlassung aus der Reha als teilarbeitsfähig.
Auch in Sachen Verletztengeld konnte ich mich inzwischen schlau machen. Das zahlt wohl die BG, wenn es sich bei der Erkrankung um eine Berufskrankheit/Arbeitsunfall handelt.

Bleibt noch die Frage, ob die DRV automatisch meinen Rentenantrag ablehnt, wenn ich arbeitsfähig aus der Reha entlassen werde (wovon ich jetzt eigentlich nicht ausgehe).

Und ob ich mich im Falle der vollen Arbeitsunfähigkeit dennoch der AA zur Vermittlung zur Verfügung stellen kann. Die Einschätzung der Klinik also ignoriere.

Noch was.... sollte ich nach der Reha doch erst wieder Krankengeld beziehen müssen, wird diese Zeit dann auf die Restmonate meines Arbeitslosengeldanspruchs angerechnet?
Während der Reha ruht mein Anspruch auf ALG1, d.h. die fünf Wochen werden hinten dran gehangen.
Gilt das auch für die Zeit des Krankengeldbezugs?

Ich weiß, es ist kompliziert. Sorry
Aber vielleicht weiß ja dennoch jemand von euch eine Antwort.

Danke und liebe Grüße
Greta

12.01.2023 12:08 • #15


Dys
Zitat von Greta:
Da mir noch 16 Monate lang Arbeitslosengeld zustehen, habe ich im Krankheitsfall auch Anpruch auf Krankengeld.

Hallo Greta. Das ist richtig, so lange Du nicht ausgesteuert wirst. Wenn das nicht ansteht, bist Du auf der sicheren Seite. Das Krankengeld entspricht dann der höhe des ALG1, nur der Kostenträger ändert sich. Während der Reha, ist es dann Übergangsgeld, was aber auch dem entsprechend so hoch ist, wie das ALG1, soweit ich weiß. Auch da ist nur der Kostenträger ein anderer.
Zitat von Greta:
Wenn das mit meiner halben EM-Rente klappt, werde ich mir auf jeden Fall, solange ich keinen passenden Teilzeitjob finde, irgendwas auf 520-Euro-Basis suchen. Zeitungen austragen, im Supermarkt Regale auffüllen, beim örtlichen Bäcker Brötchen verkaufen... sowas in der Art. Da werden immer Leute gesucht und den Arbeitgebern ist das Alter relativ egal.

Dabei ist nur eines zu beachten. Wenn Du eine teilweise EMR beziehst, ist entscheidend, dass Du bei der täglichen Arbeitszeit unter 6 Stunden bleibst. Ich will deine Zuversicht nicht trüben, aber dass gestaltet sich selbst bei Minijobs manchmal nicht so einfach. Ein solcher der an zwei Tagen eine Arbeitszeit von 8 oder 9 Stunden abverlangt, fällt schon aus dem Raster. Je nach Region oder Arbeitszeitmodell des AG, begrenzt das nicht nur die Auswahl sondern auch die Verfügbarkeit. Aber ja, Jobs gibts wie Sand am Meer, man muss sie nur leisten können, vor allem auch nach den Anforderungen des Arbeitgebers. Ob das Alter einem Arbeitgeber egal ist, wenn jemand jüngerer, attraktiverer oder leistungsfähigerer fürs gleiche Geld zu bekommen ist, lass ich mal dahingestellt. Gerade bei Jobs, die keine Fachkräfte abverlangt. Natürlich wird nie ein AG Alter als Ausschusskriterium nennen, denn das wäre Diskriminierend, aber selbst in einem Bewerbungsgespräch kann man dem Gegenüber nur vor den Kopf schauen.

Natürlich beschwere ich mich auch nicht über das System, das nunmal so ist und hier noch um längen besser als anderswo auf der Welt und natürlich weiß ich, dass ich mir durch eigene Hände Arbeit vieles ermöglichen konnte, was jemand der nie die Möglichkeit oder aber den Willen hatte, nie konnte. Dennoch erlaube ich mir dieses bisschen Zynismus, denn wenn es politisch so gewollt ist, dass entweder Gießkanne oder „Nix“ deren Credo ist, weil der einzelne bestenfalls als potentieller Wähler betrachtet wird, was auch einem gewissen Zynismus dieser Menschen zuzuordnen wäre. Dazu passt eigentlich deine Aussage, die ich zitiere.
Zitat von Greta:
Ich weiß, es ist kompliziert. Sorry
Aber vielleicht weiß ja dennoch jemand von euch eine Antwort.

Du musst Dich eben nicht entschuldigen, das es so kompliziert ist, sondern die die es kompliziert haben wollen, deren Namen nicht extra genannt werden muss.

Mir schwant nur nichts gutes, bezüglich der heute Jungen Menschen, die irgendwann mal auf das System angewiesen sein könnten und leider nur zu spät geboren wurden. Oder wie Nobbi es mal sagte, „die Rente ist Sicher“ wobei ja nie davon die Rede war, wann man sie bekommt, oder ob sie dann auch auskömmlich ist.

Sorry das ich politisch wurde, aber hey, mir war danach. Ich versuche aber jetzt wieder beim Thema zu bleiben. Oder sollte ich besser nichts mehr schreiben?

VG Dys

12.01.2023 13:00 • x 1 #16


A


Hallo Greta,

x 4#17


Pbaacke
Hallo liebe Forums-Mitglieder,

ich heiße Peter Baacke und bin neu in diesem Forum und ebenfalls Burn-out-Betroffener.

Meine Leidensgeschichte steht in meinem Profil.

Ich bin aus dem Hamsterrad ausgestiegen, indem ich mein altes Leben radikal veränderte. Ich hob meinen stressigen Job per Abfindungsvertrag auf, ließ mich von meiner Frau scheiden, die die letzten 10 Jahre meiner ersten Ehe psychisch schwerst krank war und meine Ehe zur Hölle machte. Ich nahm nach der Abfindung Auszeit über das Dispositionsjahr, habe zwei Aussteuerungsphasen inkl. zwei Rehas bei der deutschen Rentenversicherung hinter mir und konnte bis zu 29 Monate ALG1 beziehen. Ich habe mich in das deutsche Sozialversicherungswesen reingekniet und viel Erfahrung gesammelt. Aktuell bin ich an einer EW-Rente dran. Sie befindet sich aktuell in der Widerspruchsphase, da ca. 80% aller Anträge erst einmal abgebügelt werden. Ich bin Mitglied im VdK, der für mich das Widerspruchsverfahren leitet. Kann ich nur jedem empfehlen. Der VdK hat mir viele wertvolle Tipps gegeben.

Ich habe meine persönliche Therapie u.a. durch das Schreiben vollzogen. Dazu habe ich ein autobiografisches Buch verfasst, das euch evtl. interessieren könnte. Titel Wegweiser durch den deutschen Sozial-Dschungel: Burn-out - Chance zum Ausstieg
(unter amazon.de als Taschenbuch oder E-Book). Ich erlebte auf meinem Weg einige Stationen, bei denen ich merkte, dass sogar Sachbearbeiter der Sozialversicherungen nicht sattelfest sind.

Beispiel Arbeitsamt:

Ich wohne mit meiner neuen Ehefrau grenznah Österreich. Ich wollte meine Vergangenheit auch örtlich hinter mir lassen!
Dazu meldete ich mich bei der nächstgelegenen Deutschen Arbeitsagentur. Der Sachbearbeiter meinte, ich hätte meinen Wohnsitz in Österreich und müsste mich auch dort arbeitslos melden. Ich entgegnete ihm, dass ich nicht in Österreich wohne, sondern in Europa, und da gelte das europäische Grenzgänger-Recht. Ich legte ihm ein BGH-Urteil von 1999 vor. Er kannte die Regelung wirklich nicht, war dankbar und kopierte sich das Urteil. Seitdem hatte ich keine Schwierigkeiten mehr mit der deutschen Arbeitsagentur. Und sowas erlebte ich auf meinem Ausstiegsweg mehrfach. Deshalb war es mir auch dein Bedürfnis, meine Erkenntnisse anderen Betroffenen weiterzugeben.
Wissensvorsprung schafft Sicherheit!

30.05.2023 08:43 • x 1 #17

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